Ausschreibung und Vergabe

Die EU will einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen schaffen. Foto DPA

26.04.2018

Wie sich das EU-Vergabepaket entwickelt

Berichtsentwurf des EP-IMCO-Ausschusses

Am 28. Februar 2018 legte der zuständige Berichterstatter des Binnenmarktausschusses, Carlos Coelho (EVP, Portugal), den Entwurf für einen Bericht des Europäischen Parlaments zum Vergabepaket der Kommission vor, der bislang nur in englischer Sprache verfügbar ist (Draft report on the public procurement strategy package). Zum Entwurf konnten von den Abgeordneten bis 27. März 2018 Änderungsanträge eingebracht werden, durch die der Berichtsentwurf noch ergänzt und modifiziert werden kann.

Entsprechend den Inhalten des Vergabepakets der Kommission bezieht sich der Berichtsentwurf nach einführenden Kommentaren zum Legislativrahmen und zum Stand der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 schwerpunktmäßig auf die Themen „Strategische beziehungsweise koordinierte Beschaffung“, „Digitalisierung und profundes Vergabemanagement“, „Binnenmarkt und verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen“ sowie „Professionalisierung“.
Überschlägig betrachtet folgt der Berichtsentwurf im Wesentlichen den Ansätzen der Kommission und begrüßt das von der Kommission vorgestellte Bündel ganz überwiegend nicht-legislativer Maßnahmen, nachdem die maßgeblichen EU-Richtlinien erst 2014 neugefasst worden sind. Allerdings betont der Berichterstatter in seinen erläuternden Erklärungen („Explanatory Statement“) zu dem Bericht auch ausdrücklich das Recht des Europäischen Parlaments, soweit es erforderlich werden sollte, zu jeder Zeit auch weitere legislative Maßnahmen zu fordern. Im Übrigen formuliert der Berichtsentwurf in einigen Punkten auch Kritik und fordert weitere Anstrengungen. Kritik äußert der Berichterstatter vor allem an der teils immer noch nicht abgeschlossenen Umsetzung der Richtlinien in einigen Mitgliedstaaten, die bereits etliche Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die betroffenen Mitgliedstaaten ausgelöst hat.

EU soll ihre Anleitungen nutzerfreundlich gestalten

Unter anderem begrüßt der Berichterstatter die beabsichtigte Neufassung der Anleitung der Kommission zu sozial verantwortlicher öffentlicher Beschaffung. Gleichzeitig appelliert er – allerdings nur recht allgemein gefasst – an die Kommission, ihre Anleitungen besser und vor allem nutzerfreundlich zu gestalten: Dabei wird insbesondere auch daran erinnert, dass an eine Ausgabe in verschiedenen Sprachen gedacht werden müsse.

Der Berichtsentwurf betont, dass die EU-Gesetzgebung mehr als je zuvor die Berücksichtigung „strategischer Aspekte“ bei der Vergabe ermögliche. Diesbezüglich werden die Mitgliedstaaten ermuntert, „so viel wie ihnen möglich“ Nutzen aus dieser Situation zu ziehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Vergabe „strategisch“ für Zwecke der nachhaltigen, an Kreislaufwirtschaft orientierten, sozial verantwortlichen, innovativen, mittelstands- und wettbewerbsorientierten Beschaffung zu nutzen. Derartige Politiken müssten auf höchster Ebene signalisiert werden und die Beschaffer müssten darin unterstützt werden: Zu begrüßen seien insoweit auch Aktivitäten zur Ausarbeitung nationaler Beschaffungsstrategien.

Lebenszykluskosten berücksichtigen

Im weiteren Zusammenhang der strategischen Beschaffung wird die Stärkung der Vergabe nach dem Prinzip des wirtschaftlich günstigsten Angebots („MEAT-Prinzip“) in einigen Mitgliedstaaten begrüßt und gleichzeitig die weiterhin vielfach „exzessive“ Nutzung der Beschaffung nach niedrigstem Preis kritisiert und angeregt, die Kommission möge sich näher mit den Gründen dafür auseinandersetzen.
Betont wird insoweit auch die Bedeutung der vollständigen Berücksichtigung aller Lebenszykluskosten von Produkten. Ferner begrüßt der Berichtsentwurf Aktivitäten in den Mitgliedstaaten zur Schaffung von Behörden zur Koordinierung der Vergabe, da dies aus Sicht des Berichterstatters zur Stärkung der „strategischen Vergabe und zu einem effizienten Beschaffungswesen“ beitrage. Gefordert wird dabei auch eine verstärkte Nutzung der Zentralvergabe beziehungsweise einer stärker aggregierten Vergabe.

Die von der Kommission vorgeschlagene neue, umfassende Partnerschaft der verschiedenen Beteiligten wird ebenso begrüßt wie die von der Kommission in Aussicht gestellte freiwillige ex ante-Begutachtung großer Infrastrukturprojekte.
Der Berichterstatter kritisiert die schleppende Aufnahme digitaler Technologien im öffentlichen Auftragswesen in der EU. Er fordert die Mitgliedstaaten zu einer Intensivierung der „digitalen Transformation“ auf. Zudem stimmt er der Kommission zu, dass Auftragsregister („contract registers“) ein kosteneffizientes Mittel für das Vergabemanagement, die Verbesserung der Transparenz und Datenintegrität sowie für bessere „Governance“ im Vergabesektor sein könnten.
Des Weiteren wird die Auffassung vertreten, dass Schwierigkeiten für die Bieter durch Anforderungen an Zertifikate und Signaturen auftreten könnten; der Berichterstatter plädiert insoweit dafür, „einfache Anforderungen“ zu stellen. Ferner müsse das Prinzip der nur einmaligen Dateneingabe („once only principle“) im Sinne der Aufwandreduzierung konsequent angewandt werden (Anmerkungen 23 und 24). Alle Mitgliedstaaten müssten in der Lage sein, hinreichende Daten zur Umsetzung im öffentlichen Auftragswesen vorzulegen, einschließlich Daten zu Vergaben und für statistische Informationen.
In diesem Kontext bedauert der Berichterstatter zunächst den festzustellenden Rückgang der Intensität des Wettbewerbs im öffentlichen Auftragswesen in den vergangenen Jahren. Mitgliedstaaten, die über einen hohen Prozentsatz von Vergaben mit nur einem einzigen Bieter berichten, sollten sich dieses Problems annehmen.

Aufträge zwingend in Lose aufteilen


Ferner wird in dem Berichtsentwurf beklagt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer noch Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen hätten. Insoweit möge die Kommission die Wirksamkeit der diesbezüglichen Maßnahmen überprüfen. Überdies fordert der Berichterstatter die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von KMU an öffentlichen Aufträgen, zum Beispiel durch eine zwingende Teilung von Aufträgen in Lose, zu fördern. Außerdem möge die Kommission die Gründe für Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Vergabe im Hinblick auf Sprachenprobleme untersuchen.
Angesprochen wird ferner die Notwendigkeit der Interoperabilität beschaffter Güter und Dienstleistungen sowie die Vermeidung einer übermäßigen Bindung an bestimmte Lieferanten.
Hinsichtlich der EU-Rechtsmittelrichtlinien wird die Entscheidung der Kommission begrüßt, diese Richtlinien nicht zu ändern. Allerdings werden eine Fortsetzung der verstärkten Kooperation der nationalen Nachprüfungsinstitutionen und weitere Hilfestellung von der Kommission gefordert. Zugleich wird bedauert, dass die EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung bisher noch nicht die erhofften Ergebnisse erbracht habe; die Kommission und die Mitgliedstaaten müssten auf eine intensivere Anwendung dieser bereits geltenden Regelungen hinwirken.
Hinsichtlich des Zugangs zu Vergabemärkten in Drittstaaten seien weitere Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Zugangs von EU-Anbietern zu diesen Märkten erforderlich, wobei allerdings offengelassen wird, wie dies erfolgen soll.
Der Berichterstatter begrüßt die Empfehlungen der Kommission zur Professionalisierung und fordert von den Mitgliedstaaten die Aufstellung nationaler Pläne als prioritäre Aufgabe. Er regt an, dass die Kommission Geldmittel aus EU-Fonds für Maßnahmen zur Professionalisierung in den Mitgliedstaaten vorschlagen solle.
Nach dem bisher vorgesehenen Zeitplan soll die Verabschiedung des Berichts im IMCO-Ausschuss nach Sichtung der eingegangenen Änderungsanträge und Berücksichtigung einer Stellungnahme des EP-Handelsausschusses im Juni 2018 erfolgen. Die endgültige Abstimmung über den Bericht im Plenum des Europäischen Parlaments ist bislang für Juli 2018 vorgesehen. Dieser Zeitplan kann sich allerdings noch verzögern. > FV

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