Bauen

Gerade die Stärkung der Landesplanung auf allen Planungsebenen sollte beim Ausbau von erneuerbaren Energien in den Regionen aus Sicht der Resolutions-Unterzeichner im Mittelpunkt stehen, denn eine weithin sichtbare Energieinfrastruktur erfordert übergeordnete Planungsansätze. (Foto: Bilderbox)

31.07.2014

"10H" trägt nicht zur Lösung bei

Gemeinsam mit Architektenverbänden sowie Verbänden und Institutionen aus dem Bereich der Regional- und Stadtplanung beschloss die Bayerische Architektenkammer eine „Resolution zum Ausbau erneuerbarer Energien"

Anlass für die Resolution zum Ausbau erneuerbarer Energien, die die Bayerische Architektenkammer gemeinsam mit Architektenverbänden sowie Verbänden und Institutionen aus dem Bereich der Regional- und Stadtplanung fasste, war der bayerische Gesetzentwurf zur Erhöhung der Mindestabstände von Windkraftanlagen.
Die Resolution lautet wie folgt:
Die Energiewende ist richtig - Wir unterstützen die Energiewende und plädieren dringend für einen weiteren Ausbau der damit einhergehenden Erzeugung von regenerativer Energie in Bayern. Es ist wesentlich, dass Energie bewusst in der Region und vor Ort erzeugt wird, so zusätzliche Wertschöpfung für ländliche Räume entsteht und damit auch die Stadt-Land-Kooperationen ein weiteres Fundament erhalten.
Energie mit und von den Bürgern Bayerns - Die bisherigen Leistungen in gemeinschaftlichen Energieprojekten sind bereits Ausdruck einer weitreichenden Mitwirkungs- und Investitionsbereitschaft in der bayerischen Bevölkerung. Damit die Energiewende von allen mitgetragen werden kann, sind eine intensivere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Bayerns und ein breiter politischer Diskussionsprozess in den betroffenen Regionen erforderlich.
„10 H" trägt nicht zu einer Lösung bei - Die geplante Änderung der Mindestabstände von Windkraftanlagen auf das zehnfache ihrer Höhe zu Wohngebäuden trägt hier nicht zu einer Lösung bei und ist fachlich nicht notwendig. Untersuchungen zeigen, dass die pauschale Umsetzung einer derartigen, fachlich nicht schlüssig begründbaren Regelung faktisch das Aus für die Windkraft in Bayern darstellen würde.
Region als Handlungsebene - Die bei Unterschreitung von „10H" vorgesehene kommunale Planung führt keineswegs automatisch zu deren Stärkung, sondern verlagert zunächst Konflikte in die Gemeinden. Diese lassen sich nur auf der Ebene der von den Kommunen getragenen Regionalplanung lösen. Denn weithin sichtbare Energieinfrastruktur ist nur in nachbarschaftlicher Zusammenarbeit gestaltbar. Der positive Weg einer Stärkung der Planung und Entscheidung vor Ort ist auch ohne „10H“ möglich, bedarf jedoch ebenso einer landesplanerischen Stärkung der Region und deren Planungsebene, wie dies von uns bereits bei der letzten Novellierung des LEP gefordert wurde. Landschafts- und Baukultur als Brücke der Energiewende - Die Energiewende muss mit dem in Bayern stets hoch angesehenen Streben nach Baukultur und kulturlandschaftlicher Verantwortung in Einklang gebracht werden. Die Integration von erneuerbaren Energien in unsere Kulturlandschaften ist eine sehr anspruchsvolle planerische Aufgabe. Sie ist aber lösbar und insbesondere für eine positive Akzeptanz bei den Menschen gestaltbar. Als Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Experten für die Entwicklung ländlicher Regionen sind wir bereit, uns hier fachlich einzubringen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Folgende Verbände und Institutionen haben neben der Bayerischen Architektenkammer die Resolution mitunterzeichnet:
ALR Bayerische Akademie Ländlicher Raum e.V.
BAB Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure e.V.
BBVI Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
BDA Bund Deutscher Architekten, LV Bayern
BDB Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V. , LV Bayern BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten, LV Bayern
BDLA Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Bayern
DASL Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, LG Bayern
SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, RG Bayern
VFA Vereinigung freischaffender Architekten e.V., LG Bayern. (BSZ)

Kommentare (1)

  1. Wollknäul am 01.08.2014
    Für die Wahrheitsliebenden zur Kenntnis:
    Windkraft bewirkt:
    - Förderung von Korruption in Ämtern, Behörden, Kommunalpolitik (z.B. in Gemeindevertretungen, Kreistagen), in der Landes- und Bundespolitik, von Landbesitzern, Naturschutzverbänden
    - Förderung sozialer Ungerechtigkeit in ländlichen Räumen, Störung des Gemeindefriedens durch Ausgrenzung und Übergriffe auf andersdenkende Mitbürger
    - Förderung von Planwirtschaft bei gleichzeitiger Aufhebung der sozialen Marktwirtschaft
    - Förderung von Gier und Gewinnsucht => Mißachtung des Grundgesetzes Artikel 2 (2) Satz 1 (Gesundheit) , Artikel 20a (Natur- u. Artenschutz), Artikel 14 Absatz 1 (Eigentum), der EU-Richtlinien zum Schutz der Avifauna
    - Ausbreitung von Krankheiten wie VAD, WTS, Herz-Kreislauferkrankungen durch ILFN (Infra- und tieffrequenten Schall) und Dauerlärm, Botulismus (Gärschlämme von Biogasanlagen) durch staatliche Förderung, die rücksichtslos jede Vorsorge mißachtet
    - Vernichtung von Natur- u. Erholungsraum für die Bevölkerung durch Umwidmung in Industrieräume durch Erlangung von staatlichen Hilfen/Fördergeldern
    - Zerstörung privatwirtschaftlicher Einnahmequellen, z.B. Vermietungen im Tourimus
    - Vernichtung von identitätsstiftenden Kulturdenkmalen, Naturräumen, Landschaften und Sichtachsen
    - Schädigung der Volkswirtschaft durch extreme Stromkosten => Verlust von Kaufkraft in der Bevölkerung und von Arbeitsplätzen durch Einsparungsnotwendigkeit und Abwanderung von energieintensiven Industrien, Wettbewerbsnachteile und Verzerrungen
    - Verödung/ Verwahrlosung der ländlichen Räume durch Abwanderung von Wirtschaftsunternehmen (Arbeitgebern), der Bewohner wg. Gesundheitsschäden und sozialem Unfrieden
    - Energiearmut => in der BRD bereits Abschaltung von 800.000 Haushalten , zusätzliche Verarmung von Hartz IV-Empfängern, Alleinerziehenden, Rentnern
    - Lobbyankündigungen ./. Realität: Entgegen aller Behauptungen der Empfänger von staatlichen Beihilfen (EEG-Profiteure) keine Einsparung von CO2
    Keine Klimabeeinflussung im Sinne einer Senkung der Weltdurchschnittstemperatur
    Statt dessen eklatante Erhöhung des CO2-Ausstoßes durch mehr Kohlekraftwerke
    Keine Erderwärmung seit 15 Jahren - Auch das IPCC muß seine Prognosen andauernd herunterrechnen
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