Bauen

Für Sturmschäden unmittelbar am Haus wie abgedeckte Dächer oder zersplitterte Fenster kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. (Foto: Bilderbox)

01.04.2015

Abgedeckte Dächer, zersplitterte Fenster

Was tun bei Sturmschäden?

Zersprungene Scheiben, abgedeckte Dächer und verwüstete Gärten - die Schadensbilanz nach gewaltigen Stürmen kann schon nach wenigen Minuten immens hoch ausfallen. Für Betroffene stellt sich dann die wichtige Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und wie sie am besten vorgehen sollten. Die Experten von homesolute.com, dem führenden Online-Magazin rund ums Bauen, Wohnen und Leben, sorgen für Aufklärung.
Wer zahlt was? Für Sturmschäden unmittelbar am Haus wie abgedeckte Dächer oder zersplitterte Fenster kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf, die die meisten Hausbesitzer heutzutage abgeschlossen haben. Diese umfasst auch Folgeschäden, die beispielsweise durch eindringendes Regenwasser infolge eines Dachschadens entstehen können. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region. In traditionell sturmgefährdeten Gebieten ist die Versicherung häufig teurer. Sind dagegen Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen zu verzeichnen, greift - falls vorhanden - die Hausratsversicherung. Bis zu einer bestimmten Summe sind dabei auch außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen oder Markisen mitversichert. Wichtig: Um größere Schäden zu vermeiden, müssen notdürftige Reparaturen so schnell wie möglich durchgeführt werden. Hier gilt die so genannte Schadensminimierungspflicht, das bedeutet, dass Löcher im Hausdach infolge eines Sturms unverzüglich abgedichtet werden müssen, damit bei Regen nicht auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird.
Was tun im Schadensfall? Die Experten von homesolute.com raten Geschädigten in jedem Fall eine detaillierte Liste über alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände anzufertigen. Als wichtiges Beweismittel kann neben Film- oder Fotoaufnahmen auch eine protokollierte Zeugenaussage beispielsweise des Nachbarn dienen. Falls noch vorhanden, sollten auch die dazugehörigen Rechnungen der betroffenen Gegenstände beigefügt werden. Grundsätzlich gilt es, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden, am besten schriftlich per Einschreiben. Sind die Unterlagen erst einmal bei der Versicherung, sollte es nicht länger als einen Monat dauern, bis zumindest eine Abschlagzahlung geleistet wird.
Um auch für künftige Wetterkapriolen ausreichend gerüstet zu sein, empfehlen die homesolute.com-Experten Hauseigentümern wie Mietern ihre Versicherungspolicen genau zu überprüfen, vor allem hinsichtlich der Versicherungssumme. Unterversicherte erhalten im Schadensfall möglicherweise ansonsten nicht genügend Geld für die Reparatur des Schadens. (BSZ)

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