Bauen

Ab 1. Januar 2015 gelten auch neue Regeln fürs Dämmen. (Foto: Bilderbox)

16.12.2014

Alte Heizkessel und Dämmpflicht prüfen

Neue Regeln für Hausbesitzer und zum Energieverbrauch ab 1. Januar 2015

Auf Hauseigentümer und andere Verbraucher kommen 2015 Neuerungen in Sachen Energie zu. Ab dem 1. Januar und im Laufe des neuen Jahres gibt es zahlreiche Änderungen für Heizkessel, Öfen, Dämmung und elektrische Geräte. Vor 1985 eingebaute Öl- und Gas-Standardheizkessel dürfen ab Januar laut Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Die Pflicht zum Heizkesseltausch gilt nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Bis Ende des Jahres 2015 müssen Hausbesitzer mit unbeheizten Dachräumen zudem die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen. Ausgenommen sind in beiden Fällen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen. Wer einen passenden Fachmann für Heizung oder Dämmung wie Schornsteinfeger oder Energieberater sucht, kann das Online-Branchenbuch „Rat und Tat“ nutzen: www.co2online.de/rat-und-tat/. Auch die kostenlose App EnergieCheck enthält die unabhängige Expertensuche: www.co2online.de/service/energiesparapp/.

Energielabel für Heizungen

Ab 26. September 2015 gibt es für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Darauf sollten Verbraucher bei der Auswahl achten. Für neue Kaminöfen gelten ab 2015 ebenfalls strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auf einen Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung achten. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar ebenfalls Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.

Zählerstände ablesen und auswerten

Wer seinen Energieverbrauch senken will, sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen: am einfachsten mit dem regelmäßigen Ablesen und Auswerten der Zählerstände, zum Beispiel zum Monatsende oder zum Jahresende. Um das Sparpotenzial zu ermitteln, können die Werte dann mit denen ähnlicher Haushalte verglichen werden. Für den Vergleich gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum Stromverbrauch bietet sich der neue Stromspiegel an (www.die-stromsparinitiative.de/stromspiegel), zum Heizenergieverbrauch der Heizspiegel (www.heizspiegel.de). Beide sind auch als gedruckte Broschüre erhältlich. Für eine kontinuierliche Auswertung und Analyse ist das kostenlose Energiesparkonto geeignet: www.energiesparkonto.de. Das Sammeln von Zählerständen erleichtert der EnergieCheck, die App zum Energiesparkonto, erhältlich für Android und iOS. (BSZ)

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