Bauen

08.08.2014

Beratung zum barrierefreien Bauen

Die Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen“ der Bayerischen Architektenkammer hilft Bauherren, Architekten, Verwaltungen, Fachleuten und Nutzer

Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass durch barrierefreies Planen und Bauen nur eine spezielle Zielgruppe angesprochen wird. Vielmehr erreicht man Dank barrierefreier Architektur die gesamte Gesellschaft. So bietet zum Beispiel ein barrierefreier Eingang älteren Menschen ebenso wie Eltern mit Kinderwagen oder einem gehbehinderten Menschen unkompliziert Zugang. Die Beratungsstelle "Barrierefreies Bauen" wurde vor knapp 30 Jahren von der Bayerischen Architektenkammer mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern eingerichtet und bietet eine fachübergreifende Beratung für alle am Bau Beteiligten, Bauherren, Architekten, Verwaltungen, Sonderfachleute und Nutzer an. Inhaltlich geht es um alten- und behindertenspezifische Fragen zu Um- und Neubau im Wohnungsbau, zu öffentlichen Bauten sowie zu Maßnahmen im öffentlichen Raum. Unabhängig, ob es sich um Neubaumaßnahmen oder Sanierungen handelt, spielt das barrierefreie Planen und Bauen eine wichtige Rolle. Durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung auch zur Barrierefreiheit und der Einführung der DIN 18040 zum barrierefreien Bauen als Technische Baubestimmung erhält die Tätigkeit dieser Beratungsstelle weitere Bedeutung. Gleichzeitig steht auch die Bayerische Staatsregierung für eine inklusive Gesellschaft und teilhabegerechte Umwelt. Die Bezeichnung „Barrierefrei“ ist im Behindertengleichstellungsgesetz, § 4 definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ In den letzten 30 Jahren wurden über 60.000 kostenlose Beratungen durchgeführt. Die Beratungstermine finden im Münchner Haus der Architektur einmal pro Woche, in Augsburg, Bayreuth, Landshut, Lindau, Nürnberg, Regensburg und Würzburg zu festgelegten Beratungsterminen statt. Diese finden in der zweiten Jahreshälfte an folgenden Tagen statt: München: 23. Dezember 2014, 30. Dezember 2014 Nürnberg: 7. und 21. August 2014, 4. und 25. September 2014, 2. und 16. Oktober 2014, 6. und 20. November 2014, 4. und 18. Dezember 2014 Augsburg: 7. Oktober 2014, 2. Dezember 2014 Bayreuth: 13. August 2014, 8. Oktober 2014, 10. Dezember 2014 Landshut: 18. September 2014, 13. November 2014 Lindau: 24. September 2014, 26. November 2014 Regensburg: 25. September 2014, 30. Oktober 2014, 11. Dezember 2014 Würzburg: 24. September 2014, 26. November 2014 (BSZ)

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