Bauen

Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (Foto: U. Scholz)

19.10.2012

"Beschränkt auf das Wesentliche"

Ingenieurekammer-Bau-Kolumne: Ulrich Scholz über Musteringenieurverträge

Werden Weichen am Anfang falsch gestellt, endet eine Reise selten dort, wohin sie hätte führen sollen. Nicht anders verhält es sich bei Abschluss eines Ingenieurvertrags. Was die Vertragsparteien am Anfang ihrer Rechtsbeziehung versäumen zu regeln, fällt ihnen später auf die Füße.
Weil einem umsichtig aufgestellten Ingenieurvertrag nach der Einführung der neuen HOAI im Jahr 2009 noch mehr Bedeutung zukommt, hat sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau dazu entschieden, ein speziell auf die Leistungen von Ingenieuren im Bauwesen zugeschnittenes Vertragsmuster zu erarbeiten. Vorausgegangen war eine gründliche Auswertung der bereits am Markt erhältlichen Vertragsvordrucke und Muster, denn es sollte nicht darum gehen, das Rad neu zu erfinden.
Nachdem die Auswertung aber ergeben hat, dass die existierenden Räder nicht richtig rund laufen, war die Entscheidung für das eigene Vertragsmuster nicht mehr fern.
In monatelanger Gremienarbeit haben die Mitglieder der Kammer, Beamte wie Angestellte und Freiberufler, unter Mitwirkung einer externen Anwaltskanzlei ein Vertragswerk erarbeitet, das sich auf das Notwendige beschränkt. Auf allerhand Unkraut und Wildwuchs aus dem Garten der vertraglichen Regelungen konnte deshalb verzichtet werden.
Was bereits unmittelbar durch das BGB und die gefestigte Rechtsprechung gelöst wird, bedarf im Vertrag keiner Regelung mehr. Ein sorgsam aufgestellter Ingenieurvertrag muss ohnedies genug Festlegungen treffen, so dass die Übersichtlichkeit nicht noch zusätzlich durch eine Fülle an Allgemeinen Vertragsbedingungen, Zusätzlichen Vertragsbedingungen oder gar noch technischen Vertragsbedingungen beeinträchtigt werden muss.

Neutral und
ausgewogen


Neben der Übersichtlichkeit war aber ein weiterer und zudem noch stärker wirkender Ansatz dafür leitend, sich auf das Wesentliche zu beschränken: Ein von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau herausgegebener Vertrag kann seinem Selbstverständnis nach nur neutral und ausgewogen sein. Weder Auftraggeber noch Auftragnehmer sollen durch die vorgegebenen Vertragsregelungen in ihren vertretbaren Rechtspositionen geschwächt werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen wohnt aber stets eine Verschiebung der gesetzlichen Rechtslage zugunsten einer Vertragsseite inne, so dass schon aus diesem Grunde ein schlankes Vertragswerk herauskommen sollte.
Mit ihrem Vertragsmuster betritt die Kammer Neuland, gerade auch was die Konzeption angeht. Sie sieht einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Festlegungen vor, wie sie bei jedem Vertrag gleich welcher Ausrichtung erforderlich sind, ergänzt um modulartig hinzuzufügende besondere Teile, was den Vorteil bringt, dass nur die Module in den Vertrag integriert werden müssen, die tatsächlich durch den Auftragnehmer zu bearbeiten sind. In der ersten Auflage werden die Module zu den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung bereitgestellt.
Die Ingenieurekammer-Bau will alle Auftraggeber ermuntern, es mit dem neuen Muster zu versuchen, trägt es doch dazu bei, dass dem Auftragnehmer nicht schon bei Vertragsschluss das Gefühl vermittelt wird, auf der Verliererstraße unterwegs zu sein, wie es manche gängigen Vordrucke nahe legen könnten. Schon um die Praxistauglichkeit ermessen zu können, ist der Kammer an einer großen Verbreitung gelegen. Geplant ist deshalb, die neuen Muster auf der Homepage der Kammer ab Ende November zum kostenlosen Abruf zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeit ist damit freilich nicht beendet. Weitere für die Berufspraxis wichtige Module wie solche zur Bauphysik oder Vermessung stehen noch zur Erarbeitung an, auch werden die hoffentlich vielfältigen Erfahrungen aus der praktischen Anwendung zu Verbesserungsvorschlägen führen, denen sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau keinesfalls verschließen will. Denn sie will ja gerade nicht, dass Weichen falsch gestellt werden.

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