Bauen

Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (Foto: B. Gleixner)

02.04.2019

„Damit man keine bösen Überraschungen erlebt“

Kammer-Kolumne: Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, über „Infrastruktur als kommunale Pflicht“

Die kommunale Infrastruktur ist ein komplexes System aus sozialer und technischer Infrastruktur, viel komplexer als viele es sich vorstellen können. Die soziale Infrastruktur beinhaltet unter anderem das Bildungssystem, Fürsorgeeinrichtungen, das Gesundheitssystem, kulturelle Einrichtungen, die Öffentliche Sicherheit, soziale Einrichtungen sowie Sport und Freizeit. Die technische Infrastruktur umfasst zum Beispiel die Energieversorgung, das Kommunikationswesen, die Ver- und Entsorgung, die Verkehrsinfrastruktur, das Finanzwesen und so weiter.

Bevor die sozialen Infrastrukturen funktionieren, muss zunächst zwingend die technische Infrastruktur installiert sein. Wir müssen zum Beispiel sicherstellen, dass die Kinder einen sicheren Schulweg haben und dass die Hygienestandards bei der Ver- und Entsorgung garantiert sind. Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Gemeindezentren und viele mehr müssen erst gebaut werden, bevor die soziale Einrichtung ihre Arbeit aufnehmen kann.

Voraussetzung für das Funktionieren von Gesellschaften sind also immer zunächst technische bauliche Infrastrukturen. Dahinter stecken ein erhebliches Anlagevermögen und Investitionen in Immobilien und Infrastrukturen, die für etwa 50 Jahre bei Gebäuden und bis 100 Jahre und mehr bei Verkehrsinfrastrukturen ausgelegt sind. Diese Nutzungszeiträume sind jedoch nur realistisch, wenn die baulichen Infrastrukturen mit der geplanten Qualität gebaut und dann gepflegt und erhalten werden.

Komplexe Aufgabe

Einerseits muss sichergestellt sein, dass von einem Gebäude keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, also die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird, andererseits soll die bauliche Einrichtung mit allen ihren technischen Einrichtungen funktionieren. Das klingt zunächst einmal sehr einfach, ist aber durchaus eine komplexe Aufgabe. Wenn die Heizung nicht funktioniert oder ein Klo verstopft ist, dann merken das die Nutzer unmittelbar. Aber wie ist das mit der Statik und mit versteckten Mängeln?

Als Folge des Einsturzes der Eislaufhalle in Bad Reichenhall am 2. Januar 2006 wurde die Richtlinie VDI 6200 Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau erlassen. Das Pendant dazu für Ingenieurbauten ist die DIN 1076 Bauwerksprüfung und Überwachung. Damit haben wir wesentliche Regelwerke, die bei korrekter Umsetzung dafür sorgen, dass bei uns nichts einstürzt und dass Mängel frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Nun lesen wir aber immer wieder in den Zeitungen, dass es unter anderem feuchte Wände gibt, es durchregnet, Putz abgeplatzt oder Beton abgesprungen ist.

Warum? Viele zunächst als nicht gefährlich eingestufte Schäden können mittelfristig die Bausubstanz zerstören. Und dann wird es meistens teuer. Es gibt aber auch unsichtbare Schäden. Zum Beispiel an der Wärmedämmung oder an Abwasserleitungen. Auch diese schleichenden Prozesse müssen erkannt und frühzeitig behoben werden, damit man nicht böse Überraschungen erlebt. Nur wer seine Infrastruktur regelmäßig wartet, der kann seine Erhaltungs- und Betriebskosten planungssicher kalkulieren und Gefahren abwenden.

Gefahr von Vandalismus

Es gibt aber noch weitere Aspekte, die zu beachten sind, wenn es um die Sicherheit in den Kommunen geht. Das sind Verwahrlosung und Vandalismus, die oft einander bedingen. Verfallen Gebäude oder werden Plätze nicht gepflegt, dann ziehen sie ungebetene Gäste an. Die Folge sind Kriminalität und Vandalismus, die wiederum erhebliche Kosten nach sich ziehen können.

Inzwischen gibt es im Bereich der Kriminalprävention in der Stadt auch einen Bereich „baulicher Bevölkerungsschutz“. Wie dargestellt, dient die Pflege der kommunalen Infrastruktur nicht nur der Abwendung von Gefahren durch technische Infrastrukturen, sondern auch der Planungssicherheit hinsichtlich der Finanzen und sogar der Kriminalprävention.

Sollten Kommunen Beratungsbedarf haben, dann können sie sich zum Beispiel an die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wenden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unabhängig berät.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.