Bauen

06.07.2012

Das Niveau halten

Baugewerbe fordert Stärkung der Bauinvestitionen durch Bundeszuweisungen

Neben den Investitionen in die Bildung braucht der Wirtschaftsstandort Bayern gesicherte Investitionen in die Infrastruktur und die soziale Wohnraumförderung. Wir fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, sich für die Verlängerung und Aufrechterhaltung der Bundeszuweisungen an die Länder mindestens auf dem bisherigen Niveau auch für die Jahre nach 2013 einzusetzen.“ Das sagte Franz Xaver Peter-anderl, Präsident des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen (LBB), angesichts des anhaltenden Streits zwischen Bund und Ländern über die Fortführung von Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder für öffentliche Bauinvestitionen und den sozialen Wohnungsbau nach dem so genannten Entflechtungsgesetz.
Insgesamt geht es um rund 377 Millionen Euro jährlich, die der Bund noch bis kommendes Jahr an Bayern für Bauinvestitionen beziehungsweise als Fördermittel für Baumaßnahmen zuweist. Der Bund will die Mittel bis 2019 stetig abschmelzen, während die Länder ausbleibende Bundesmittel nicht durch eigene ersetzen wollen. Es droht deshalb ab 2014 eine chronische Unterfinanzierung der gesamten öffentlichen Infrastruktur.
Die Verkehrsministerkonferenz stellte fest, dass der Finanzbedarf für die kommunalen Straßen nach 2014 mit jährlich 1,2 Milliarden Euro deutlich höher ausfällt, als nach geltendem Budget Mittel zur Verfügung stehen. Auch bei bedarfsgerechten Wohnungen für mittlere und untere Einkommen drohe eine erhebliche Verknappung, wenn die soziale Wohnraumförderung nicht in bisherigem Umfang aufrechterhalten wird.
Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde das Ziel verfolgt, Aufgaben klar zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Damit einher ging notwendigerweise der Abbau der Mischfinanzierung für so genannte Gemeinschaftsaufgaben. Denn derjenige, der für eine politische Aufgabe, wie zum Beispiel den Hochschulbau, verantwortlich ist, sollte diese auch eigenständig finanzieren – so zumindest die Theorie. Da aber ein Großteil des Steueraufkommens beim Bund landet, war es notwendig geworden, den Ländern zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen, heißt es im Positionspapier „Schwerpunkt: Stärkung der Bauinvestitionen des Freistaats Bayern und der Kommunen – Für eine Fortführung von Finanzzuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz!“ des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen.
Die Ergebnisse der Reform haben sich im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (so genanntes Entflechtungsgesetz – EntflechtG) niedergeschlagen. Bayern erhält nach dem Entflechtungsgesetz folgende Finanzmittel vom Bund: 120 Millionen Euro jährlich für den Aus- und Neubau von Hochschulen; 196 Millionen Euro jährlich für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie 61 Millionen Euro jährlich für die Wohnraumförderung.

Nur vorläufig geregelt


Der finanzielle Ausgleich an die Länder wurde allerdings nur vorläufig geregelt. Denn die oben genannten, ausschließlich zweckgebunden einzusetzenden Mittel, stehen nur für den Zeitraum 2007 bis 2013 bereit. Für den Zeitraum danach sollen Bund und Länder gemeinsam prüfen, in welcher Höhe die Beträge zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind.
Ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesbauministeriums erarbeitet wurde, liefert die fachlichen Grundlagen zur Beurteilung der Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung der Länder im Zeitraum von 2014 bis 2019. Danach kommt es, wie bereits erwähnt, zu einer erheblichen Verknappung von bedarfsgerechten Wohnungen für Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen, für die insbesondere in den Wachstumsregionen keine preiswerten und zugleich barrierefreien und/oder energetisch sanierten Wohnungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen werden.
Die ab 2014 ausbleibenden Zuweisungen werden die investiven Spielräume der Kommunen erheblich verkleinern. Diese schieben deutschlandweit bereits jetzt einen Investitionsrückstand in Höhe von 75 Milliarden Euro vor sich her. 20 Prozent der Städte und Gemeinden konstatieren bereits jetzt einen gravierenden Investitionsstau bei der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur und 51 Prozent noch einen nennenswerten Rückstand, der eher noch zunehmen wird.
Der Wirtschaftsstandort Bayern braucht, so die Forderungen des LBB, gesicherte Investitionen in die Infrastruktur, Bildung und soziale Wohnraumförderung. Man fordert deshalb die Verlängerung und Aufrechterhaltung der Bundeszuweisungen an die Länder mindestens auf dem bisherigen Niveau über 2013 hinaus. Das heißt: für die kommunale Infrastruktur mindestens 196 Millionen Euro; für den Wohnungsbau: mindestens 61 Millionen Euro; für den Hochschulbau: mindestens 120 Millionen Euro sowie eine Zweckbindung der Mittel und den Nachweis über deren Verwendung gegenüber dem Bund. (Friedrich H. Hettler)

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