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Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts: DAV-Kletterhallen dürfen gefördert werden. (Foto: Friedrich H. Hettler)

20.02.2018

DAV-Kletterhallen dürfen gefördert werden

Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts: DAV-Kletterhallen dürfen gefördert werden

Ist der Deutsche Alpenverein (DAV) mit seinen Kletterhallen über die Maßen wirtschaftlich tätig oder nicht? Darüber gab es eine breite mediale Debatte. Denn, so eine häufige Argumentation, dann dürfe er keine öffentlichen Fördermittel erhalten. DAV-Hallen seien sonst gegenüber privaten Hallen unzulässig im Vorteil. Nun hat nach dem Europäischen Gerichtshof auch das Berliner Oberverwaltungsgericht im Dezember geurteilt und jetzt ausführlich begründet. Das Berliner Gerichtsurteil lautete: DAV-Hallen dürfen gefördert werden. Es hat sich dabei auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012 berufen. Entsprechend froh ist DAV-Vizepräsident Roland Stierle: „Dieses Urteil räumt endgültig auf mit den Unsicherheiten, die sich bei vielen Sektionen mit bestehenden Kletterhallen oder mit Kletterhallenprojekten sowie bei den öffentlichen Förderern breit gemacht haben.“ Tatsächlich ist der DAV in seinen Kletterhallen schon wirtschaftlich tätig. Das bestätigt das Oberverwaltungsgericht ebenso wie die Europäische Kommission. Aber: Ein Problem ist das nicht. Die Europäische Union sieht die öffentliche Förderung der DAV-Hallen als zulässig und vereinbar mit dem EU-Binnenmarkt, weil sie damit ihr selbstgestecktes Ziel realisiert sieht, den Amateursport und die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der EU zu fördern. Diese Sichtweise steht im Einklang mit Prinzipien der deutschen Sportförderung: In begrenztem Umfang dürfen gemeinnützige Vereine wirtschaftlich tätig sein, wenn damit der Vereinszweck auf sinnvolle Weise unterstützt wird. Dieser „Grundsatz des Nebenzweckprivilegs“ ist in der Rechtsprechung und Vereinsrechtsliteratur einhellig anerkannt und völlig unumstritten. Ganz unjuristisch betrachtet ist die Sache mit den DAV-Kletterhallen eigentlich ganz einfach. Und zwar dann, wenn man sich die schlichte Frage stellt, was in den DAV-Hallen eigentlich geschieht: Dort wird geklettert. Klettern ist nun aber integraler Bestandteil des Bergsteigens, seit es das Bergsteigen gibt. „Den Deutschen Alpenverein gibt es seit 149 Jahren, und deshalb ist das Klettern seit 149 Jahren eine seiner Kerndisziplinen. Kletterhallen gehören zu ihm wie Fußballplätze zu Fußballvereinen“, betont Dr. Olaf Tabor, Hauptgeschäftsführer des DAV mit Stabsstelle Recht. In Deutschland gibt es rund 450 Kletteranlagen. Gut 200 davon betreiben die Sektionen des DAV, der Rest ist in privater Hand. Die meisten DAV-Anlagen sind relativ klein und erbringen keine nennenswerten ergänzenden Dienstleistungen (zum Beispiel Gastronomie). Es handelt sich beispielsweise um Kletterwände in Sporthallen, Klettertürme oder Boulderblöcke. Rund 20 DAV-Hallen weisen mehr als 2000 Quadratmeter Kletterfläche auf. In allen DAV-Hallen findet klassische Vereinsarbeit statt: Jugendkurse, Ausbildung, Ehrenamt sowie gemeinnützige Arbeit beispielsweise mit Schülerinnen und Schülern, Kindergartenkindern, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderungen. (Sabrina Schwenger)

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