Bauen

Um die HOAI gibt's viel Streit. (Foto: Schraml)

24.04.2015

Der stetige Kampf um die HOAI

Serie: 25 Jahre Bayerische Ingenieurekammer-Bau (3)

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat seit ihrer Gründung im Jahr 1990 das Ziel, den am Bau tätigen Ingenieuren eine Stimme zu geben und die Interessen des Berufsstands gegenüber Entscheidern aus der Politik und Wirtschaft zu vertreten. Neben der Darstellung der Ingenieurleistungen für die Gesellschaft gehört dazu auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Berufsausübung. Sei es durch Vorschläge zur Verschlankung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) oder durch den stetigen Kampf um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Doch warum gibt es überhaupt eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure? Ginge es nach einigen Wirtschaftswissenschaftlern, vor allem aus dem Kreis der EU-Kommission, würde für die geistigen Leistungen der Planer ein reiner Preiswettbewerb herrschen. Die Begründung dafür lautet: Durch die Honorarordnung würden die Preise künstlich hoch gehalten. Dabei wurde die HOAI 1977 geschaffen, um eine Preisentwicklung nach oben zu stoppen und die Planerhonorare zu senken.
Mit der HOAI sollten Planerhonorare folglich geregelt und insbesondere für den öffentlichen Bauherrn transparent und planbar werden. Denn das Problem für den Auftraggeber ist bei Planungsleistungen die Tatsache, dass zwar das Ergebnis der Planung, das Bauwerk, im Detail beschreibbar ist, nicht aber die Leistung des Planers. Deswegen gilt für Planer – im Gegensatz zu anderen freiberuflichen Leistungen – das Werkvertragsrecht.
Der Ingenieur schuldet dem Bauherrn ein fehlerloses Gebäude, eben ein Werk. Der Rechtsanwalt dagegen schuldet seinem Mandanten keineswegs vergleichbares, nämlich einen gewonnenen Prozess, sondern nur eine gewissenhafte Beratung. Durch die HOAI-Regelungen werden die Leistungen des Planers für den Bauherrn auf eine durchschnittliche Preisspanne festgelegt, die von den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad der Planung abhängt. So sollten Honorarauswüchse verhindert werden.
Die Auseinandersetzung um Honorare ist alt. Schon in den 1920er Jahren wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Ingenieurverbände gegründet, um eine Gebührenordnung zu schaffen und weiterzuentwickeln. Nach der Verabschiedung der HOAI als Verordnung der Bundesregierung waren zuerst einmal Auftraggeber und Auftragnehmer mit dem erreichten Ziel zufrieden. Aber bald kam Kritik auf: Einerseits stiegen durch die Inflation die Bausummen und damit die Honorare, anderseits stiegen auch die Lebenshaltungskosten, die den Honorarzuwachs wieder ausglichen. Eine Reform wurde notwendig.
Genau zu dieser Zeit wurde die Bayerische Ingenieurkammer-Bau gegründet. Und die junge Kammer kümmerte sich sofort um dieses Problem ihrer Mitglieder. Am 27. Oktober 1993 gründeten Kammern und Ingenieurverbände den Ausschuss für die Honorarordnung e.V. (AHO), um sich gemeinsam für eine Reform einzusetzen. Die Reform trat dann 1996 in Kraft. Ein erster Erfolg auch für die Bayerische Ingenieurekammer-Bau im Einsatz für ihre Mitglieder.
 Aber nach der Reform ist vor der Reform. Im Bauwesen gab es tiefgreifende Änderungen. Nach dem Bauboom im Zuge der Wiedervereinigung kam der große Schrumpfungsprozess der Bauwirtschaft. Das Drängen des im AHO vereinigten Berufsstands führte dazu, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2001 ein Gutachten in Auftrag gab, in dem vier Themen behandelt werden sollten: aktuelle Anforderungen an das Berufsbild von Architekten/Ingenieuren, Qualitätssicherung von Entwurfs- und Planungsleistungen, kostensparendes Bauen und leistungsgerechte Honorierung sowie EU-Recht und HOAI.
Die zu diesen Themen erarbeiteten und als „Statusbericht 2000plus“ veröffentlichten Vorschläge fanden teilweise den Beifall des Berufsstands, weniger aber den der öffentlichen Auftraggeber. Im Bericht enthalten waren Grundsatzüberlegungen zu einer Reform und konkrete Formulierungsvorschläge zum einen aus juristischer Sicht und zum anderen aus technisch-juristischer Anwendersicht.

Ein schlimmer
Rückschritt


Inzwischen mussten die Ingenieure sich gegen alle möglichen Versuche zur Honorarkürzung der Auftraggeber wehren. Hier war die Kammer immer wieder hilfreich und kämpfte mit juristischen Mitteln für ihre Mitglieder.
In der Kammerchronik, die diesen Sommer anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheint, schreibt dazu die Historikerin Cornelia Oelwein: „Im Sommer 2002 war es zu einem Aufschrei der Entrüstung gekommen, als die Bahn AG an Lieferanten und Geschäftspartner einen Brief geschickt hatte, in dem ein ’rückwirkender Sanierungsbeitrag’ in Höhe von zehn Prozent der jeweiligen Rechnungssumme gefordert wurde. Nach zahlreichen Protesten hatte sich die Bahn AG im November 2002 bereiterklärt, auf die äußerst umstrittene finanzielle Forderung zu verzichten. Allerdings wurde von der Bahn AG versäumt, die betroffenen Ingenieure schriftlich über diesen Verzicht zu informieren. Bei den Lieferanten von Sachleistungen war dies geschehen. Um Klarheit auch für Ingenieure zu schaffen, trat der Justiziar der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dr. Andreas Ebert, auf den Plan. In einem Gespräch mit Vertretern der Bahn AG klärte er nun offiziell den Verzicht der Bahn auch gegenüber den Ingenieuren auf den ’Sanierungsbeitrag’. Die bereits geschlossenen Verträge waren somit HOAI-konform.“
Es sollte noch bis 2009 dauern, dass die HOAI endlich erneuert wurde. Doch diese Reform war in vielerlei Hinsicht ein schlimmer Rückschritt: Wesentliche Teile des Leistungsbilds wurden schlichtweg als Beratungsleistungen definiert und damit aus der verbindlichen Regelung der HOAI ausgeschlossen. Alle übrige Arbeit im „Statusbericht 2000plus“, wie die Anpassung der Leistungsbilder, Vorschläge zur Qualitätssicherung und dergleichen, fiel unter den Tisch.
Die Ingenieure waren motiviert, für eine echte Reform der HOAI zu kämpfen. Viele Mitglieder der bayerischen Kammer waren in den Gremien des Bauministeriums aktiv dabei, neue Leistungsbilder zu definieren. Das gelang auch hervorragend. Nur im Wirtschaftsministerium in Berlin war der Widerstand noch groß. Deswegen war es nicht möglich, die 2009 als „Beratungsleistungen“ definierten Abschnitte wieder verbindlich in das Regelwerk einzubinden. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kämpft daher weiter für und mit ihren Mitgliedern, um den Sündenfall von 2009 zu korrigieren.
(Heinrich Schroeter - der Autor ist Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau) (Der Ingenieur schuldet dem Bauherrn ein fehlerloses Gebäude - Foto: Pixelio/Rainer Sturm)

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