Bauen

Kammerpräsident Heinrich Schroeter stellt die aktuelle Konjunkturumfrage vor. (Foto: bayika)

12.06.2015

Die Vertreterversammlung

Serie: 25 Jahre Bayerische Ingeneiurekammer-Bau (5)

Die Ausrichtung und den Schwerpunkt der Arbeit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bestimmt seit ihrer Gründung vor 25 Jahren die „Vertreterversammlung“. Die derzeit beinahe 6500 Mitglieder der Kammer wählen im Fünf-Jahres-Turnus 125 Mitglieder, welche dann die Vertreterversammlung bilden. Jedes Kammermitglied kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Und alle sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl der Vertreterversammlung abzugeben und so die Kammer aktiv mitzugestalten.
Die 125 Mitglieder der Vertreterversammlung sind das Parlament der Ingenieure. Aus ihrer Mitte wird der neunköpfige Vorstand der Kammer gewählt. Der Vorstand mit dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten an der Spitze vertritt die Kammer und ihre Interessen nach außen. Die politischen Ziele geben dabei stets die Mitglieder der Vertreterversammlung vor.

Entwurf von Musteringenieurverträgen


So ließ der Vorstand auf Wunsch der Vertreterversammlung Musteringenieurverträge entwerfen. Bei diesen Verträgen zeigt sich ein großer Vorteil der großen Kammer: An der Formulierung haben Kammermitglieder aus allen relevanten Bereichen mitgearbeitet, sowohl Vertreter der Auftraggeber- wie der Auftragnehmerseite. So sind sie ausgewogen verfasst und für beide Seiten gleichermaßen gut einsetzbar. Es gibt einen allgemeinen Vertragsteil mit Anhängen, der mit den verschiedenen Modulen kombinierbar ist. Zehn Module stehen bereits zur Verfügung: Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz, Geotechnik, Vermessung, Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen. Das „Leistungsbild Baustellenverordnung“ wird als elftes Modul bis Jahresende fertiggestellt.
Die Vertragsvorlagen sind kostenfrei zum Download über die Website der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erhältlich (www.bayika.de/download). Bislang wurden die Vertragsmuster mehr als 850 000 Mal heruntergeladen – eine beispielslose Erfolgsgeschichte, die der Kammer große Anerkennung einbrachte.
Zweimal im Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung statt, bei der der Vorstand den Vertretern über die Arbeit des vergangenen Halbjahrs berichtet. Ebenso berichten die Vorsitzenden der aktuell 14 Ausschüsse über ihre Arbeit. Einige Ausschüsse sind schon in der Satzung der Kammer vorgesehen, beispielsweise der Ausschuss Haushalt und Finanzen, der zusammen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss über die Ein- und Ausgaben der Kammer und die Verwendung der Gelder wacht.
Weitere Ausschüsse kann die Vertreterversammlung in jeder Legislaturperiode neu einberufen. Den Ausschüssen können grundsätzlich nur Mitglieder der Vertreterversammlung angehören. Das unterscheidet sie von den derzeit ebenfalls 14 Arbeitskreisen, die der Vorstand flexibel nach Bedarf einberuft und in denen alle Kammermitglieder mitarbeiten können.
In der Vertreterversammlung werden alle wichtigen berufspolitischen Weichen gestellt und Grundsatzentscheidungen getroffen. Jedes Mitglied der Vertreterversammlung kann Anträge stellen, über die dann demokratisch abgestimmt wird.

Gegen zunehmende Ausdifferenzierung


In der letzten Sitzung der Vertreterversammlung am 23. April 2015 verabschiedete die Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine Resolution, in der sie sich gegen die zunehmende Ausdifferenzierung von Bauingenieurstudiengängen ausspricht. Die Kammer sendet damit ein klares Signal an Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit, dass ein grundständiges, breit angelegtes Ingenieurstudium nicht verhandelbar ist.
Im Interesse der Studierenden, die mit Abschluss eines „Mode-Studiengangs“ möglicherweise nur eingeschränkt berufsfähig sind. Ihnen muss die Kammer eventuell den Eintrag in für die Berufsausübung elementar wichtige Listen wie die Liste der Bauvorlageberechtigten verweigern, weil die dafür notwendigen Kenntnisse durch das Studium nicht nachgewiesen werden können.
Im Interesse der Auftraggeber, die für den Gesamterfolg eines Projekts nicht nur Spezialisten brauchen, sondern auch Generalisten, die beurteilen können, ob alle Rädchen planmäßig ineinandergreifen. Im Interesse der Arbeitgeber, die – gerade im Falle von kleineren Büros – Mitarbeiter brauchen, denen unterschiedliche Aufgaben übertragen werden können und nicht nur eine spezielle Teilaufgabe.
Mehrere Berufsverbände unterstützen die Kammer bei dieser Resolution und kämpfen Seite an Seite mit ihr für eine solide Hochschulausbildung, die die Nachwuchsingenieure durch ein ganzes Berufsleben tragen kann – entsprechende Weiterbildungen ganz im Sinne eines lebenslangen Lernens vorausgesetzt.
Zwei Jahre zuvor hatte die Vertreterversammlung eine Resolution zur Novellierung der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, verabschiedet. Sie sprach sich darin für die Rückführung der in der unverbindlichen Anlage 1 zur HOAI 2013 aufgeführten Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in das verbindliche Preisrecht der HOAI aus. Denn die aktuelle Fassung der HOAI diskriminiert diese Ingenieurdisziplinen, gefährdet die Qualität am Bau, führt zu Dumpinglöhnen und verschärft den Nachwuchsmangel. Es besteht daher dringend politischer Handlungsbedarf.

Eine gewichtige Interessenvertretung


Alle Mitglieder der Vertreterversammlung engagieren sich ehrenamtlich für die Interessen ihres Berufsstands. Dieser Einsatz zahlt sich für alle Ingenieure aus. Ohne die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als gewichtige Interessensvertretung wäre so manche elementare Weichenstellung nicht möglich. Genau das schätzen ihre Mitglieder. Und die Kammer freut sich auch weiterhin über jedes neue Mitglied, das diese Gemeinschaft noch stärker macht.
Ideal wäre es dabei, wenn die Mitglieder auch Interesse an der Mitarbeit in der Vertreterversammlung haben, in jedem Fall aber über ihr Wahlrecht mitbestimmen, wer der Vertreterversammlung angehört und somit wesentlichen Einfluss auf die Geschicke des Berufsstands nimmt. (Sonja Amtmann) (Mitglieder der Vertreterversammlung bei der Abstimmung - Foto: bayika)

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