Bauen

17.05.2013

"Ein Nullsummenspiel?"

Ingeneiurekammer-Bau-Kolumne: Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, über Ingenieurhonorare

Qualität hat ihren Preis – da sind sich im Grunde alle einig. Zumindest so lange, bis die Rechnung kommt. Für eine Stunde Ingenieurarbeit werden im Schnitt 90 Euro berechnet. Ist diese Summe angemessen und reicht sie zum Leben?
Ingenieure tragen mit ihrer Arbeit die Verantwortung dafür, dass unsere Infrastruktur, und damit unser modernes Leben, funktioniert. Es gilt, individuelle Lösungen zu finden, die langlebig sind, nachhaltig und sicher. Planungsleistungen sind keine Massenware. Lösungen müssen Ingenieure immer neu erarbeiten und dabei dürfen sie sich keinen Fehler erlauben – denn der kann lebensgefährlich werden. Gleichzeitig müssen Ingenieurbüros, wie jeder andere Betrieb auch, wirtschaftlich kalkulieren. Stellt sich also die Frage, was alles über den Stundensatz finanziert werden muss, um den Betrieb am Laufen zu halten und den Mitarbeitern ein anständiges Gehalt zu zahlen.
Auch ein Büro braucht Infrastruktur. Einrichtung und Miete muss gezahlt werden, Heizung, Strom, Telefon, Post, Reinigungskräfte. Auch externe Dienstleister wie der Steuerberater kosten Geld. Und wenn man so etwas selbst erledigt, fließt zwar kein Geld, aber die Arbeitskraft des Chefs wird für solche Dienstleistungen verbraucht statt für produktive Aufgaben im Büro. Für diesen Bürobetrieb werden im Durchschnitt 18 Prozent der Einnahmen verbraucht, von den oben erwähnten 90 Euro je Stunde bleiben also noch 73,80 Euro übrig.

Ohne teure EDV
geht gar nichts mehr


Ingenieure sind viel unterwegs. Baustellen in fußläufiger Nähe zum Büro sind äußerst selten. Die notwendige Mobilität schlägt mit ungefähr mit zwei Prozent zu Buche. Damit sind vom Honorar noch 72 Euro übrig.
Wissen veraltet heute schnell. Auch in Zeiten des Internets sind (teure) Fachzeitschriften notwendig. Und die Auftraggeber erwarten – zu Recht –, dass ein Ingenieur sich ständig fortbildet, sein Wissen „up to date“ hält. Auch das kostet Geld, ungefähr vier Prozent des Honorars muss ein Büroinhaber dafür einkalkulieren. Bleiben noch 68,40 Euro übrig.
Nach dem Kammergesetz ist ein Ingenieur verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Als verantwortungsbewusster Unternehmer wird er sich mit mehr als der Mindestsumme versichern. Und diese Versicherungen schlagen wieder mit rund vier Prozent des Honorars zu Buche. Die 90 Euro sind nun schon auf 64,80 Euro geschrumpft.
Und ohne teure EDV geht gar nichts: Spezialsoftware für Bemessung und Konstruktion, aktuelle Hardware, Bürodatenverarbeitung für die Buchhaltung, einen Server, Handys, Kameras, Messgeräte für Anstrichdicken, Bewehrungssuchgeräte, Rückprallhammer und noch vieles mehr. All das kostet mindestens sieben Prozent der Einnahmen. Es bleiben 58,50 Euro.

Vergabeverfahren
sind sehr zeitaufwändig


Wie kommt ein Ingenieur an Aufträge? Vergabeverfahren sind sehr zeitaufwändig in ihrer Vorbereitung. Leider kommt man nur bei einem Bruchteil der Verfahren zum Zuge. Deswegen müssen die Kosten dafür mit den Einnahmen verdient werden: Wieder sind etwa vier Prozent weg und es bleiben noch 54,90 Euro.
Der Staat muss die von ihm gezahlten Ingenieurhonorare auch finanzieren. Dazu sind die Steuern erfunden worden. Also wird ein Teil des Honorars an den Staat abgeführt. Sei es als Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer. Auch der Arbeitgeberanteil der gezahlten Löhne muss abgeführt werden. Das alles ist mit rund 25 Prozent der bisher größte Posten in unserer Rechnung. Danach bleiben in der Kasse nur noch 32,40 Euro.
Jetzt ist es Zeit, an die Gehälter zu denken. Ein erfahrener Ingenieur kann mindestens ein Monatsgehalt von etwa 4600 Euro erwarten. Bei 160 Stunden im Monat sind das in der Stunde 28,80 Euro, also 32 Euro vom Honorar. Jetzt sind noch 3,60 Euro übrig.
Was ist, wenn Aufträge ausbleiben, wenn um Honorare gestritten wird? Um eine Durststrecke zu überwinden, ist Eigenkapital notwendig. Woher soll das kommen? Wie sollen Kredite bedient werden? Eingesetztes eigenes oder fremdes Kapital muss verzinst werden. Genau dazu dienen die letzten 3,60 Euro, also vier Prozent vom ursprünglichen Honorar.
Entscheiden Sie selbst: 90 Euro für eine Stunde Ingenieurarbeit: überzogene Honorarforderung oder Nullsummenspiel?

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.