Bauen

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer hat eine Resolution zur Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet. (Foto: BSZ)

23.11.2015

Existenzbedrohend für Architekten

Vergabe öffentlicher Aufträge: Resolution der Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer, das „Parlament“ der mehr als 23.000 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Bayern, hat in ihrer Sitzung am 20. November 2015 einstimmig eine Resolution zur geplanten Neuordnung des Vergaberechts in Deutschland verabschiedet. Hintergrund ist die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie führt unter anderem dazu, dass die geltende Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), der auch die Vergabe öffentlicher Planungsaufträge an Architekten unterliegt, aufgehoben wird und in einer allgemeinen Vergabeverordnung (VgV) aufgehen soll. In diesem Zusammenhang fordert die Bayerische Architektenkammer: Der für die Vergabe nach der VgV maßgebliche Auftragswert muss sich weiterhin nach dem zu vergebenden Auftrag richten. Keinesfalls dürfen zur Ermittlung des Auftragswerts die Honorare aller freiberuflichen Leistungen eines Projekts addiert werden, da in diesem Fall selbst Planungsleistungen für kleinste Bauvorhaben nach VgV und damit mittels europaweiter Veröffentlichung vergeben werden müssten. Dies wäre insbesondere für Kommunen nicht leistbar; kleinen und mittelständischen Architekten droht ein wesentlicher Teil ihrer Existenzgrundlage entzogen zu werden. Das Verhandlungsverfahren – im Idealfall mit integriertem Architektenwettbewerb – muss das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb des Schwellenwertes bleiben. Sichergestellt werden muss auch, dass sämtliche außerhalb von Architektenwettbewerben zu erbringenden Leistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) honoriert werden. Nur so ist gewährleistet, dass nicht der Preis, sondern die Qualität ausschlaggebend für die Auftragsvergabe ist. Auch dürfen keine überzogenen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer gestellt werden. Die tatsächliche Möglichkeit der Beteiligung kleinerer Büros und insbesondere von Berufsanfängern ist sicherzustellen. Zur Qualitätssicherung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber für Planungsleistungen sollte die Beratung und freiwillige Registrierung solcher Verfahren eingeführt werden. Die Bayerische Architektenkammer steht hierfür schon jetzt beratend zur Verfügung. (BSZ)

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