Bauen

15.07.2011

Expertenschlichtung statt Rechtsstreit

Adjudikation soll gerichtliche Streitigkeiten im Bauwesen reduzieren

Streitigkeiten am Bau zeitnah lösen und deutschlandweit damit rund 8000 Gerichtsprozesse sowie etwa eine Milliarde Euro an Prozesskosten jährlich einsparen, das klingt durchaus vernünftig. „Adjudikation“ heißt das Erfolgsmodell aus England, das auch in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll.
Mit dem Modethema beschäftigte sich ein Sibeth-Bauseminar, das in Kooperation mit dem Lehrstuhl Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität (LBI-TUM) stattfand. Über das Thema referierte Antje Boldt, Leiterin des Frankfurter Büros von Sibeth Partnerschaft. In ihrem Vortrag „Adjudikation – das Ende der gerichtlichen Streitigkeiten im Bauwesen?“ warb die Rechtsanwältin für dieses alternative Modell der Streitbeilegung im Bauwesen. Neben der Klärung des Begriffs und den Besonderheiten des außergerichtlichen Verfahrens, referierte sie auch über das Pro und Kontra des Verfahrens.
Adjudikation, ein im Vorfeld des 2. Deutschen Baugerichtstags erfundener Begriff, lehnt sich an das englische Wort „adjucation“ (Anordnung, Beurteilung, Denkspruch, Entscheidung, Urteil, Gerichtsbeschluss …) an. „Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist der Begriff gebräuchlich für ein Streitentscheidungsverfahren, das außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit stattfindet. Auch in Deutschland ist man derzeit bestrebt, dieses außergerichtliche Verfahren zur vorläufigen Streitentscheidung durch einen Dritten, der nicht Richter ist, anzuwenden“, so Boldt.

Noch in den Kinderschuhen


„Steckt in Deutschland das Verfahren zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse noch in den Kinderschuhen, so ist es bereits in England seit drei Jahren verpflichtend“, berichtete die Expertin. 80 Prozent der Entscheidungen werden in Großbritannien nicht mehr gerichtlich überprüft. Stattdessen wird dieses schnelle Verfahren, das innerhalb von 28 Tagen eine Entscheidung zu fällen hat, angewandt.
Laut einer Umfrage, so Boldt, herrscht in Deutschland eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit den staatlichen Gerichten. Dagegen ist die Mehrheit mit Schiedsgerichtsverfahren zufrieden. 70 Prozent halten eine Regelung für grundsätzlich sinnvoll, wenn vor Einleitung eines Bauprozesses ein außergerichtliches Verfahren durchgeführt wird. Zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsformen zählen neben der Adjudikation auch die Schlichtung und die Mediation.
Verschiedene Gremien haben bereits Adjudikationsordnungen erstellt, zum Beispiel die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie die Verfahrensordnung für Adjudikation (AVO) der deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS).
Grundsätzlich ist der Adjudikator eine Einzelperson. „Rechtsanwälte fühlen sich berufen, ihnen fehlt aber meist das technische Knowhow. Im Gegenzug fehlt den Sachverständigen die rechtliche Kompetenz“, so die Fachfrau. Sie plädiert deshalb für eine Tandemlösung, bei welcher zu dem Baurechtsexperten ein mit den technischen Belangen versierter Experte hinzugezogen wird.

Vorläufig verbindlich


Die vom Expertenteam oder dem neutralen Experten getroffene Entscheidung nach Anhörung der von beiden Parteien binnen eines zeitlich begrenzten Rahmens vorgetragenen Streitpunkte ist vorläufig verbindlich. Sind die Parteien mit der Entscheidung des Adjudikators nicht zufrieden und kommt es auf gütlichem Wege zu keiner Einigung, kann jede Partei die Streitigkeiten noch gerichtlich klären lassen.
Durch ein zwingendes Adjudikationsverfahren vor einem gerichtlichen Verfahren verzögere sich der Zugang zu einem Gerichtsverfahren, argumentieren die Gegner, die auch mit dem weiteren Argument kontern, dass unter Umständen Fakten geschaffen würden, die nicht mehr umkehrbar seien. Dennoch überwiegen für die Juristin Boldt die Vorteile des Verfahrens: Offene Streitpunkte werden zeitnah gelöst. Die Entscheidung geschieht schnell und kostengünstig. Auftraggeber werden vor unberechtigten Leistungsverweigerungen geschützt ebenso wie Auftragnehmer vor unberechtigten Zahlungseinbehalten. Verzögerungen einer Partei, die auf „Justizkredit“ setzt, werden verhindert. Mit den von Adjudikatoren gefällten Entscheidungen, die überwiegend Bestand haben dürften, werden die staatlichen Gerichte entlastet.
Die Diskussion zur neuen Streitkultur im Bauwesen hat laut Boldt erst begonnen. Die Zukunft werde zeigen, ob sich dieses schnelle außergerichtliche Verfahren zur Konfliktbewältigung auch in Deutschland durchsetzen wird.
(Angelika Irgens-Defregger)

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