Bauen

Modernes Eigenheim in Fertigbauweise. (Foto: BDF/Talbau-Haus)

22.04.2015

Fixer Preis, fixer Termin

Fertigbau heißt Planungssicherheit

Wer heute ein Haus baut, legt großen Wert auf das Ausbleiben von nervenaufreibenden Unvorhersehbarkeiten wie überraschenden Preisaufschlägen oder Bauverzögerungen. Einen vertraglich garantierten Festpreis und die Errichtung des Eigenheims an einem zuvor vereinbarten, festen Termin – dieses, das Bauprojekt erleichternde Versprechen, geben und halten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).
„Bauherren sollten immer einen Festpreis im Bauvertrag vereinbaren. Wichtig ist dabei, dass dieser Preis bis zum Bauende verbindlich bleibt. Das garantieren die namhaften deutschen Fertighaushersteller“, erklärt BDF-Geschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Über die Inhalte dieses Festpreises gibt die Bau- und Leistungsbeschreibung Auskunft. Normalerweise gilt der Preis ab Oberkante Kellerdecke, allerdings schließen viele Hersteller auch die Bodenplatte mit ein. Normale Zusatzkosten, mit denen der Bauherr rechnen muss, sind Versicherungen und die individuelle Ausstattung des Hauses. Vorauszahlungen verlangen die BDF-Mitglieder nicht. Der Bauherr zahlt nur Teilbeträge, angepasst an den Planungs- und Baufortschritt. Die Schlussrate wird erst nach der Abnahme des Hauses gezahlt. „Dank eines hohen Vorfertigungsgrades und professioneller Montageteams können gute Haushersteller diese Garantien leisten, denn der Hausaufbau läuft im Fertigbau in der Regel problemlos“, so Klaas.

Verbindlichen Fertigstellungstermin vertraglich vereinbaren

Zusätzlich zum Festpreis kann auch ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart werden. „Dieser kann ebenso wie der Festpreis im Vertrag festgehalten werden – so lässt sich bei geschickter Planung unnötige Miete sparen“, erklärt Klaas. Eine Ausnahme davon stellt „Höhere Gewalt“ dar: Wenn sich etwa ein Genehmigungsverfahren verzögert oder mit dem Baugrund etwas nicht stimmt, trägt auch das beste Bauunternehmen keine Schuld an einer Verspätung. „Doch selbst in solchen Fällen bleibt das Risiko überschaubar, wenn der Haushersteller Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) ist. Dann wird vertraglich vereinbart, wie hoch der Preisaufschlag höchstens sein darf, wenn die Bauzeit ohne Verschulden der Baufirma überschritten wird“, schließt Klaas. (BSZ)

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