Bauen

Gesamtansicht des Justizzentrums. (Foto: Staatliches Bauamt Würzburg)

24.12.2010

Harmonie aus Alt und Neu

Generalsanierung und Erweiterung des Ziviljustizzentrums Würzburg

Vor etwa vier Jahren begannen die Abbruch- und Bauarbeiten für den dritten und letzten Bauabschnitt am Justizzentrum Würzburg. Auf 7600 Quadratmetern Hauptnutzfläche entstand das neue Ziviljustizzentrum – die Vereinigung von Amts-, Familien- und Nachlassgericht sowie Verwaltung und Grundbuchamt unter einem Dach. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 31 Millionen Euro.
Ausgangspunkt für die Baumaßnahmen war der Auszug des alten Gefängnisses vor die Tore Würzburgs in den 1990er Jahren. Dies war Anlass, über einen EU-weiten Architektenwettbewerb eine Gesamtkonzeption zur gemeinsamen Unterbringung sämtlicher Justizdienststellen auf dem Gelände an der Ottostraße zu entwickeln. Der prämierte Entwurf des Architekturbüros Terbüchte aus Magdeburg sah ein bürgernahes Justizzentrum vor, was sich in einer offenen, transparenten Architektursprache widerspiegeln sollte. Somit sollte nach Abriss des Gefängnisses und des Schwurgerichtsgebäudes das denkmalgeschützte Justizgebäude durch zwei leichte, schwebende Neubauten ergänzt werden, dem Strafjustizzentrum und dem Erweiterungsbau am bestehenden Gerichtsgebäude. Die Verschmelzung des Justizgeländes mit dem öffentlichen Raum durch die Verbindung zur städtischen Ringparkanlage unterstützt diese Entwurfsidee der Bürgernähe.
Die Baumaßnahmen begannen im Jahr 2000 mit den Abbrucharbeiten und dem Neubau für das Strafjustizzentrum, das 2004 übergeben wurde, und enden nun mit der Fertigstellung des Ziviljustizzentrums.
Das alte Justizgebäude diente ein Jahrhundert lang als zentrales Gerichtsgebäude für Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Der im Stil der italienischen Renaissance errichtete Monumentalbau ist beim Luftangriff auf Würzburg im März 1945 schwer getroffen worden und bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Der Wiederaufbau mit knappen finanziellen Mitteln und den in der Nachkriegszeit schwer zu beschaffenden Baustoffen erfolgte in den Jahren 1947 bis 1953 mit zahlreichen Veränderungen, insbesondere im Bereich des Daches, der Fassade des Mittelbaus und im gesamten Innenausbau.
Untersuchungen im Vorfeld der anstehenden Generalsanierung brachten am alten Justizgebäude schwerwiegende Mängel zutage, insbesondere im Bereich der Statik und des Brandschutzes. Somit war eine Komplettentkernung unausweichlich, also der Abbruch aller Decken und Wände, bis auf die tragende Flurmittelwand. Diese wurde in Abstimmung mit der Denkmalpflege erhalten, um den ehrwürdigen Charakter des Gebäudes mit seinen dicken, schweren Mauern und den alten Türgewänden zu bewahren.

Verglastes Foyer


Das Planungskonzept sieht vor, sämtliche Büro- und Verwaltungsflächen für die Zivilgerichtsbarkeit im Altbau unterzubringen. Im halbkreisförmigen, zweigeschossigen Erweiterungsbau finden sich ausschließlich die publikumsintensiven Sitzungssäle, der die transparente, schwebende Architektursprache des Strafjustizzentrums aufnimmt – einem Gartensaal ähnlich – und somit die Mittlerrolle zwischen Strafjustizzentrum, dem Justizpark und dem monumentalen Altbau übernimmt.
Das zweigeschossige, verglaste Foyer bildet das Bindeglied zwischen Alt und Neu und dient mit seiner Informationstheke als zentrale Erschließung. Eine freie Treppe koppelt die beiden Saalgeschosse zusammen. Der Aufzug sorgt für die kurze Anbindung der Büros an die Sitzungssäle sowie für eine behindertengerechte Erschließung des gesamten Gebäudekomplexes. Zwei Stege überbrücken auf kurzem Weg im 1. Obergeschoss Alt- und Erweiterungsbau. Ein Oberlichtband belichtet die Halle und ermöglicht zusammen mit Fenstern in den Endfassaden deren Querlüftung. Warme Holzoberflächen an der Flurwand und in den Sitzungssälen sorgen im Inneren für eine angenehme Atmosphäre.
Am „alten“ Gerichtsgebäude wurden sämtliche Natursteinfassaden restauratorisch überarbeitet. Aus der Zeit des Wiederaufbaus wurde die vereinfachte Dachform übernommen, die hofseitig neu und zeitgemäß interpretiert wurde. Der so genannte Führerbalkon, ein in der Nachkriegszeit am alten Haupteingang als Windfang errichteter Vorbau, wurde entfernt und im Abstand hinter den Rundbögen eine neue Stahl-/Glasfassade errichtet. Somit wird die alte Eingangshalle zu einem modernen Veranstaltungs- und Ausstellungsraum, der seine dauerhafte Funktion durch eine Gebäudedokumentation an den Seitenwänden und einem sechs Meter großen Leuchtring, der die Grundrechte der Bürger „trägt“, erhält. (Philipp Wiedemann/
Georg Fuchs
)

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