Bauen

vbw unterstützt den erneuten Vorstoß der Staatsregierung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. (Foto: Bilderbox)

30.03.2015

Klare und verlässliche Förderimpulse nötig

vbw unterstützt Vorstoß der Staatsregierung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstützt den erneuten Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung, die steuerliche Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden einzuführen: „Wenn wir unsere ehrgeizigen Energie- und Klimaziele erreichen und die Energiewende zum Erfolg führen wollen, müssen wir die gewaltigen Einsparpotenziale im Gebäudebereich heben. Das Thema duldet keinen weiteren Aufschub. Wir brauchen jetzt klare und verlässliche Förder-impulse, weil sich Investitionen in diesem Bereich nur über längere Zeiträume lohnen. Die steuerliche Förderung ist der wirksamste Hebel, die Sanierungs-quote dauerhaft auf die notwendigen drei Prozent pro Jahr zu heben“, betont vbw Präsident Alfred Gaffal.

Gegenfinanzierung nicht nötig

40 Prozent der Primärenergie und 30 Prozent der Treibhausgasemission in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor. Mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs lässt sich nach Expertenansicht einsparen. Dazu fordert die vbw seit Jahren nachdrücklich die volle Absetzbarkeit der Kosten für energetische Modernisierungsinvestitionen mit jährlich zehn Prozent über zehn Jahre. Gaffal: „Eine Alternative wäre der Abzug von der Steuerschuld, dann aber in Höhe von 50 Prozent, verteilt auf zehn Jahre. Bei einer Investition von 20.000 Euro wären dies dann 1000 Euro im Jahr.“ Keine durchschlagende Wirkung verspricht sich Gaffal dagegen von einer nur geringen Abzugsquote von lediglich 15 Prozent: „Damit werden wir die notwendige Anreizwirkung nicht erzielen.“
Eine Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung ist nach Überzeugung Gaffals nicht nötig: „Jeder Euro Steuererleichterung löst ein Vielfaches an Investitionen und damit auch wieder Steuereinnahmen aus. Deshalb brauchen wir keine Abstriche bei bestehenden Steuererleichterungen. Das gilt für den Handwerkerbonus ebenso wie für den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen. Ich freue mich, dass die Bayerische Staatsregierung diese Einschätzung voll und ganz teilt. Die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen wäre ein Konjunkturpro-gramm. Die Entscheidung darüber muss unverzüglich gefällt werden.“ (BSZ)

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