Bauen

Seit 1. Mai 2014 sind Vermieter in der Pflicht, spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis oder zumindest eine Kopie vorzulegen. (Foto: Bilderbox)

05.11.2014

Mieter zeigen kein großes Interesse am Dokument

Energieausweis für Mietwohnungen - eine Bilanz

Seit einem halben Jahr ist er Pflicht: der Energieausweis. Bei Verkauf oder Vermietung ist es Pflicht, den Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Doch wie sieht die Praxis aus? Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Seit dem 1. Mai 2014 sind Vermieter in der Pflicht, spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis oder zumindest eine Kopie vorzulegen. „Auch ein deutlich sichtbarer Aushang oder das sichtbare Auslegen bei einer Besichtigung ist ausreichend“ weiß Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V. „Gibt es keine Besichtigung, muss der Vermieter dem potenziellen Mieter den Ausweis vorlegen beziehungsweise bei Aufforderung vorweisen können. Kann er nicht vorgezeigt werden, drohen dem Vermieter bis zu 15 000 Euro Strafe.“

Häufig nicht unaufgefordert gezeigt

Soweit die Theorie. Doch wie sieht es in der Praxis aus? „Im Rahmen unserer Beratungspraxis haben wir festgestellt, dass der Energieausweis in den meisten Fällen nicht unaufgefordert vorgezeigt wurde. Auch auf Nachfrage waren Vermieter oftmals nicht in der Lage, ihn zu präsentieren. Obwohl das Gesetz dazu seit einem halben Jahr gilt, sind die Regeln zum Energieausweis vielen Vermietern immer noch nicht bekannt“, so Deese. „Wir wissen allerdings auch von unseren Mitgliedern, dass für diese der Energieausweis oftmals nicht relevant ist. Viele fragen nicht danach oder haben auch tatsächlich kein Interesse an den Zahlen und Daten.“ Dabei soll der Energieausweis eigentlich dazu beitragen, den energetischen Zustand der zukünftigen Wohnung besser einzuschätzen. Wer also auf mehreren Besichtigungen den Energieausweis einsehen konnte, kann die energetischen Werte der Wohnungen untereinander vergleichen und gegebenenfalls Rückschlüsse auf die anfallenden Heizkosten ziehen.

Erweitert um Effizienzklassen

Den Energieausweis (früher Energiepass) gibt es schon länger. Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde allerdings beschlossen, dass dieser – im Gegensatz zu früher – vom Verkäufer oder Vermieter vorzulegen oder auf Wunsch einzusehen ist. „Der Ausweis enthielt bislang Angaben zum Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch einer Immobilie“, erklärt Deese. „Seit dem 1. Mai 2014 ist der Ausweis um Energieeffizienzklassen erweitert, die von A+ bis H aufgeteilt sind. Diese Angaben kennt man auch von Haushaltsgeräten, wobei A immer die energieeffizienteste Klasse angibt.“ Diese Neuerung gilt allerdings nur für Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden. Alle bestehenden Ausweise können weiterhin wie bisher genutzt werden. „Zukünftig können potenzielle Mieter anhand der Werte erkennen, wie gut oder schlecht die energetischen Werte der Wohnung sind. Dennoch sind die endgültigen Werte und Berechnungen auch immer abhängig vom individuellen Verhalten der einzelnen Bewohner. Um böse Überraschungen bei späteren Heizkostenabrechnungen zu vermeiden, sollten sich die Mieter die Energieausweise der neuen Mietwohnung immer zeigen lassen.“ (BSZ)

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