Bauen

Josef Poxleitner, Leiter der Obersten Baubehörde. (Foto: OBB)

23.09.2011

OBB-Kolumne: "Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr"

Josef Poxleitner, Leiter der Obersten Baubehörde, über den künftigen Energiestandard staatlicher Gebäude

Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai dieses Jahres das Energiekonzept „Energie innovativ“ beschlossen, mit dem Ziel des zügigen Umbaus der Energieversorgung in Bayern hin zu einer verstärkten Nutzung regenerativer Energien. Doch auch nachwachsende Rohstoffe stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Daher ist die entschiedene Erhöhung der Energieeffizienz ein mindestens ebenso wichtiger Baustein künftiger Energieversorgung und damit auch zur Erreichung der bayerischen Klimaschutzziele.
In Bayern verursacht die Wärmeversorgung von Gebäuden mit fast 30 Millionen Tonnen rund 35 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen. Dies verdeutlicht, dass Anstrengungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich einen wichtigen Beitrag zum Umbau der Energieversorgung liefern.
Ein nahezu CO2-freier Gebäudebestand bis 2050 ist das ehrgeizige Ziel Bayerns und des Bundes. Einen bedeutenden Schritt in diese Richtung gibt der Beschluss des Ministerrats vom 19. Juli 2011 zu künftigen Energiestandards bei staatlichen Gebäuden vor. Demzufolge werden wir Neubauten von Verwaltungsgebäuden des Freistaats, wie Staatliche Bauämter, Finanzämter, Vermessungsämter, Polizeiinspektionen oder Hochschulbauten mit verwaltungsähnlicher Nutzung, in Zukunft grundsätzlich auf der Grundlage des so genannten Passivhausstandards errichten, in dem die Bauverwaltung bereits heute einzelne Pilotmaßnahmen plant und realisiert, wie beispielsweise der Erweiterungsbau des Bayerischen Landtags und die Polizeiinspektionen Grafenau und Nürnberg-Süd.

Hochwertige Bauausführung


Der Begriff bezeichnet einen – nicht normierten – Baustandard, der durch eine optimierte Gebäudehülle und hocheffiziente Technik den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes reduziert. Eine hoch wärmegedämmte Gebäudehülle mit dreifach verglasten Fenstern minimiert Wärmeverluste über Dach und Wände. Darüber hinaus werden alle „passiv“ verfügbaren internen und solaren Wärmegewinne genutzt und bilanziert.
Zu Zeiten, in denen wegen zu niedriger oder zu hoher Außentemperaturen eine Fensterlüftung nicht sinnvoll ist, sorgt in der Regel eine Lüftungsanlage für eine einwandfreie, schadstoffarme Qualität der Raumluft. Mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung reduziert die Lüftungsanlage dabei entscheidend die Lüftungswärmeverluste im Winter. Damit wird nach heutigem Stand der Technik der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes auf ein Minimum begrenzt und bildet die Grundlage für Gebäude, die – in Verbindung mit einer Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen – die Anforderungen an so genannte Niedrigstenergiegebäude (Nearly-Zero-Energy-Buildings) erfüllen. Diese werden entsprechend der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ ab Ende 2020 für alle Gebäude beziehungsweise für öffentliche Gebäude bereits ab Ende 2018 gelten.
Energetisch hocheffiziente Bauten setzen eine entsprechend hochwertige und qualitätsgesicherte Bauausführung voraus. Die Investitionskosten bei Passivhäusern liegen häufig höher als bei Gebäuden nach gesetzlichem Standard – durchschnittlich in einer Größenordnung von etwa acht Prozent.
Durch die damit verbundene Senkung der Energiekosten erzielen Passivhäuser nach heutigen Rechenmodellen mittelfristig eine hohe Gesamtwirtschaftlichkeit. Weiter steigende Energiepreise erfordern es, die Wirtschaftlichkeit von Gebäuden nach den Investitions- und Betriebskosten zu bewerten und hierbei künftig auch die CO2-Vermeidung zu berücksichtigen.

Anforderungen
werden weiter verschärft


Angesichts heutiger politischer Rahmenbedingungen gehen wir davon aus, dass die aufgrund der EU-Richtlinie bis 2012 zu novellierende Energieeinsparverordnung (EnEV) die energetischen Anforderungen an Gebäude verschärfen wird. Im Vorgriff auf künftige Regelungen wurde für alle übrigen Maßnahmen im Neubau und Bestand bei staatlichen Gebäuden festgelegt, die Anforderungen der geltenden EnEV 2009 an die durchschnittliche Qualität der Gebäudehülle um 30 Prozent zu unterschreiten. Damit schaffen wir in dieser Hinsicht einheitliche Regelungen für Maßnahmen des Bundes und des Freistaats.
Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses geht Bayern im Hinblick auf künftige Anforderungen an energieeffizientes Bauen im Vergleich mit anderen Ländern wieder einen Schritt voraus und nimmt als öffentlicher Bauherr seine Vorbildfunktion wahr.

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