Bauen

05.07.2013

Platz für 84 Straftäter

Neubau der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Straubing

Es war eine Punktlandung. Fristgerecht am 31. Mai 2013 haben das Staatliche Bauamt Passau und die mit der Baudurchführung als Totalunternehmer beauftragte Firma Bilfinger Hochbau GmbH, Niederlassung Leipzig, den Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing übergeben. In einer Rekordzeit von nur 24 Monaten ab Planungsauftrag für Planung, europaweite Ausschreibung und Baudurchführung bis zur Übergabe gelang es, die Neubaumaßnahme mit einem Investitionsvolumen von rund 25 Millionen Euro zur Unterbringung von 84 Sicherungsverwahrten zu errichten.
Das enge Terminkorsett hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt, als es mit seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 die Vorschriften, die die Sicherungsverwahrung bis dahin regelten, für verfassungswidrig erklärte und eine umfassende Reform verlangte.
Rund 500 Straftäter befinden sich derzeit bundesweit in Sicherungsverwahrung. In Bayern sind es aktuell 48 Sicherungsverwahrte, die alle in der Justizvollzugsanstalt Straubing untergebracht sind. Für weitere Strafgefangene der JVA ist die Sicherungsverwahrung bereits vorgemerkt.
Die Sicherungsverwahrung ist strafrechtlich eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Wird die Sicherungsverwahrung angeordnet, so verbleibt der Täter auch nach dem Verbüßen seiner Freiheitsstrafe in staatlichem Gewahrsam, sofern er weiterhin eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellt. In Deutschland dürfen Sicherungsverwahrte und Häftlinge des Strafvollzugs künftig nicht mehr unter einem Dach beherbergt werden.
Bis Ende Mai 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht den Ländern Zeit gegeben, ein neues freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept für die Sicherungsverwahrung zu entwickeln und die notwendigen Einrichtungen zu schaffen, die die Vorgaben des Abstandsgebots hinreichend beachten. Voraussetzung hierfür ist eine klare räumliche und organisatorische Trennung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug. Auch familiäre und soziale Außenkontakte für Sicherungsverwahrte werden künftig verstärkt gefördert.

Kammähnliche Grundrissstruktur


Der nun fertiggestellte Neubau in Straubing bietet Platz für 84 Sicherungsverwahrte auf rund 4800 Quadratmetern Nutzfläche. Errichtet wurde die neue Anlage innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt. Diese Lösung war kostengünstiger als ein Neubau auf freiem Feld. Bei der Planung war es dem Staatlichen Bauamt Passau, das den Entwurf und die Ausschreibung für die Baumaßnahme erstellte, wichtig, den Neubau gemäß den Vorgaben des Abstandsgebots möglichst weit von den bestehenden Justizvollzugsbauten abzurücken.
Im Bereich der ehemaligen Anstaltsgärtnerei in der Südwestecke der Justizvollzugsanstalt wurde ein geeigneter Bauplatz gefunden. Das rund 10 800 Qudratmeter große Grundstück ist mit einem Ordnungszaun von der Justizvollzugsanstalt vollständig abgetrennt. Das Zugangsbauwerk für die Sicherungsverwahrung, die Torwache mit Eingangs- und Kontrollbereich, liegt außerhalb der Anstaltsmauer dem Zugang der JVA entgegengesetzt und hat eine eigene Adresse „Am Steinweg“. Hier am Zugang liegen auch die Parkplätze für die Besucher und die Beschäftigen der Sicherungsverwahrung.
Von der Torwache aus führt ein Tunnelbauwerk durch Schleusentüren gesichert unter der bestehenden Anstaltsmauer hindurch in den Besucherbereich des Gebäudekomplexes der Sicherungsverwahrung.
Vier jeweils zweigeschossige Wohngebäude werden hier in einer kammähnlichen Grundrissstruktur über ein rund 120 Meter langes und drei Geschosse hohes Therapie- und Verwaltungsgebäude verbunden, das den Neubau der Sicherungsverwahrung gegen die Einrichtungen des Strafvollzugs abschirmt. Die Wohngebäude sind in ihrem äußeren Erscheinungsbild als einfache Wohnanlage gestaltet und setzen sich so auch in der Gestaltung von den Bauten des Strafvollzugs ab.
Die Grundrisse der Wohngebäude sind zweibündig organisiert und werden durch einen Mittelflur erschlossen. Im Bereich der Treppenhäuser sind die Flure zu Foyer- und Begegnungszonen aufgeweitet, in denen sich die Verwahrten frei bewegen können. Um die Flure der acht Wohngruppen wirtschaftlich überwachen zu können, wurden die Wohngebäude zum Therapie- und Verwaltungsgebäude hin um ein halbes Geschoss gegeneinander versetzt angeordnet. So können von einer Überwachungszentrale aus jeweils zwei Ebenen, das heißt ein komplettes Wohngebäude, eingesehen und überwacht werden.
Die Wohnräume für die Sicherungsverwahrten sind rund 15 Quadratmeter groß und mit einer eigenen Nasszelle sowie mit Küchenzeile im Wohnraum ausgestattet. Je zwölf Sicherungsverwahrte teilen sich in einer Wohngruppe zudem einen gemeinsamen Aufenthaltsraum mit Gemeinschaftsküche und einen Hauswirtschaftsraum.
Sicherungsverwahrte bleiben in Haft, weil sie als gefährlich gelten. Sie haben aber ihre Strafe bereits verbüßt, daher werden ihnen gewisse Hafterleichterungen zugebilligt. So dürfen sie zum Beispiel selbst ihre Speisen zubereiten oder ihre eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, die sie selber reinigen.
Eines der Wohngebäude ist für die Krankenpflege und Geriatrie konzipiert. In diesem Gebäude sind die Aufenthalts- und Sanitärräume barrierefrei ausgestattet, zum Beispiel mit Beleuchtungssteuerung und Notrufeinheit vom Krankenbett aus oder mit dreiseitig zugänglicher Kombiwanne im Sanitärraum zum Baden und Duschen in medizinischer Ausführung. Zwei Bettenaufzüge ermöglichen den Liegendtransport zu den therapeutischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalt.
Das Therapie- und Verwaltungsgebäude bietet neben Besuchs- und Warteräumen, Verwaltungs-, Schul- und Freizeiträumen vor allem verschiedene Therapiebereiche, in denen Psychologen, Sozialarbeiter, Krankenpfleger und auch ein Lehrer die Sicherungsverwahrten betreuen werden. Sämtliche Gebäude der Sicherungsverwahrung sind mit den gleichen Sicherheitsstandards ausgestattet, wie in den Bauten des Strafvollzugs üblich, und werden vom Wachpersonal im Dreischichtbetrieb bewacht.
Das Therapie- und Verwaltungsgebäude und die Wohngebäude umfassen drei Außenhöfe, in denen die Sicherungsverwahrten ihre Freizeit verbringen können. Als Themenhöfe zu den Aktionsschwerpunkten Kommunikation, Fitness und Ruhe konzipiert, sind die Freiflächen entsprechend gestaltet und mit Spiel-, Sitz- und Liegemobiliar ausgestattet. Die Höfe sind während der Tagesstunden den Bewohnern der Anlage zugänglich.
Vor der Terrasse des Besucherbereichs und am Vorplatz vor der Torwache schufen im Rahmen eines Wettbewerbs zu Kunst am Bau die Künstler Judith Lipfert und Örni Poschmann aus Johannesbrunn die Kunstobjekte „Lebenslinien“: Zwei rund drei Meter hohe, in der Flächenabwicklung identische, aber verschieden gefaltete Skulpturen aus Corten-Stahl sollen Symbole dafür sein, wie unterschiedlich sich ein- und dasselbe Leben entwickeln kann.

Erweiterung des unterirdischen Gangsystems


Für eine optimale Versorgungsanbindung der Sicherungsverwahrung an das Versorgungszentrum und an weitere Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt zur Speisenversorgung, zu den Arbeitsstätten, zur Mehrzweckhalle oder zum Spital wurde das bestehende unterirdische Gangsystem erweitert und der Neubau für die Sicherungsverwahrung daran angeschlossen.
Auf einer Baustelle in der Justizvollzugsanstalt Straubing, deren Insassen überwiegend für Taten wie Raub, Vergewaltigung oder Mord ihre Strafe verbüßen, hat das Thema Sicherheit natürlich einen besonderen Stellenwert. Um die Baustelle, auf der sich während der Bauzeit täglich Dutzende von Handwerkern aufhielten, gegen die JVA abzusichern, hatte das Staatliche Bauamt Passau bereits vor Baubeginn das Baugrundstück von der übrigen Justizvollzugsanstalt mit einem fünf Meter hohen Sicherheitszaun aus Metall abgetrennt und die Baustelle mit einem vorgelagerten holzverschalten Sichtschutzzaun abgeschirmt.
Die Bereiche beidseits des Sicherheitszauns wurden von einem temporären Wachturm aus durch die Justizvollzugsanstalt überwacht. Dadurch wurde während der Bauzeit verhindert, dass Gefangene auf das Baugelände gelangen und jemand von der Baustelle aus in den inneren Bereich der Justizvollzugsanstalt eindringen konnte. Kontrolle und Überwachung gehörten zum Alltag auf der Baustelle. Jeder Handwerker, der die Baustelle betrat, wurde von der Justizvollzugsanstalt mittels Handvenenscanners erfasst und kontrolliert. Dadurch war sichergestellt, dass die Baustelle abends von allen auch wieder verlassen wurde.

Krananlagen
waren nicht gestattet


Das Baustellentor in der Gefängnismauer, das für die Dauer der Bauzeit als Baustellenzufahrt geschaffen wurde, blieb außerhalb des Baustellenbetriebs geschlossen. Weil Krananlagen, die den inneren Bereich der Justizvollzugsanstalt überschwenken können, nicht gestattet waren, wurden alle schweren Bauteile über Autokräne eingehoben.
Aufgrund der kurzen Fristen, die sich aus den Terminvorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung errechneten, musste ein großer Teil der Bauleistung in ein Leistungsprogramm, das den Neubau des Gebäudes mit Baukosten von rund 20 Millionen Euro einschließlich der Außenanlagen beinhaltete, zusammengefasst und als Totalunternehmer-Leistung ausgeschrieben werden. Weitere Bauleistungen im Wert von rund fünf Millionen Euro für Erschließungsmaßnahmen zur Vorbereitung des Baugrundstücks, zur Errichtung von Sicherheitsanlagen und der Versorgungsbauwerke sowie einer Sportanlage hat das Staatliche Bauamt Passau nach Einzelgewerken ausgeschrieben und vergeben.
In dem europaweit ausgelobten Wettbewerb für die Totalunternehmer-Leistung setzte sich die Firma Bilfinger Hochbau GmbH, Niederlassung Leipzig, durch. Sie hatte ab Auftragserteilung genau 74 Wochen Zeit, um den Neubau übergabereif zu errichten. Mit einem routinierten Team aus Spezialisten für Planung und Bau von Strafvollzugsbauten auf Seiten des Bauamts und des Totalunternehmers, Baukonstruktionen weitgehend in Element- und Fertigteil-Bauweise, einem ambitionierten Bauzeitenplan, der nach Tagesleistungen und zuletzt in Arbeitsschichten organisiert war, sowie vielen Subunternehmerfirmen, die termintreu ihre Bauleistung erbrachten, gelang es, den mehr als knappen Zeitplan einzuhalten und den Neubau pünktlich fertigzustellen.
Am 19. Juni 2013 wurde der Neubau der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Straubing im Beisein von Justizministerin Beate Merk eingeweiht. (Norbert Sterl)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.