Bauen

Bei einem Bodengutachten wird das Baugrundstück auch in den tiefer liegenden Erdgeschichten genau analysiert. (Foto: GÜF/Glatthaar)

19.06.2017

Qualität hat ihren Preis

Bauherren sollten bei Bodengutachten sehr genau hinsehen

„Er ist Fachmann, der wird schon wissen was er tut.“ Gutgläubig vertrauen viele Bauherren auf die eigentlich zu erwartende Kompetenz eines Bodengutachters, der das vorgesehene Baugrundstück unter die Lupe nehmen soll. Mit der Anzahl an Bodengutachten sind in den vergangenen Jahren allerdings auch deren Qualitätsunterschiede gestiegen: „Es ist wichtig und richtig, dass sich das Bodengutachten heute als zentrales Instrument für die Planung und Ausführung der Tiefbauarbeiten sowie des Keller- oder Bodenplattenbaus und schließlich des Hausbaus in den Köpfen der Bauherren etabliert hat. Bei der Auswahl des Gutachters sollten sie jedoch auf Qualität statt auf den niedrigsten Preis setzen, um nicht Verzögerungen im Bauprozess sowie Mehrkosten in Kauf zu nehmen“, sagt Dirk Wetzel, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF). Ein geologisches Gutachten gibt Aufschluss über die Bebaubarkeit eines Grundstücks und Antworten auf alle Fragen, die unbedingt vor Baubeginn geklärt sein müssen, wie zum Beispiel: Wie ist die Zusammensetzung des Bodens? Wie hoch steht das Grundwasser? Sind Stützkonstruktionen erforderlich, um die spezifische Last des Hauses zu tragen? Bedarf es eines teilweisen oder vollständigen Bodenaustauschs? Das Datenmaterial zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen sammelt der Gutachter bei Baugrundsondierungen und -bohrungen. Die Probeentnahmen müssen dabei zwingend in ausreichender Tiefe erfolgen. „Nur wenn das erforderliche Datenmaterial von einem fachkundigen Gutachter korrekt erhoben und ausgewertet wurde, können auch die nachfolgenden Arbeitsschritte wie die Erarbeitung der Statik ordnungsgemäß vollzogen und planmäßig abgeschlossen werden“, so Wetzel. Er empfiehlt Bauherren, beim Bodengutachten genau hinzusehen, auch wenn einige Qualitätsanforderungen für Laien auf den ersten Blick abstrakt erscheinen können. Ein deutliches Indiz für die Qualität vieler Gutachten ist deren Preis. „Eine hochwertige und detaillierte Bodenanalyse erfordert einen Aufwand, der einerseits nicht zum Dumpingpreis erbracht werden kann, andererseits jedoch von unschätzbarem Wert für den Bauherrn ist“, stellt Wetzel fest. Eine ausschließlich tabellarische Beurteilung komplexer geologischer Sachverhalte sei daher unzureichend. Insbesondere für Abweichungen von Standardsituationen seien ausführliche verbale Erläuterungen in einem Gutachten zielführender. Die Mitgliedsunternehmen der GÜF lesen das Bodengutachten und leiten daraus die notwendigen Schlüsse für das weitere Bauvorhaben ab. Ein vollständiges und korrektes Gutachten sollte unter anderem folgende Inhalte umfassen: exakte Beschreibungen der Geologie; Informationen zum Grundwasser wie den Bemessungswasserstand und mögliche ökologische Belastungen; Angaben zu Erdbebenzonen, geologischer Untergrund- und Baugrundklassen sowie zur Frostsicherheit und Versickerungsfähigkeit; eine Lastfalleinschätzung und Vorgaben zur Bauwerksabdichtung; Ausführungen und Vorgaben zum Erdbau wie zum Beispiel bauliche Sicherungsmaßnahmen oder falls erforderlich zur Eignung und Einbaugüte von Bodenaustauschmaterialien und Geotextilien. Zusätzlich sollte der Bauherr darauf achten, dass auch die notwendigen Anlagen zum Bodengutachten nicht fehlen. Hierzu zählen unter anderem ein maßstäblicher Lageplan mit Baufeld, Bohransatzpunkten, Maßstab und Höhenbezugspunkt; Bohr- und Rammprofile; falls erforderlich Protokolle der Gelände- und Laborversuche, Laborprüfberichte zur chemischen Analytik und rechnerische Nachweise; sowie unbedingt eine Fotodokumentation des Baugeländes. „Ein Bodengutachten kann über Einschränkungen der Tragfähigkeit oder etwaig gesundheitsgefährdende Altlasten aufklären. Bedenkt man die Kosten für ein Baugrundstück geschweige denn für den Hausbau, so ist der Wert eines ordnungsgemäßen Gutachtens nicht hoch genug einzuschätzen – entsprechend sollte der Bauherr Qualität über Kosten stellen und den Gutachter mit Sorgfalt auswählen“, schließt Wetzel. (BSZ) (Vor dem Hausbau sollte das Grundstück analysiert werden -  Foto: GÜF/Glatthaar)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.