Bauen

Die Hälfte der Immobilieneigentümer findet Energieausweise überflüssig. (Foto: dpa)

15.05.2014

Riesiges Informationsdefizit

Trotz Nachweispflicht: Jeder zweite Immobilieneigentümer besitzt noch keinen Energieausweis

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist, verschärft die energetischen Anforderungen für alle Immobilien und macht den Energieausweis für Häuser zur Pflicht. Doch knapp die Hälfte der privaten Eigentümer ignoriert bislang diese Gesetzesänderung und besitzt keinen Energieausweis. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 700 Privateigentümern von ImmobilienScout24. Darüber hinaus offenbart die Umfrage ein großes Informationsdefizit: Jeder dritte Eigentümer weiß nichts von den neuen Verpflichtungen.

Überflüssig und teuer?

Schon seit 2009 besteht Energieausweispflicht für alle Gebäude, doch waren sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie einig, konnten sie auf den Ausweis verzichten. Jetzt hat sich die Rechtslage verschärft: Mietern und Immobilienkäufern ist der Energieausweis seit dem 1. Mai 2014 unaufgefordert vorzulegen. Die Energiekennwerte müssen im Immobilieninserat angegeben werden und spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorgelegt werden. Doch bislang konnte sich der Energieausweis nicht durchsetzen. Als Grund gibt mehr als die Hälfte der Immobilieneigentümer an, ihn für überflüssig zu halten. Weitere 38 Prozent der Befragten scheuten den Energieausweis wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwands.
Doch viele Eigentümer sind auch schlichtweg uninformiert. Obwohl das Thema schon seit einigen Jahren von den Medien begleitet wird, fühlen sich 70 Prozent der Befragten mittelmäßig bis schlecht informiert. 40 Prozent der befragten Immobilienbesitzer kennen nicht den Unterschied, zwischen einem bedarfsorientiertem und einem verbrauchsorientiertem Ausweis. Und gut ein Drittel der Eigentümer hat verschlafen, dass mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 die Angaben zum Energiebedarf im Inserat verpflichtend sind. Darüber hinaus weiß knapp die Hälfte der Privateigentümer nicht, wo man einen Energieausweis beantragen kann.

Vielen die Konsequenzen nicht bewusst

Nicht einmal ein Drittel der Verweigerer plant im Rahmen der neuen Gesetzgebung, einen Energieausweis zu beantragen. Knapp 40 Prozent sind noch unentschlossen, was die Anschaffung des Ausweises angeht. Ein Hauptgrund für diese Verweigerungshaltung könnte sein, dass vielen die Konsequenzen nicht bewusst sind. Fast 80 Prozent der Privateigentümer sind nicht über die Folgen und möglichen Strafen des Nichtvorweisens der Energiekennwerte informiert. Und das kann teuer werden: Wird der Energieausweis nicht vorgelegt, begeht der Anbieter einer Immobilie eine Ordnungswidrigkeit - und die kann bis zu 15 000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2015.
Mehr zur neuen Energiesparverordnung: Neue Standards auch für Altbauten
(BSZ)

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