Bauen

27.05.2011

Staatliche Hilfe fürs Eigenheim

Steuererklärung: Mit Wohn-Riester viel Geld sparen

Am 31. Mai endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2010. Riester-Sparer können ihre Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Fiskus geltend machen. Wer den Wohn-Riester zur Finanzierung seines Eigenheims nutzt, kann durch Zulagen und Steuervorteile mehrere tausend Euro sparen.
Seit dem Jahr 2008 kann die staatliche Riester-Förderung auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Die maximale Grundzulage von 154 Euro erhalten Förderberechtigte, wenn sie jährlich vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) in einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage. Einkommensgrenzen gelten nicht.
Zusätzlich können Sparer die Altersvorsorgebeiträge bis zum Höchstförderbetrag in Höhe von 2100 Euro (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie die Beiträge in der dafür eigens vorgesehenen Anlage AV der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt nimmt dann die so genannte Günstigerprüfung vor: Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Riester-Zulagen, wird die Differenz erstattet.
Je höher dabei der persönliche Steuersatz ist, desto größer fällt der Steuervorteil aus. „Alleinstehende können beim Wohn-Riester meist mit höheren Steuererstattungen rechnen, Familien profitieren vor allem von den Zulagen“, sagt Joachim Klein von der LBS.

154 Euro
Grundzulage


Bei einem Alleinstehenden mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40 000 Euro müssen insgesamt 1600 Euro im Jahr in den Vertrag fließen, damit er die vollen Zulagen erhält. Davon muss er 1446 Euro aus eigener Tasche einzahlen, zusätzlich gibt es 154 Euro Grundzulage. Darüber hinaus ergibt sich für ihn nach Berechnungen der Zeitschrift Finanztest ein Steuervorteil von rund 370 Euro jährlich. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kommen so in zehn Jahren über 5200 Euro Förderung zusammen.
Ein berufstätiges Ehepaar mit einem 2009 geborenen Kind und einem Haushaltsbruttoeinkommen von 60 000 Euro muss insgesamt 2400 Euro in seinen Riester- Verträgen ansparen. An Zulagen winken in diesem Fall insgesamt 608 Euro: zweimal die Grundzulage von je 154 Euro und einmal die Kinderzulage von 300 Euro. Das Paar selbst muss jährlich 1792 Euro beisteuern. Zusätzlich erhält es 90 Euro Steuern erstattet. In zehn Jahren liegt der Fördervorteil bei rund 7000 Euro.
„Zulagen und Steuervorteile können sich beim Wohn-Riester über die Jahre auf viele tausend Euro summieren“, erklärt Klein. „Wer die Förderung bei der Eigenheim-Finanzierung als Sondertilgungen in den Riester-Bausparvertrag einbringt, senkt die Gesamtkosten der Finanzierung und verkürzt die Laufzeit.“
Wie hoch die individuelle Wohn-Riester-Förderung ausfallen kann, lässt sich in wenigen Schritten mit dem LBS-Eigenheim-Renten-Rechner ermitteln (www.lbs.de/eigenheim-renten-rechner).

Riester-Daten
regelmäßig aktualisieren


Experten raten, Riester-Daten regelmäßig zu aktualisieren. Viele Arbeitnehmer durften sich vergangenes Jahr über mehr Gehalt freuen: Die Bruttoeinkommen sind 2010 im Schnitt um 2,2 Prozent gestiegen. Wenn sich persönliche Verhältnisse oder das Gehalt ändern, hat das Auswirkungen auf die Riester- Förderung. Um sicherzustellen, dass die vollen Zulagen fließen, sollten Riester-Sparer ihren Anbieter über Änderungen informieren, betont die LBS. „Dazu zählen die Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Scheidung, der Wechsel in die Selbständigkeit oder zurück in ein Anstellungsverhältnis, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder die Pflege eines Angehörigen. Auch Umzüge oder Namenswechsel sollten angegeben werden“, ergänzt Karl-Heinz Herrmann, Steuerberater, Fachbuchautor und Dozent an der Sparkassenakademie Bayern. „Riester-Sparer sollten ihre Altersvorsorgesituation jährlich mit ihrem Berater besprechen und gegebenenfalls den Dauerzulagenantrag aktualisieren.“  (BSZ)

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