Bauen

Generalkonservator Egon Johannes Greipl. (Foto: BLFD)

08.03.2013

Städtebaulicher Paradigmenwechsel

Vor 40 Jahren wurde das Bayerische Denkmalschutzgesetz verabschiedet

Wir haben dafür zu sorgen, dass das Einzigartige und Besondere, was aus vergangenen Tagen auf uns gekommen ist, das Bayern aus vielen Ländern Europas heraushebt […], dass also dieser Anteil am europäischen Kulturerbe nicht in einer oder zwei Generationen vom Erdboden verschwindet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung bedeutet nicht, dass die lebendige Entwicklung unseres Landes gehemmt wird.“ Das war 1973 der Appell des damaligen Kultusministers Hans Maier an den Bayerischen Landtag, als dieser das Bayerische Denkmalschutzgesetz verabschiedete.
Bis dahin war es ein weiter Weg: Am Anfang stand die Idee, dass es Sache des Staates sei, bedeutende Zeugnisse der Geschichte zu schützen. In Bayern begann der staatliche Denkmalschutz mit König Ludwig I. Er sah in der Geschichte die Basis des Staates, selbstredend auch die Legitimation seines Hauses. Er sah in der Geschichte aber auch einen politischen Katalysator, ein Mittel zur Integration neu-bayerischer Territorien und insbesondere ein Mittel zur Identifikation mit der Heimat.

Gebaute Zeugen der Geschichte bewahren


Der König sorgte sich daher um die Erhaltung und die Pflege der vorhandenen Erinnerungen an die Geschichte. Parallel zu seinen Bestrebungen, die gebauten Zeugen der Geschichte zu bewahren, versuchte König Ludwig I. energisch, die Erfassung der Denkmale des Königreichs Bayerns voranzutreiben. Zur Entwicklung der bayerischen Denkmalpflege setzte er 1835 die „Generalinspection der plastischen Denkmale des Reiches“ ein, aus welcher das „Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns“ hervorging.
Ludwigs Sohn, Prinzregent Luitpold von Bayern, unterschrieb im September 1908 in der Vorderriß bei Lenggries eine „Allerhöchste Verordnung“ und machte das Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns zu einer selbstständigen Behörde mit Sitz in München. 1917 erhielt das Generalkonservatorium den Namen, den es bis heute trägt, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, und auch Luitpolds Verordnung gilt noch immer.
Ein eigenes Denkmalschutzgesetz jedoch fehlte. Bestrebungen, den Denkmalschutz ausdrücklich in einem Gesetz zu verankern, gab es seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts immer wieder. Hessen hatte 1902 ein eigenes Denkmalschutzgesetz erhalten; seitdem forderten die bayerischen Geschichts- und Altertumsvereine Gleiches für Bayern. 1904 schmetterte Kulturminister von Wehner diesen Vorstoß ab: Ein Gesetz sei das eine, wichtiger aber seien immer noch die finanziellen Mittel zur Erhaltung der Kunstdenkmäler; und diese seien nicht vorhanden. Ohne Geld also kein Gesetz.

Finanzen erlauben kein Engagement für Denkmäler


Das gleiche Argument zog 1930 Kulturminister Franz Goldenberger hervor: Die Finanzen des Staates erlaubten diesem kein Engagement für die Denkmäler. 1948, im Angesicht der Kriegszerstörung, finden sich erneut Anträge und Debatten über ein Denkmalschutzgesetz, blieben jedoch noch lange folgenlos. Neben den finanzpolitischen Erwägungen spielten stets die Interessen der privaten und kirchlichen Denkmaleigentümer eine Rolle: Man wollte sich eben die freie Verfügung über das Eigentum nicht gerne einschränken lassen.
Erst in den späten 1960er Jahren verlieh das Erschrecken darüber, welche Verheerungen der Krieg und der folgende Wiederaufbau vor allem in den Städten angerichtet hatten, jenen gesellschaftlichen Kräften Auftrieb, die einen gesetzlichen Schutz für die gebaute Umwelt forderten. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 ist auch Ausdruck eines städtebaulichen Paradigmenwechsels: Das Konzept der „autogerechten Stadt“ stand endlich auf dem Prüfstand.

Am 1. Oktober 1973
trat das Gesetz in Kraft


Von 1970 an trieben Abgeordnete der CSU unter Führung Erich Schossers die Verabschiedung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes mit Nachdruck voran. 1973 endlich war es soweit, das Gesetz wurde verabschiedet und trat zum 1. Oktober des Jahres in Kraft. Seinen Kompromisscharakter konnte das Gesetz jedoch nicht verleugnen; die Vielzahl der „Soll-Vorschriften“ zeigt dies. Schnell stand es als „Lex imperfecta“ in der Kritik. Kultusminister Maier verteidigte das Gesetz: Lieber habe er ein in Papierform nicht optimales, aber praktikables Gesetz, als eines, das zwar in Papierform optimal aber in der Praxis nicht umsetzbar sei.
Die Reaktion der Öffentlichkeit auf das Denkmalschutzgesetz war geteilt: Die Besorgnis, mit finanziellen Belastungen und Einschränkungen konfrontiert zu werden, beherrschte manche Diskussion. Fragil war letztlich auch der politische Rückhalt für das Denkmalschutzgesetz. Dies zeigte sich schon bald in den Novellierungen, die das Gesetz zunehmend schwächten. 1994 verlor es entscheidend an Kraft, als der so genannte Devolutiveffekt fiel: Seither muss zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden und dem Landesamt für Denkmalpflege kein Einvernehmen mehr hergestellt werden.

Fatale Folgen in
den ländlichen Regionen


Dies hatte insbesondere in den ländlichen Regionen fatale, irreparable Folgen für die Denkmäler. Die Schwächung des Gesetzes ist auch Ausdruck der in den letzten Jahren vorangetriebenen „Deregulierung“: Die so genannte Verwaltungsvereinfachung soll Vieles einfacher und Alles besser machen. Aber: Weniger Staat bedeutet nicht zwangsläufig mehr Effizienz und schon gar nicht mehr Effektivität.
2013, zu seinem 40. Geburtstag, ist das Denkmalschutzgesetz noch in Kraft, wenn es auch einige Zähne verloren hat. In der Hauptsache beschränkt es sich mit seinen 28 Artikeln darauf, ein Verwaltungsverfahren zu regeln. Wie wirksam unser kulturelles Erbe geschützt ist, hängt inzwischen weniger von den Formulierungen des Gesetzes, als von einer guten Zusammenarbeit der Beteiligten ab, also der Denkmaleigentümer, der Kommunen, der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Landesamtes für Denkmalpflege.

Die Lage ist
schon jetzt dramatisch


Der Kulturstaat Bayern – als solchen definiert ihn die Bayerische Verfassung im Artikel 3 – schaut dem schleichenden Verlust des kulturellen Erbes für meinen Geschmack ziemlich gelassen zu. Dabei ist die Lage schon jetzt dramatisch: Mehr als 3000 Denkmäler in Bayern stehen leer und sind vom Verfall bedroht; Ortskerne veröden. Kulturlandschaften werden immer noch weiter zerstört. Der Instandsetzungsrückstau bei den Denkmälern im Privateigentum beträgt, vorsichtig geschätzt, zwei Milliarden Euro. Dazu kommt ein Instandhaltungsrückstau bei staatlichen Kulturbauten, wieder vorsichtig geschätzt, in Höhe von einer Milliarde Euro.
Natürlich kämpft die staatliche Denkmalpflege ohne Ermüden um jedes einzelne Denkmal. Aber: Das Landesamt für Denkmalpflege ist nur ein Teil eines „Systems Denkmalschutz“. Auch das Denkmalschutzgesetz ist Teil dieses Systems. Und die Teile des Systems wirken heute bei weitem nicht so zusammen, wie es sich die Väter des Gesetzes vor nunmehr genau 40 Jahren vorgestellt hatten. (Egon Johannes Greipl - Der Autor ist Historiker und seit 1999 Generalkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege) (Vor 40 Jahren wurde der Olympiapark in München in die Denkmalliste aufgenommen - Fotos: BLFD)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.