Bauen

Die bayerische Immobilienwirtschaft fordert mehr Planungssicherheit. (Foto: Bilderbox)

27.05.2014

Steigende Baustandards, fehlende Rechtssicherheit

Bayerische Immobilienwirtschaft fordert mehr Planungssicherheit

Das Jahr 2014 wurde vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zum Jahr des Wohnungsbaus erklärt. Doch die Branche klagt über hohe Baukosten, stetig steigende Baustandards und fehlende Rechtssicherheit. Das jüngste Beispiel ist das staatliche Hin-und-Her um die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen. „In diesem Bereich gab es in den letzten Jahren mehrere Änderungen, deren Umsetzung Bauträger jedes Mal Zeit, Energie und vor allem Geld kostet", kritisiert der Vorsitzende der ABI Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Immobilienverbände Xaver Kroner.

Umsatzsteuergesetz

Konkret geht es um den § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Frage, ob Bauträger, also Unternehmen die Wohn- und Gewerbeimmobilien erstellen, mit ihren Leistungen unter das Umsatzsteuergesetz fallen. Aufgrund einer geänderten Auslegung durch die Finanzverwaltung wurden Bauträger als Empfänger von Bauleistungen ab 2011 in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einbezogen. Aber Bauträger erbringen keine Bauleistungen im Sinne von § 13 b des Umsatzsteuergesetzes, sondern Grundstückslieferungen, wenn sie bebaute oder noch zu bebauende Grundstücke veräußern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. August 2013 klargestellt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung eine Absage erteilt. Doch nun soll durch eine Gesetzesänderung im Rahmen des anstehenden „Kroatienbeitrittsgesetzes“ die vom BFH verworfene Verwaltungsauffassung gesetzlich festgeschrieben werden.

Hoher finanzieller Aufwand

„Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das einen erneuten Rückschlag, die erhoffe Rechtsicherheit ist wieder dahin", sagt Kroner. Außerdem sei mit der ständigen Umstellung ein hoher finanzieller Aufwand verbunden. „Je nach Unternehmensgröße sprechen wir hier von über 100 000 Euro", so der ABI-Vorsitzende. Kroner fordert von der Politik, das Urteil des BFH zu respektieren und Bauträgerleistungen nicht erneut in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft einzubeziehen. (BSZ)

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