Bauen

Mehr Miet-Wohnraum schafft man nur mit Sonderabschreibungen. (Foto: Bilderbox)

30.11.2015

Tauziehen um preiswerten Mietwohnungsbau

Mehr Wohnraum schafft man nur mit Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau

In einem Brief an Bundesbauministerin Hendricks spricht sich der Bundesfinanzminister für Sonderabschreibungen zur Förderung von Mietwohnungsbau aus. Der BFW Bayern begrüßt diesen Schritt, findet allerdings die Ideen des Bundesjustizministers kontraproduktiv. „In den Zuzugsräumen ist es schon lange an der Zeit, die Hebel für mehr Wohnraum in Bewegung zu setzen. Und gerade deshalb darf man kein Blatt vor den Mund nehmen: Man kann nicht preiswerten Wohnraum fordern und gleichzeitig die Baukosten, Standards und Vorgaben immer weiter verschärfen. Überproportional wachsende Grundstückspreise, Gebietssatzungen, Parkraumverordnungen und permanent steigende Anforderungen der Energiesparverordnungen verteuern den Neubau immer mehr. So wird die Wirtschaftlichkeitslücke immer größer und die Neubauaktivitäten immer unattraktiver", so der Präsident des BFW Bayern Andreas Eisele. „In Anbetracht der sich durch die derzeitige Asyl- und Flüchtlingsproblematik zuspitzenden Wohnraumknappheit und den damit verbundenen Herausforderungen könnte dies mit einer Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus erreicht werden", schreibt Schäuble in seinem Brief an Hendricks und fordert eine Sonderabschreibung. Bei einer Sonderabschreibung können Investoren bestimmte Kosten steuerlich absetzen. Für den BFW Bayern ist klar: „Dies ist ein Anreiz für Investitionen und macht den Mietwohnungsbau wieder konkurrenzfähig zum Eigentumswohnungsbau", erklärt Eisele. Konkret schlägt Schäuble vor, den Bau neuer Gebäude ausschließlich in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern und nur dann, wenn sie zum Wohnen genutzt werden. Begrenzt werden soll die Subvention auf den Baubeginn in den Jahren 2016 bis 2018. Für den BFW Bayern ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Die Idee greift eine Forderung des Positionspapiers „Jetzt mehr Wohnraum für unser Land" des BFW Bayern au

Verkehrte Richtung

Ein Eckpunktepapier für die zweite Stufe der Mietrechtsreform aus dem Bundesjustizministerium verfolgt dagegen eine Strategie der Maßregelung. Das Justizministerium schlägt vor, den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von elf Prozent auf acht Prozent abzusenken. Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen können. Zudem soll der Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre verbreitert werden. Der BFW Bayern fordert: Jetzt mehr Wohnraum für unser Land – dieser Leitspruch muss Leitspruch der Politik werden. Das Bundesjustizministerium beschäftigt sich stattdessen mit dem Bau neuer Hürden, die notwendige Investitionen hemmen. Mit den Ideen zur weiteren Reform des Mietrechts werden private Investoren aus dem Mietwohnungsmarkt verdrängt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Ideen die Forderungen aus dem Bundesfinanzministerium konterkarieren", so Eisele. „Insbesondere die geplante weitere Absenkung modernisierungsbedingter Mieterhöhungen ist das Ende der klimapolitisch notwendigen energetischen Sanierungen. Auch Investitionen in die Qualität und den Erhalt der Gebäude werden damit verhindert", betont der Geschäftsführer des BFW Bayern Thomas Geppert. (BSZ)

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