Beruf & Karriere

Von wegen faul und nur Dienst nach Vorschrift: Mit Plakaten wie diesen werben Gewerkschaften um Nachwuchs im öffentlichen Dienst. (Foto: dbb)

05.01.2018

Das facettenreiche Leben eines Staatsdieners

Dem öffentlichen Dienst in Deutschland fehlen 100 000 Fachkräfte – der Beamtenstatus hat aber nicht nur Vorteile

Über Beamte kursieren viele Vorurteile: Faul seien sie, nur auf Dienst nach Vorschrift und einen pünktlichen Feierabend bedacht. Dabei gibt es „den Beamten“ überhaupt nicht – dafür ist der Status des Staatsdieners viel zu facettenreich. Fragen und Antworten rund um die Karriere im Staatsdienst, mit all ihren Licht- und Schattenseiten.

Wie viele Beamte gibt es überhaupt in Deutschland? Ende Juni 2016 waren bundesweit 1 672 415 Beamte beschäftigt. Diese Zahl nennt das Statistische Bundesamt. Mit 1 274 920 Beamten arbeiten die meisten Staatsdiener bei den Ländern. 186 335 Beamte sind bei den Kommunen tätig, 179 915 beim Bund und 31 240 Beamte in der Sozialversicherung. „In den Zahlen für Bund und Länder sind auch die insgesamt rund 30 000 Richter enthalten“, sagt Nils Kammradt, Bundesbeamtensekretär bei der Gewerkschaft Verdi in Berlin. Weitere rund 100 000 Beamte verrichten ihren Dienst bei Post, Postbank und Telekom.

Wer gehört alles dazu? Beamtin oder Beamter zu sein, ist kein Beruf – sondern ein Berufsstatus, den man aufgrund seiner Qualifikation und teilweise nach einem Vorbereitungsdienst in der Verwaltung innehat. So gibt es je nach Ausbildung und Laufbahn im öffentlichen Dienst verschiedene Berufe – bei der Polizei, dem Zoll, in den Schulen, bei der Feuerwehr und in den Ministerien. Daneben existieren auch technische Berufe für Ingenieure, Meteorologen oder Seeleute.

Was unterscheidet den Beamten von anderen Beschäftigten? Vieles, zum Beispiel die Bezahlung: Anders als bei Angestellten sind die Bezüge der Beamten kein Entgelt für einzelne geleistete Arbeiten. Vielmehr sind sie die Gegenleistung dafür, dass sie sich „mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stellen und ihre Dienstpflichten nach Kräften und treu erfüllen“, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Beamte werden für diesen Einsatz von den Arbeitgebern – ihrem Dienstherrn – alimentiert.

Was bedeutet das konkret? Finanzielle Sicherheit, komme, fast, was wolle. Denn nach diesem Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, Beamten einen angemessenen Lebensstandard zu gewähren – auch bei Invalidität und im Alter. Mit der Besoldung soll sichergestellt werden, dass Beamte wirtschaftlich unabhängig sind und sich ganz ihrem Beruf widmen können. Hinzu kommt eine Alterssicherung. Im Krankheitsfall erhalten Beamte die sogenannte Beihilfe. Damit sind Beamte nicht pflichtversichert, sondern Mitglied einer privaten Krankenkasse.

Was sind Vorteile der Beamtenposition? „Beamte sind unkündbar“, so lautet das gängige Vorurteil. Und auf den ersten Blick stimmt das tatsächlich: „Hauptvorteil ist sicher die Verbeamtung auf Lebenszeit – und damit eine gesicherte Position“, erklärt Cornelia Krüger von der Dachgewerkschaft DBB Beamtenbund und Tarifunion.

Sind Beamte tatsächlich unkündbar? „Auch Beamte können aus dem Dienstverhältnis entlassen werden“, so Krüger. Das ist etwa der Fall, wenn sie von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt werden – bei Vorsatztaten muss diese mindestens ein Jahr lang sein, bei Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit sowie bei Bestechlichkeit reichen sechs Monate. Zudem kann Fehlverhalten im Dienst disziplinarrechtlich verfolgt werden und in schweren Fällen zur Entlassung führen.

Und welche Nachteile gibt es? Der Dienstherr muss nicht mit einem Tarifpartner verhandeln, wenn es um die Bezüge der Beamten geht – er ordnet einfach an. Dadurch konnten nach Verdi-Angaben zum Beispiel in den 2000er-Jahren das Weihnachts- und das Urlaubsgeld für Beamte verringert oder abgeschafft, die Besoldungstabellen für den Dienstherrn günstiger gestaltet oder die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten im Bund von 39 auf 41 Stunden heraufgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Anwärter erfüllen? Die Beamtenlaufbahn steht grundsätzlich nicht nur deutschen Staatsbürgern offen. Auch Bürger anderer EU-Länder können in Deutschland in den Staatsdienst gehen, hinzu kommen Ausländer aus Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Die Einstellung erfolgt, wie in anderen Berufen auch, nach dem Grundsatz der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. „Hinzu kommt noch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister“, sagt Krüger. Dort dürfen keine Straftaten eingetragen sein.

Welche körperlichen Voraussetzungen müssen Beamte mitbringen?
Vor der Verbeamtung müssen sich Anwärter von einem Betriebs- oder Amtsarzt untersuchen lassen. Jemand gilt als gesundheitlich nicht geeignet, wenn nach der Untersuchung davon auszugehen ist, dass er oder sie noch vor dem Ruhestand dienstunfähig wird oder mit großer Wahrscheinlichkeit über Jahre hinweg mit regelmäßigen Krankheitszeiten zu rechnen ist.

Spielt Fitness dabei auch eine Rolle? Oder das Körpergewicht? Das war einmal: Bis zum Jahr 2013 galt ein strengerer Maßstab für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung. Unter anderem galt die gesundheitliche Eignung damals als fraglich, wenn per Body-Mass-Index (BMI) starkes Unter- oder Übergewicht festgestellt wurde. Inzwischen ist das kein Kriterium mehr. „So ist es auch medizinisch nicht erwiesen, dass dickere Menschen früher in den Ruhestand gehen“, sagt Krüger.

Werden heute noch junge Leute verbeamtet? Natürlich. Dem öffentlichen Dienst in Deutschland fehlen über 100 000 Fachkräfte – und mehr als 700 000 werden in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden. „Insofern ist die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bedroht“, erklärt Krüger. Deshalb hat der DBB als Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bereits 2013 eine Werbekampagne gestartet, mit der er gezielt um Nachwuchs wirbt. (Sabine Meuter, dpa)

Kommentare (1)

  1. Alexander P. am 09.01.2018
    Der Autor hat etwas vergessen. Beamte sind von Ihrem Dienstherren grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet einsetzbar. Es gibt zwar bestimmte Voraussetzungen dafür, aber das ist möglich. Das geht mit Angestellten nicht.

    Der Beamte muß sich privat versichern. Beamte in Berufen mit höherem Risiko (z.B. Feuerwehr, Polizei, etc.) müssen dafür bei der privaten Krankenversicherung einen Risikozuschlag zur normalen Prämie draufzahlen. Der Angestellte bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

    Im öffentlichen Dienst ist es oft auch so, dass der Beamte eine 41-Stunden Woche hat obwohl der Angestellte, der haargenau den gleichen Job ausübt, nur eine 38,5 Stunden Woche hat.

    Und da gibt's noch einige Beispiele mehr.

    Der einzige wirkliche Vorteil eines Beamten ist bei Krankheit die faktisch unendliche Lohnfortzahlung. Das wars dann aber auch........

    Und Beamte sind keine Grossverdiener. Wer nicht im gehobenen Dienst ist, und da gibt es sehr viele!!!, der verdient nicht mehr als ein kleiner Angestellter.

    Also bitte die Kirche mal im Dorf lassen........

    Auf ein gutes Neues!
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