Kommunales

Beliebt bei reichen Zweitwohnungsbesitzern: der Schliersee. (Foto: dpa)

10.12.2015

Ärger für Tourismus-Orte: Gericht kippt Zweitwohnungssteuer

Besitzer von Zweitwohnungen in Bad Wiessee und Schliersee hatten geklagt

Urlaubsorte in Bayern müssen bei der Zweitwohnungssteuer erheblich nachbessern. Das Verwaltungsgericht in München hat eine Mustersatzung zur Erhebung der Steuer mit einem an die Mietkosten angelehnten Stufenmodell gekippt. Die Regelung verstoße gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, begründete das Gericht sein Urteil in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Urteil war bereits im Oktober ergangen, nun liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Zwei Besitzer von Zweitwohnungen in Bad Wiessee am Tegernsee und in Schliersee hatten erfolgreich gegen die Steuer geklagt. Dort fallen 450 Euro Zweitwohnungssteuer an, wenn die Jahresmiete zwischen 2500 und 5000 Euro beträgt. Zwischen 5000 und 10 000 Euro Jahresmiete beträgt die Steuer 900 Euro.
Zwar habe das Stufenmodell den Vorteil, dass nicht in jedem Einzelfall die exakte Jahresmiete festgestellt werden müsse, so das Gericht. Eine derart erhebliche Ungleichbehandlung wie in den entschiedenen Fällen sei aber nicht mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen. Wer nur knapp über der Grenze zur nächsten Stufe liegt, müsse schließlich doppelt so viel Zweitwohnungssteuer zahlen wie jemand, der nach der unteren Stufe herangezogen wird.
Die Urteile (Aktenzeichen M 10 K 14.5589 und M 10 K 15.51) haben Grundsatzcharakter. Deshalb können die beiden unterlegenen Gemeinden Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Eine Sprecherin des Bayerischen Gemeindetags, der die Mustersatzung ausgearbeitet hat, sagte, man woll nun die Entscheidung dieser nächsten Instanz abwarten. Im Freistaat erheben mehr als 100 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. (dpa)

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