Kommunales

Auch die "letzte Reise" findet mitunter eine Fortsetzung. (Foto: dpa)

29.08.2016

Verwaltungsgericht Ansbach verbietet Urnen-Umbettung

Angehörige wollten sterbliche Überreste in die frühere Heimat zurückholen

Eine Frau aus Thüringen darf die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Mutter nicht umbetten. Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach lehnte ihre Klage ab, in der sie die Überführung der Urne von Ansbach an ihren Wohnort forderte. Der Schutz der Totenruhe wiege höher als das Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge, teilte das Gericht  mit. Der Schutz der Totenruhe entspreche dem allgemeinen Sittlichkeits- und Pietätsempfinden und habe Verfassungsrang (Az AN 4 K 16.00882).

Wille der Verstorbenen muss zurückstehen

Die Klägerin hatte sich darauf berufen, dass ihre Mutter und sie vor der Wende aus der DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt seien und die Verstorbene sich gewünscht habe, im Falle eines Rückzugs, in ihre Heimat umgebettet zu werden. Das Gericht sah ein Einverständnis mit der Umbettung durch die Verstorbene als nicht erwiesen an. Damit gab das Gericht der beklagten Kirchenstiftung Recht, die eine Umbettung mit Verweis auf die Totenruhe abgelehnt hatte. Die Klägerin kann gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen.(epd)

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