Kommunales

Wasser könnte preiswerter sein, finden Experten. (Foto: Bilderbox)

05.10.2012

Angst vor der Regulierung

Stadtwerke und kommunale Spitzenverbände wehren sich gegen Forderungen der Monopolkommission

Städte und Gemeinden hatten gerade gehofft, ein wenig Ruhe in den Krieg um die öffentliche Daseinsfürsorge gebracht zu haben. Die Ambitionen privater Entsorger, in den Markt der Abfallbeseitigung vorzudringen und sich dort die lukrativsten Aufträge zu sichern, waren gestoppt. Doch nun bereitet die Monopolkommission neuen Stress.
„Eine Behauptung gewinnt nicht an Wahrheit, nur weil sie ständig wiederholt wird.“ So lautet übereinstimmend die ablehnende Urteil von Deutschem Städte- und Gemeindebund, Deutschem Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen zur Forderung der Monopolkommission nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft. Sie wollen keine Anwendung des Kartellrechts auf öffentliche Gebühren.
Die Monopolkommission aber bleibt hartnäckig. Schon vor zwei Jahren hatte sie dazu Handlungsbedarf angemahnt und auch in ihrem aktuellen, dem 19. Hauptgutachten, schießt sie gegen die kommunalen Wasserversorger. „Die leitungsgebundene Lieferung von Trinkwasser erfolgt regelmäßig in geschlossenen Netzen“, heißt es. „Daraus ergibt sich in aller Regel eine Monopolstellung des lokalen Anbieters. Aus der Wettbewerbslosigkeit der Lieferverhältnisse folgen häufig nur geringe Anreize zur produktiven Effizienz, was wiederum ungerechtfertigt hohe Preise zur Folge haben kann.“ Im Klartext: Weil die öffentlichen Anbieter vor Konkurrenz geschützt seien, behalten sie die hohen Preise bei.


Diffuse Ängste


Wer bei dem offiziellen, aber unabhängigen Beratergremium der Bundesregierung mit Sitz in Bonn nachfragt, bekommt Kritik zu hören, die noch etwas schärfer klingt als die ans Kabinett gesendete Drucksache. Die technischen Innovationen der vergangenen Jahre hätten eine preisgünstigere Versorgung durchaus möglich gemacht. Aber diese werde eben nicht an die Kunden weitergegeben. „Teilweise sind die Preise nicht durch rationale Berechnungen zustande gekommen, sondern die Folge rein politischer Entscheidungen“, ätzt ein Experte, der seit Jahren mit dem Thema beschäftigt. Hier müsse deutlich mehr reguliert werden. Im vergangenen Jahr gab es gleich mehrere Verfahren der Kartelbehörden gegen Stadtwerke.
Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände wollen die Vorwürfe natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Sie verweisen auf ein Gutachten der Universität Leipzig, wonach durch mehr Regulierung für die Verbraucher kein Vorteil zu erwarten wäre. „Allerdings wäre dies ein erheblicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen“, so die ablehnende Position.
Die Begründung erfolgt aber weniger mit betriebswirtschaftlichen Argumenten, vielmehr wird viel diffuse Emotionalität ins Spiel gebracht, eine unterschwellige Angst vieler Menschen vor zu viel privatem Engagement in der Wasserversorgung. Dazu gehört etwa das Argument, dass 90 Prozent der Bürger mit ihrer kommunalen Wasserversorgung zufrieden seien und keine Veränderung wünschten, weil sie sich „in guten Händen“ wüssten. Obendrein warnen die Verbände und Stadtwerke, könnte die Regulierung selbst zusätzliche Kosten verursachen, das Wasser am Ende teurer werden, da stünden Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zueinander.
Die Leipziger Studie, nach ihrem leitenden Autor, auch „Holländer-Gutachten“ genannt, wird bei der neutralen Monopolkommission freilich nicht als wirklich objektiv eingeschätzt. „Ein Gefälligkeitsgutachten“, lautet das wenig schmeichelhafte Urteil. Tenor: Wir lassen am besten alles so, wie es ist.
Dass die kommunalen Spitzenverbände und der Stadtwerke-Verband jetzt so intensiv gegen eine mögliche Regulierung der Wasserversorgung polemisieren, hat den Grund, dass das Bundeskabinett gerade ein Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung debattiert – und anders als noch vor zwei Jahren, mutmaßen Beobachter, könnten sich die Befürworter einer stärkeren Regulierung diesmal durchsetzen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung soll noch im Herbst folgen.
Genauso entschieden wenden sichKommunen und kommunale Unternehmen gegen die Forderung des Präsidenten des Bundeskartellamts, die kommunalen Gebühren der Kontrolle seines Amtes zu unterstellen. Kommunale Gebühren, so die Rechtfertigung unterlägen bereits einer „funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte.
Die Aufsicht der Stadträte würde genügen. „Der Bürger wählt sich seine kommunalen Vertreter. Vor deren Entscheidungen muss er nicht durch das ferne Bundeskartellamt geschützt werden“, schimpfen die Verbandsvertreter. Was freilich unerwähnt bleibt: Posten an der Spitze kommunaler Unternehmen werden durchaus auch nach politischen Überlegungen besetzt. Und es gab schon mehrere Fälle, wo verdiente Parteifreunde aus dem Stadtrat massive Unterstützung erhielten, um an die Spitze eines Eigenbetriebs zu rücken. (André Paul)

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