Kommunales

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags verspricht den Bürgern, nur "maßvoll" zu erhöhen. (Foto: dpa)

10.04.2018

Bundesverfassungsgericht kippt alte Grundsteuer

Städtetag fordert von Bund und Ländern zügige rechtliche Umsetzung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die seit Jahrzehnten veralteten Grundstückswerte – im Westen gelten Wertberechnungen von 1964, in den neuen Ländern sogar noch von 1935 – dürfen nur noch übergangsweise und höchstens bis Ende 2024 verwendet werden. Bis zum 31. Dezember 2019, müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln. „Jahrelang haben die Kommunen eine Reform gefordert, jetzt werden Bund und Länder dazu verpflichtet“, ätzt Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, und forderte, „die knappe Frist zu nutzen“. Zunächst müsse eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer geschaffen und danach alle Grundstücke neu bewertet werden. „Nur so können die jährlich 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen gesichert werden“, glaubt Dedy.

Der Städtetag sieht eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer im Bundesrats-Modell aus dem Herbst 2016. Dieses Modell ließe sich nach Einschätzung kommunaler Steuerexperten zügig umsetzen, weil hierfür bereits ein ausgereifter Gesetzentwurf sowie detaillierte Maßnahmenpläne vorliegen. Folgen Bund und Länder diesem Vorschlag, würden unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet. Bei bebauten Grundstücken käme der Wert des Gebäudes hinzu. „Die Kommunen werden auch nach einer Reform auf dieser Basis maßvoll von ihrem Hebesatzrecht Gebrauch machen. Mit dem Modell des Bundesrates und den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen lässt sich die Aufkommensneutralität sicherstellen“, versprach Dedy.


Im Schnitt 577 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus


2015 betrug die Grundsteuer B – Variante A gilt für land- wirtschaftliche Gebiete – für ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern durchschnittlich 577 Euro pro Jahr. Für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus lag sie bei rund 229 Euro. Eigentümer unbebauter Grundstücke müssen mehr zahlen müssen. Vermieter dürfen die Grundsteuer als Nebenkosten auf die Mieter umlegen – was die Mietervereine und die SPD bangen lässt. Sie fordern, dass eine Erhöhung von den Immobilienbesitzern zu tragen sei. Das wiederum lehnt die FDP ab. Für die CSU steht im Vordergrund, das sich durch das Urteil der Wohnungsneubau nicht extra verteuert. (André Paul)

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