Kommunales

Was Chefs kommunaler Eigenbetriebe verdienen, soll nicht jeder erfahren. (Foto: Bilderbox)

22.06.2012

Das geheime Gehalt des Klinikchefs

Die Anfrage einer Bayreuther Lokalzeitung an die Kommune könnte zum bundesweiten Musterprozess werden

Die wichtigste öffentlich Bedienstete in Deutschland, Bundeskanzlerin Angela Merkel, sieht keinen Grund, ihr Gehalt zu verheimlichen. Exakt 15 832,79 Euro sind es im Monat. Man erfährt es auf Nachfrage problemlos beim Bundeskanzleramt.
So transparent möchten aber nicht alle sein, die hierzulande aus Steuergeldern ihr Einkommen bestreiten. Roland Ranftl beispielsweise, der Geschäftsführer des gemeinsamen kommunalen Krankenhauses der Stadt und des Landkreises Bayreuth, findet, dass sein Gehalt die Öffentlichkeit nichts angeht. Die Journalisten der Lokalzeitung Nordbayerischer Kurier wollten es trotzdem wissen. Das Krankenhaus sei schließlich eine Behörde nach Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes.
Der Vertrag des Geschäftsführers war nämlich verlängert worden und dabei war auch durchgesickert, dass er in Zukunft deutlich mehr Geld erhalten sollte. Die Zeitung argumentierte, angesichts der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der entsprechenden Klagen darüber seitens der öffentlichen Hand sei eine solche Information für die Leser, also die Steuerzahler, durchaus relevant. Mit etwa 2300 Mitarbeitern und 294 Ausbildungsplätzen gehört die Klinikum Bayreuth GmbH obendrein zu den größten Arbeitgebern in Oberfranken. Das Haus umfasst derzeit 1086 Betten.


Eilentscheidung des VGH


Die Argumentation der Kommunen für ihr „Nein“ war dabei von einer gewissen Spitzfindigkeit: Weil Stadt und Landkreis für den Betrieb ihres Krankenhauses eine Klinikum GmbH gegründet hatten, sei der Geschäftsführer eben kein direkt Beschäftigter der Kommune mehr, sondern ein angestellter Manager. Die Lokalzeitung zog daraufhin vors Verwaltungsgericht Bayreuth und bekam Recht.
Das wiederum wollte Roland Ranftl nicht akzeptieren und schaltete den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. In einem Eilverfahren entschied die oberste Instanz im Freistaat für solche Fälle im Sinne Ranftls. Das persönliche Interesse des Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft an der Wahrung der Vertraulichkeit über die Höhe seiner Bezüge, so das Gericht in seiner Begründung, trete dann nicht hinter das Informationsinteresse der Presse zurück, wenn dieser sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung seiner Bezüge nach den einschlägigen kommunalrechtlichen Bestimmungen nicht erklärt hat.
Logisch – denn Stadtverwaltung und Landratsamt haben wohl vor allem auf sein Betreiben hin gemauert. Denn schon 1998 hatte der bayerische Landtag ein Gesetz zur „Verbesserung der Transparenz der Gehälter von Mitgliedern der geschäftsführenden unternehmensorgane selbstständiger Kommunalunternehmen und kommunaler Eigen- und Beteiligungsgesellschaften“ verabschiedet. „Die Kommunen sollen also darauf hinwirken, dass sich die Manager ihrer Eigenbetriebe transparent bei den Gehältern zeigen“, erläutert ein Sprecher des für die Kommunalaufsicht zuständigen bayerischen Innenministeriums. „Aber wenn die Betroffenen sich weigern, kann man sie nicht dazu zwingen. Das ist freiwillig.“
Auf Nachfrage ließ Roland Ranftl ausrichten, er wolle sich nicht zu dem Sachverhalt äußern. Landrat Hermann Hübner (CSU) wiederum teilte mit: „Da die gesetzlichen Vorschriften lediglich eine Hinwirkungspflicht auf den Geschäftsführer jedoch keine Verpflichtung zur Offenbarung des Geschäftsführergehaltes beinhaltet, ist das Verhalten von Herrn Geschäftsführer Ranftl nicht zu beanstanden und insofern zu akzeptieren.“ Bei künftigen Vertragsverlängerungen beziehungsweise –abschlüssen, so der Kreischef weiter, werde die „Frage der Zustimmung zu Veröffentlichungen des Gehaltes sicherlich eine größere Rolle spielen“.

Auch die Bezirke schweigen


Trotz seiner Entscheidung im Sinne Ranftls findet auch der Verwaltungsgerichtshof dessen Verhalten wohl nicht ganz nett, und mahnt das auch in der Urteilsbegründung an. Es stelle in einem demokratischen Rechtsstaat den Regelfall dar, dass Bedienstete in öffentlicher Funktion die Kontrolle ihrer aus öffentlichen Ausgaben finanzierten Gehälter oder Bezüge durch die Öffentlichkeit hinnehmen müssen und deshalb auch deren Publizität zu dulden hätten.
Für eine Eilentscheidung, so das Innenministerium, sei mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Schluss. Beim Nordbayerischen Kurier denkt man nach den Worten des Chefredakteurs Joachim Braun deshalb jetzt darüber nach, im Rahmen einer sogenannten „Hauptsache-Entscheidung“ das Prozedere erneut aufzurollen – notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Innenministerium freilich meint, dass könne aber zum einen ziemlich lang dauern – womöglich Jahre – zum anderen sei ein abweichendes Urteil nicht unbedingt zu erwarten.
Mit ihren strikten Haltung stehen der Landkreis und die Stadt Bayreuth freilich nicht allein. „Wir würden die Gehälter unserer Klinikdirektoren auch nicht bekannt geben“, sagte Walter Ragaller, der Sprecher des Bezirks Niederbayern. „Das ist so im Vertrag zwischen den Geschäftsführern und dem Bezirk fixiert.“ Die sieben bayerischen Bezirke betreiben mehrere Krankenhäuser, vor allem zur Behandlung psychischer Erkrankungen.
Andere Bundesländer kommen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit jedoch eher entgegen als Bayern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es seit dem Jahr 2009 ein Gesetz, dass Kommunen verpflichtet, die Gehälter von Aufsichtsräten und Geschäftsführern öffentlich-rechtlicher Unternehmen zu veröffentlichen. (André Paul)

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