Kommunales

Johannes Hintersberger wechselte kürzlich aus dem Finanz- ins Sozialministerium. (Foto: Kiermeyer)

17.07.2015

"Den Bund in die Pflicht nehmen"

Festvortrag von Bayerns neuem Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger (CSU)

Chancen und Herausforderungen eines Bundesleistungsgesetzes“ wollte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) den Delegierten des Bezirketags vortragen. Sie war aber wegen eines Sturzes verhindert. Darum musste das ihr neuer Staatssekretär und Parteifreund Johannes Hintersberger übernehmen, der drei Tage zuvor noch Finanzstaatssekretär des Freistaats war. Von Ministerpräsident und Parteichef Horst Seehofer wurde er kurzfristig in das Sozialministerium beordert -– allerdings nicht wegen der Bezirke, sondern wegen des starken Flüchtlings-Zustroms.
Da Johannes Hintersberger viele Erfahrungen aus der Kommunalpolitik mitbringt, musste er seine Festrede nicht wie ein Fremdling vortragen, sondern nach freundlicher Einleitung kam er gleich kompetent zur Sache. Der Staatssekretär betonte, er lege wie die Ministerin Wert auf „die unverzichtbare Erfahrung der Bezirke“ und auf Zusammenarbeit. Bei der Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung „in Richtung Inklusion“ und bei der „finanziellen Entlastung der Kommunen“ werde man „Schulter an Schulter mit den Bezirken“ an einem Strang ziehen.

Bundesleistungsgesetz war zuerst eine bayerische Idee


Hintersberger erinnerte daran, dass Bayern 2013 im Bundesrat bereits eine erste Initiative für ein Bundesleistungsgesetz gestartet habe und dieses von CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Aber da es nur schleppend und nicht in die gewünschte Richtung vorangeht, habe der Bund die Erwartungen enttäuscht. Die Entlastung der Kommunen ab 2017 um fünf Milliarden Euro sei richtig, nicht aber, dass sie von der Reform der Eingliederungshilfe entkoppelt werde. „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Hintersberger: „Daher werde ich mich in meinem neuen Amt mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch der Bund hier finanzielle Verantwortung übernehmen muss!“
Hintersberger bestätigte für das Sozialministerium Übereinstimmung mit den vom Bezirketag beschlossenen Anforderungen an ein Bundesleistungsgesetz: „Mit diesen Eckpunkten können wir mitgehen. Auf Bundesebene werden wir uns gemeinsam um deren Umsetzung bemühen.“ Zu den Inhalten der Reform nannte der Staatssekretär drei Schwerpunkte: Bewährtes müsse erhalten bleiben, aber damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, müssten sie ihr Leben selbstbestimmt leben können, bessere Chancen am allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten und „in allen Lebensbereichen nach individuellen Bedürfnissen beim Wohnen, bei der Arbeit und im Familien- oder Freundeskreis gestalten können.“ (Hannes Burger)

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