Kommunales

Es gibt Mögliechkeiten, sich gegen die Netzkrake zu wehren. (Foto: DDP)

27.08.2010

Die Waffen der Kommunen

Städte und Gemeinden rüsten zum Kampf gegen Google Street View

Ein peinlicher Zustand: Die Bundesregierung hätte durchaus noch weitere rechtliche Möglichkeiten, gegen die Spannerfahrzeuge von Google Street View vorzugehen. Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnt strengere rechtliche Vorgaben seiner Kabinettskollegin, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), etwa eine Ausweitung des Widerspruchsrechtes, als „überzogene Maßnahmen“ ab. Die Kommunen dagegen, die willens sind, sich und ihre Bürger zu schützen, haben kaum Einflussmöglichkeiten.
Dass der Handlungsspielraum von Rathäusern, stellvertretend für die Einwohner gegen Google Street View vorzugehen, gering ist, meint Rainer Knäusl, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags. Der Verbandsfunktionär sagt: „Vieles, was sich Bürger vorstellen und an Erwartungen an die Rathäuser formulieren, ist rechtlich nicht möglich: So kann zum Beispiel eine Kommune weder für Einzelpersonen noch für eigene Liegenschaften ein Widerspruchsrecht gegenüber einer Geodatenfirma geltend machen. Das Persönlichkeitsrecht auf Datenschutz steht den Kommunen nicht zu.“
Auch dem Bayerischen Gemeindetag bleibt nicht viel mehr übrig, als die Faust in der Tasche zu ballen. Allerdings: Schon vor zwei Jahren machte sich der kommunale Spitzenverband schlau, ob es den Gemeinden möglich sei, Google zum Löschen sensibler Daten zu zwingen – doch die Antwort fiel negativ aus.
Diese Sicht der Dinge stützt auch der bayerische Datenschutzbeauftragte. Thomas Petri ist der Ansicht: „Zweck des Datenschutzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Eigene Rechtspositionen aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften dürften den Kommunen deshalb nicht zustehen.“
Die Städte und Gemeinden müssen in Konsequenz also den Autos des Internetkonzerns beim Bespitzeln der Einwohner weiter zuschauen. Immerhin können sie ihren Bürgern mit juristischem Rat zur Seite stehen, viele Verwaltungen haben Formulare zum Download auf ihre Webseiten gestellt. Vor allem für ältere Bürger ohne Internetkenntnis ist eine gut verständliche Information zu ihren Rechten zwingend notwendig. In manchen Gemeinden denkt man deshalb zusätzlich über das Verteilen von Faltblättern oder Telefonrundrufe nach. Das kostet aber viel Zeit und Geld, was die Kommunen derzeit nicht haben.
Nicht ganz eindeutig ist dagegen die Rechtslage, wenn es um den Datenschutz öffentlicher Einrichtungen geht. Ein Einspruchsrecht wie bei Privatleuten für das gesamte öffentliche Areal der Kommune, also auch das Rathaus oder die Stadthalle, steht den Gemeinden offenbar nicht zu. Es gibt aber einige „sensiblere“ Gebäude, beispielsweise Kindergärten.
In einigen Orten will man deshalb sicherheitshalber ein Zeichen setzen. So hat beispielsweise die Stadt Weilheim ohne Gegenstimmen beschlossen, für öffentliche Einrichtungen wie besagte Kindergärten, aber auch Schulen, Kläranlagen und Wasserwerke Widerspruch einzulegen, auf dass Google besagte Gebäude pixeln muss. „Sollten die irgendwann durch unseren Ort fahren, wollen wir vorbereitet sein“, sagt Ordnungsamtschef Andreas Wunder. Mit ähnlichen Plänen trägt man sich auch in der Gemeinde Murnau am Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) und in der Stadt Penzberg (Landkreis Weilheim Schongau).
Andere Gemeinden suchen derweil nach alternativen Wegen, um quasi durch die Hintertür gegen Google zu kämpfen – beispielsweise mittels des Wegerechts. So könnte der Einsatz der Kameraautos als „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ eingestuft werden – schließlich nutzt der Internetkonzern die Wege nicht primär zur Fortbewegung, sondern strebt mit seinen Aktivitäten wie jeder normale Straßenhändler einen Gewinn an – und die Rathäuser könnten dafür von Google Gebühren kassieren. Vorreiter war hier die Stadt Herne in Nordrhein-Westfalen, die 100 Euro pro fotografiertem Straßenkilometer kassierte.
Nach Auskunft von Frank Bätge von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer gibt es auch Pläne, Google durch die Straßenverkehrsordnung zu attackieren. Die Kamera befindet sich nämlich in drei bis vier Meter Höhe, das Auto ist somit ein fahrbares Stativ. Für die anderen Verkehrsteilnehmer könnte das einen sogenannten „Ablenkungseffekt“ und damit eine Gefährdung der Sicherheit bedeuten.
Die Kommunen müssen bei ihrem Widerstand aber vorsichtig agieren. Denn Google dürfte mit Widerstand rechnen und darauf vorbereitet sein. Ein langwieriger und teurer Rechtsstreit mit einem international tätigen Konzern kann nicht im Interesse eines kleinen Dorfes sein. (André Paul)

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