Kommunales

Die Nachteile der alternativen Stromerzeugung nehmen nur die wenigsten gern in Kauf. (Foto: DAPD)

22.06.2012

Energie-Egoismen

Bayerns Kommunen kommen sich mit ihren Konzepten gegenseitig in die Quere

Die Energiewende finden alle bayerischen Kommunen gut. Und es gilt ja auch das ehrgeizige Ziel, im Rahmen des Energiekonzepts „Energie innovativ“den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch innerhalb der nächsten zehn Jahre auf 50 Prozent zu steigern. Außerdem sollen die CO2-Emissionen pro Kopf im Freistaat deutlich reduziert werden, auf unter sechs Tonnen im Jahr. Derzeit sind es 6,7 Tonnen. Um diese Ziele zu erreichen, will das bayerische Wirtschaftsministerium vor allem bei den Kommunen ansetzen: „Wir brauchen mehr Energiekonzepte auf regionaler Ebene“, sagt Ulrich Hach.
Denn viele Entscheidungen über den Energieverbrauch und die Erzeugung fallen in den Kommunen. Doch dort wird oft noch nicht weiter gedacht, als der eigene Kirchturm Schatten wirft. Die Zahl der interkommunalen Arbeitsgemeinschaften steigt eher langsam. Absprachen, um sich gegenseitig bei Projekten nicht ins Gehege zu kommen, sind selten. Außerdem operieren viele Rathauschefs bei den Nachteilen, die mit der Energiewende verbunden sind, gern nach dem St.-Florians-Prinzip.


"Verhinderungsplanung der Gemeinden stoppen"


Für Stefan Kraus, Regierungsdirektor in der Obersten Baubehörde München, ist es deshalb Aufgabe, kommunale Energiekonzepten auf ihre Kompatibilität abzuklopfen. So werden beispielsweise in den nächsten Jahren in ganz Bayern dutzende neue Windkraftwerke entstehen. Und in ihrem Flächennutzungsplan müssen die Kommunen so genannte Konzentrationsflächen ausweisen, auf denen der Bau von Windkraftanlagen möglich ist.
„Dass Gemeinden selbst Flächen ausweisen ist gut, wir müssen aber aufpassen, dass die Kommunen keine Verhinderungsplanung betreiben“, so Kraus. Damit spielt er auf Städte an, die nur geeignete Flächen an Stellen ausweisen, an denen überhaupt keine Windkraftwerke gebaut werden können. Gleichzeitig besteht aber durch zu großzügige Auslegung und ambitionierte Unterstützung die Gefahr, dass es zu einem wahren Wildwuchs an Windkraftanlagen kommt. Manchmal besteht auch die Gefahr, dass sich die Kommunen in der Planung neuer Windkraftwerke nicht gegenseitig ausspielen, also die Kraftwerke beispielsweise an den Rand der Kommune bauen, an der sie hauptsächlich die Nachbarkommune betrifft.
Über Monate hinweg tobte etwa ein Streit zwischen der Gemeinde Berg und ihren Nachbarn aus Schäftlarn und Icking. Die Berger hatten in den Waldhauser Gräben Windräder errichten wollen, was die anderen Orte erzürnte. Sie befürchteten, dass der Abstand ihrer Wohnbebauung zu der Anlage am Ende weniger als 1000 Meter betragen könnten. Schließlich reduzierten die Berger ihren ambitionierten Plan auf maximal vier Windräder und die ursprünglich 330 Hektar große Konzentrationsfläche deutlich.
Oft schaffen auch Betreiber einfach Fakten nach dem Motto „Augen zu und durch“. Der neue Windpark der mittelfränkischen Städte Gunzenhausen und Wassertrüdingen etwa sorgt für Ärger zwischen der Kommune und dem Windradbauer. Vier der neun Windräder seien zwischen 0,4 und 1,3 Meter zu hoch, klagt Gunzenhausens Zweiter Bürgermeister, Karl-Heinz Fitz (CSU). Laut Bebauungsplan hätten die Räder höchstens 105 Meter hoch sein dürfen. Die Fundamente seien aber höher gebaut worden und dies störe nun das Landschaftsbild. Das Landratsamt Ansbach muss jetzt als Genehmigungsbehörde entscheiden, ob die Münchner Firma Renerco, mehrheitlich eine Tochter der BayWa AG, vom Bebauungsplan freigestellt werden kann.
Doch auch in diesem Falle drohe ihr ein Bußgeld, stellt Fitz klar. Denn schon kurz nach Baubeginn im November 2011 fielen erste Unregelmäßigkeiten auf. Das daraufhin eingeschaltete Landratsamt stellte ebenfalls Mängel fest. Nach Ende der Bauarbeiten erbat die Firma die Freistellung vom Bebauungsplan. Wassertrüdingen willigte ein, Gunzenhausen nicht. (Felix Scheidl)

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