Kommunales

Im Maßregelvollzug ist der Tagesablauf der Bewohner genau durchgeplant – auch ein wichtiger Bestandteil ihrer Behandlung. (Foto: dpa)

30.04.2015

Ganz im Zeichen wichtiger Reformen

10. Forensik-Symposium im kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost

Schon seit längerer Zeit diskutiert und berät der Bayerische Landtag über ein neues Maßregelvollzugsgesetz. An der Ausarbeitung waren unter anderem Experten aus der Justiz und der forensischen Psychiatrie beteiligt, um dem neuen Gesetz die notwendige Tiefe und Klarheit geben zu können. Dieser „Neujustierung des Maßregelvollzugs“ widmet sich daher auch das 10. Münchner Forensik-Symposium, das am 19. Juni im kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost stattfinden wird. Herbert Pfeiffer, Chefarzt der dortigen Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, erwartet mehr als 250 Teilnehmer und eine fundierte und facettenreiche Diskussion.

"Behandlung, Besserung und Sicherung"


Denn das neue Gesetz soll die Schwerpunkte „Behandlung, Besserung und Sicherung“ widerspiegeln, die in der forensischen Therapie und Behandlung geleistet werden. Weitere Aspekte werden zudem eine mögliche Zwangsbehandlung von Patienten sein, also eine notwendige medizinische Behandlung auch gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten. Allerdings sprechen sich alle Mediziner und Psychiater ausdrücklich dafür aus, dass für solche Maßnahmen, die einen immensen Eingriff in die persönlichen Rechte des jeweiligen forensischen Patienten eingreifen, klare und eindeutige Regeln festgeschrieben werden müssen, die auch nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen angewendet werden können.
Ein weiterer Aspekt der Tagung ist die sogenannte „Verhältnismäßigkeit“ der Unterbringung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem weit beachteten Urteil verlässliche Regeln gefordert, um auch hier die Rechte der Patienten in Zukunft noch strenger und umfassender beachten zu können. Seit der Verkündung des Urteils im Jahr 2012 hat es bereits deutliche Auswirkungen gezeigt. Insbesondere Patienten, die nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit) untergebracht sind, profitieren von der veränderten Rechtsprechung. Deutlich wird dies auch an den Unterbringungszahlen, die in allen forensischen Einrichtungen spürbar zurück gingen. Darüber hinaus ist der Verhältnismäßigkeitsbegriff zum Motor der Reformüberlegungen geworden, die in Bayern im längst überfälligen Maßregelvollzugsgesetz gemündet sind und auf Bundesebene eine Neuordnung der Maßregelgesetzgebung einfordern.
Auf der Tagung werden weiterhin die verschiedenen Aspekte, die das neue Maßregelvollzugsgesetz mit sich bringt, eingehend vorgestellt und diskutiert. Referenten und Vertreter der Justiz, der Medizin, der Angehörigenverbänden und der Patienten zeigen auf, mit welche Konsequenzen und Auswirkungen zu rechnen ist. Sie legen aber auch dar, welche Änderungen weiterhin zu erörtern sein werden. Tagungsteilnehmer können sich somit auf eine ergfolgreiche Diskussion freuen. Informationen zur Tagung, für die eine offizielle Anmeldung notwendig ist, findet man im Internet. (Henner Lüttecke) Vollständige Seiten des Bayerischen Bezirketags Teil 1 Vollständige Seiten des Bayerischen Bezirketags Teil 2

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