Kommunales

Leider unterscheidet die Öffentlichkeit häufig nicht zwischen Forensischer Psychiatrie – sprich dem Maßregelvollzug – und der allgemeinen Akutpsychiatrie. (Foto: dpa)

10.02.2017

Garant für die Sicherheit der Bürger

Experten diskutieren in Irsee über aktuelle Herausforderungen der forensischen Psychiatrie in Bayern

Vor eineinhalb Jahren trat das bis dahin lang erwartete Bayerische Maßregelvollzugsgesetz in Kraft. „Höchste Zeit für eine Standortbestimmung“, dachten sich die Verantwortlichen des Bayerischen Bezirketags und seines Bildungswerks. Deshalb wurden dieses Jahr Fachleute aus Politik und Praxis zum Gesundheitspolitischen Kongress nach Irsee eingeladen, um mit ihnen über den aktuellen Stand im Maßregelvollzug in Bayern zu diskutieren.

Mit der Einführung eines Maßregelvollzugsgesetzes wurde einer langjährigen Forderung des Bayerischen Bezirketags Rechnung getragen. Damit wurden die erforderliche Rechtssicherheit für die Einrichtungen sowie ein Mehr an notwendiger Transparenz und Justiziabilität im Sinne der Patienten, deren Angehörigen und den Bediensteten in den Kliniken geschaffen. Dass Transparenz gerade im Maßregelvollzug eine besonders wichtige Rolle spielt, darüber waren sich die Teilnehmer der Tagung einig.

Denn leider unterscheidet die Öffentlichkeit häufig nicht zwischen Forensicher Psychiatrie – sprich dem Maßregelvollzug – und der allgemeinen Akutpsychiatrie. Michael Hübsch vom bayerischen Sozialministerium forderte deshalb die Träger der Einrichtungen auch zu einer „gezielten und beständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ auf. Wichtig sei es, findet Hübsch, „den Ruf einer black box loszuwerden“. Das Thema in die Öffentlichkeit zu rücken sei allerdings nicht einfach, gibt Hübsch zu – aber eben wichtig, denn sonst sei man leider „oft nur mit eher negativen Schlagzeilen in den Medien vertreten“.

Niedrige Rückfallquote ehemaliger Patienten


Dass der Maßregelvollzug durchaus positive Effekte hat und man diese auch wissenschaftlich belegen kann, veranschaulichte Adelheid Bezzel vom Institut für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs (IFQM) in Regensburg. So zeigte sich bei der Befragung von entlassenen Forensik-Patienten, dass lediglich fünf Prozent der psychisch kranken Patienten im Maßregelvollzug im ersten Jahr wieder straffällig werden. Bei den suchtkranken Patienten sind es rund 20 Prozent, was sich in erster Linie auf den Suchtdruck zurückführen lässt. Wer Drogen konsumiert, hat somit ein höheres Straftatrisiko.

Die niedrige Rückfallquote von ehemaligen Forensik-Patienten ist insbesondere auch den forensischen Ambulanzen zu verdanken, die in Bayern seit 2009 flächendeckend eingeführt wurden. Bezirketagspräsident Josef Mederer ist nach wie vor froh darüber, dass diese nun auch im Maßregelvollzugsgesetz verankert wurden: „Die forensisch-psychiatrischen Ambulanzen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachsorgenden Betreuung und Behandlung ehemaliger Forensik-Patienten. Mit der Nennung im Gesetz wurde eine langjährige Forderung der Bezirke umgesetzt.“

In der ambulanten forensischen Nachsorge sollen die Therapieerfolge möglichst lange erhalten bleiben. Derzeit nehmen die entlassenen Patienten das ambulante Angebot in etwa 32 Monate lang in Anspruch. Nach und nach sollen diese dann an die üblichen psychiatrischen Versorgungsstrukturen vor Ort überführt werden.
Einig waren sich die Teilnehmer auch, dass es einer wissenschaftlich fundierten Evaluation bedürfe, um die Qualität des Maßregelvollzugs ständig zu verbessern. Das IfQM leiste hier bereits gute Arbeit. Dennoch könnte man mit noch genaueren Patientenbefragungen noch gezieltere Aussagen treffen. Und dies ist wichtig, um die Arbeit der forensischen Einrichtungen messbar zu machen.

Die Geschäftsführerin des Bayerischen Bezirketags, Stefanie Krüger, betonte auch, dass dem Maßregelvollzug eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung zukomme. Sie hoffe, dass das auch in der Öffentlichkeit ankomme: „Denn der beste Garant für die Sicherheit der Bevölkerung ist die Ermöglichung einer guten Therapie im Maßregelvollzug.“ (Michaela Spiller)
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Kommentare (1)

  1. pelor am 10.02.2017
    Dr. Peter Lorenz: Der Maßregelvollzug ist eine Potenzierung der Fehlentwicklung der psychiatri­schen Therapie von Anpassungsstörungen. Diese resultiert aus der Negierung der neurowissen­schaftlichen Erkenntnisse, die Anpassungsstörungen zugrunde liegen, durch die Psychiatrie. Mit „Sicherheit der Bevölkerung“ hat das nichts zu tun. Noch keine Straftat aufgrund einer Anpassungs­störung wurde durch Maßregelvollzug verhindert, wenn der Maßregelvollzug erst die Folge einer Straftat sein kann. Der Maßregelvollzug ist das Zusammenspiel von `Strafjustiz ohne Rechtsemp­finden mit psychiatrischer Scharlatanerie´.
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