Kommunales

Nach derzeitiger Rechtslage sind für die vorgesehenen mindestens acht Ausbauvorhaben für Hochspannungsleitungen im Freistaat nur sehr geringe Abstände der Trassen von der Wohnbebauung vorgesehen. (Foto: DPA)

20.05.2014

Gemeindetag: Mindestabstände im LEP festschreiben

Verbandschef Uwe Brandl fordert "tragfähiges Konzept" für den Aus- und Neubau von Stromtrassen.

Der Bayerische Gemeindetag fordert die bayerische Staatsregierung auf, ein tragfähiges, umsetzbares Konzept für den Ausbau der Stromnetze in Bayern vorzulegen. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl: „Wenn die Staatsregierung verhindern will, dass aus Braun- und Steinkohlekraftwerken aus Mittel- und Norddeutschland gewonnener Strom in den Freistaat fließt und stattdessen auf noch zu errichtende süddeutsche Gaskraftwerke setzt, muss sie hierfür ein tragfähiges, insbesondere umsetzbares Konzept vorlegen. Bayerns Stromkunden wollen wissen, ob ein solches süddeutsches Versorgungskonzept wirtschaftlich tragfähig ist. Speziell aber wollen die Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Auswirkungen ein solches Modell auf die künftigen Strompreise in Bayern hat. Möglichst günstige Strompreise sind insbesondere für den ländlichen Raum von essentieller Bedeutung.“

"Beispielen anderer Bundesländer folgen"


Der Bayerische Gemeindetag weist darüber hinaus darauf hin, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage für die vorgesehenen mindestens acht Ausbauvorhaben für Hochspannungsleitungen, die den Freistaat betreffen, nur sehr geringe Abstände der Trassen von der Wohnbebauung vorgesehen sind. Dem Beispiel anderer Bundesländer folgend sollten raumordnungsrechtliche Mindestabstände zur Wohnbebauung festgesetzt werden. Brandl meint: „Wir regen an, im bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) Aussagen zu Mindestabständen zur Wohnbebauung aufzunehmen." Dadurch könnte der Sorge weiter Teile der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren aufgrund elektrischer und magnetischer Felder, die von Stromleitungen ausgehen, Rechnung getragen werden, ist der Verbandschef überzeugt. (BSZ)

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