Kommunales

Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer sehr wichtig. Sie ist die zweitstärkste eigene kommunale Steuerart nach der Gewerbesteuer. (Foto: Schweinfurth)

05.08.2011

Grundsteuer muss reformiert werden

Nürnbergs Kämmerer fordert, die Einheitsbewertung bei der staatlichen Finanzverwaltung zu belassen

Die Grundsteuer in Deutschland muss reformiert werden. Denn der Bundesfinanzhof hat am 30. Juni 2010 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer geäußert, weil die so genannten Einheitswerte der Grundstücke seit Jahrzehnten unverändert geblieben sind. Damit entsprechen sie nicht der tatsächlichen Wertentwicklung.
Die Bundesländer haben drei Reformmodelle vorgelegt. Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben eine Machbarkeitsstudie für ein Verkehrswertmodell erarbeitet. Dabei soll über eine automationsgestützte Bewertung die Bemessung der Grundsteuer möglichst nah am Verkehrswert des Grundstücks ansetzen. Dies soll mithilfe einer Software, die die Immobilienverkäufe in der Umgebung analysiert, verwirklicht werden.
Ein Kompromiss aus Thüringen
Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben ein wertunabhängiges Modell vorgelegt. Demnach soll die Grundsteuer nur auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben werden.
Als Kompromiss zwischen beiden Modellen hat Thüringen ein Kombinationsmodell vorgelegt, das auf einer am Bodenwert orientierten Komponente und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente besteht.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer die zweitstärkste eigene kommunale Steuer nach der Gewerbesteuer. Deutschlandweit beläuft sich das jährliche Aufkommen aus der Grundsteuer auf rund 10,8 Milliarden Euro. Für die bayerischen Kommunen waren es 2010 rund 1,6 Milliarden Euro.
Kein Wunder also, dass der bayerische Städtetag sowohl Grundstückswerte als auch Gebäudeflächen bei einer Reform dieser Steuer berücksichtigt wissen will. Ohne abschließende Festlegung könnte er sich das Thüringer Kombinationsmodell daher durchaus vorstellen. Einen völligen Verzicht auf die Berücksichtigung des Grundstückswertes wie im Modell Bayern, Baden-Württemberg und Hessen lehnen Bayerns Städte ab.
„In Nürnberg beträgt das Aufkommen derzeit zirka 102 Millionen Euro pro Jahr“, erläutert Finanzreferent Harald Riedel (SPD). Das entspreche etwa 15 Prozent der Steuereinahmen der Frankenmetropole. Die Grundsteuer werde bei etwa 170.000 Objekten erhoben. „Pro wirtschaftlicher Einheit sind es in Nürnberg rund 600 Euro im Jahr. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 300 Euro“, so Riedel. Bundesweit seien bei den Finanzämtern etwa 4000 Mitarbeiter mit der Einheitsbewertung und der Grundsteuerzurechnung beschäftigt. Die Kosten im Finanzamt pro tatsächlich bearbeitetem Einheitswert-Fall betragen Riedel zufolge 128 Euro. Rund 7 Prozent der Fälle würden jährlich aktualisiert. „Die Einheitswerte liegen durchschnittlich bei etwa einem Zwanzigstel des Verkehrswerts“, erläutert der Finanzreferent.
Vor diesem Hintergrund plädiert Riedel für einen Verbleib der Einheitsbewertung bei der staatlichen Finanzverwaltung. „Sollte dies nicht durchsetzbar sein, ist ein einstufiges Bewertungsverfahren mit einer Zuordnung zur Kommune nur dann akzeptabel, wenn für den dort entstehenden Aufwand ein adäquater Ausgleich erfolgt“, macht Riedel deutlich.
Außerdem sei die immer wieder als Forderung genannte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform abzulehnen. „Das widerspricht der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, zudem brauchen wir eine dynamische Grundsteuer, die der fortschreitenden Inflation, die sich auch in den Verkehrswerten niederschlägt, angemessen Rechnung trägt.“
(Ralph Schweinfurth)

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