Kommunales

„Die Reise nach Jerusalem“: Buben und Mädchen lernen spielerisch, dass man sich seinen Platz im Leben erkämpfen muss – und dass es dabei (leider) nicht immer fair zugeht. (Foto: dpa)

01.08.2014

Inklusion mit der Brechstange

Der Staat verspricht Behinderten ein Leben ohne jede Benachteiligung – doch das ist finanziell und logistisch nicht zu schaffen und bringt am Ende Wut und Enttäuschung

Inklusion und Barrierefreiheit sind die beiden wichtigsten aktuellen sozialpolitischen Ziele im Freistaat. Konsequent umgesetzt, ufern die Kosten dafür aber irgendwann völlig aus. Denn mit jedem eingelösten Versprechen werden neue Ansprüche angemeldet. Es bleibt nur die Erkenntnis: Allen Menschen gerecht zu werden, ist praktisch nicht umsetzbar.
Je konsequenter eine Gesellschaft Menschen mit einem Handicap inkludieren möchte, umso komplizierter fällt der Abbau von Barrieren aus. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein spastisch gelähmtes Kind im Rollstuhl soll, weil intellektuell qualifiziert, das Gymnasium besuchen. Den Besuch einer entsprechend ausgerüsteten Förderschule lehnen die Eltern ab, wozu sie inzwischen berechtigt sind. Im herkömmlichen Gymnasium fehlen aber – viele Schulgebäude im Freistaat stammen, wiewohl inzwischen saniert, aus der Vorkriegszeit – die notwendigen Rampen und Aufzüge. Veränderungen hier betreffen demzufolge den Barrierebereich.
Nun leidet das besagte Rollstuhl-Kind womöglich aber auch unter verstärkten Muskelverkrampfungen und überschießenden Bewegungen, ein permanenter Schulbegleiter wird damit zusätzlich notwendig. Das ist dann wiederum eine Herausforderung für die Inklusion. In beiden Aufgabengebieten sitzt den Akteuren jedoch die Zeit im Nacken. Bei der Inklusion erwarten die Vereinten Nationen bis zum Jahr 2020 von Deutschland konkrete und sichtbare Ergebnisse. Die Barrierefreiheit in den Bereichen Mobilität, Bildung und Gebäuden will die Staatsregierung in Bayern aus eigenem Antrieb bis 2023 umgesetzt haben.
Weil Hürden – physische wie ideelle – sich vor allem im öffentlichen Raum auftun, sind bei der Umsetzung des ehrgeizigen Projekts primär die Kommunen gefordert. Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann (CSU) lässt da keinen Zweifel: „Da sich Straßen, Wege und Plätze überwiegend in der Verantwortung unserer Kommunen befinden, werden wir diese bei der Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum unterstützen.“ Doch damit nicht genug: Auch die Schulgebäude befinden sich in kommunaler Hand: Grundschulen werden von den Gemeinden betreut, weiterführende Schulen von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Und Handlungsbedarf ergäbe sich auch bei Bussen und Bahnen.

16 bayerische Pilotkommunen


Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat das Innenministerium für eine Modellphase 16 Kommunen aus allen sieben Regierungsbezirken ausgesucht. Diese Kommunen „erarbeiten bis zum Jahresende exemplarische Aktionspläne, die den Bedarf der jeweiligen Gemeinde erfassen und alle notwendigen Maßnahmen … zusammenstellen“, wie es aus Herrmanns Behörde heißt. „Diese Aktionspläne sollen als eine Art roter Faden dazu beitragen, dass alle geplanten Einzelmaßnahmen sinnvoll ineinander greifen und Priorisierungen möglich werden.“ Einwohner und Behindertenverbände, das versprechen die Initiatoren, sollen durchgehend und intensiv mit eingebunden werden. Die Erfahrungen der einzelnen Teilnehmer wiederum finden Aufnahme in einen geplanten Leitfaden.
Das Ministerium unterstützt die Freiwilligen mit einem Planungskostenzuschuss, der abhängig ist von ihrer Einwohnerzahl. Gemeinden bis zu 20 000 Einwohnern erhalten 20 000 Euro, größere 25 000 Euro. Mit von der Partie sind Starnberg und Traunstein in Oberbayern; Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) und Grafenau (Landkreis Freyung) in Niederbayern; Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth) und Neumarkt in der Oberpfalz; Kronach, Kulmbach und Litzendorf (Landkreis Bamberg) in Oberfranken; Bad Windsheim (Landkreis Neustadt a. d. Aisch) und Wassertrüdingen (Landkreis Ansbach) in Mittelfranken; Bad Kissingen und Stadtprozelten (Landkreis Miltenberg) in Unterfranken sowie Höchstädt (Landkreis Dillingen), Marktoberdorf (Landkreis Ostallgäu) und Günzburg in Schwaben.
Insgesamt will der Freistaat für alle öffentlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen – allerdings nicht jährlich, sondern über die neun Jahre bis zur übernächsten Landtagswahl im Jahr 2023 insgesamt. Und der Betrag relativiert sich noch mehr, wenn man mal genauer nachrechnet, was eine einzelne Baumaßnahme in diesem Sinne kostet.

Personenkreis vergrößtert sich ständig


Ulrich Maly (SPD), der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags und Oberbürgermeister von Nürnberg, hat das am Beispiel einer einzigen barrierefrei umzurüstenden Ampelanlage mal getan: „Mit Blindenleitsystem, Vibrationsplatten und akustischen Signalgebern sowie Tiefbauarbeiten zur Absenkung von Bordsteinen wird schnell eine Summe von 30 000 Euro für eine Fußgängerfurt erreicht.“ Bei einer mittelgroßen bayerischen Stadt mit durchschnittlich etwa 70 Ampelanlagen, so Maly weiter, erreiche man allein mit dieser Maßnahme rasch einen Millionenbetrag. Das Fazit des Städtetagchefs: „Das Geld, das der Freistaat insgesamt zur Verfügung stellt, könnte ich allein im südlichen Nürnberg verbauen.“
Zumal sich der Personenkreis, der inkludiert und dem Barrieren aus dem Weg geräumt werden soll, kontinuierlich vergrößert. Nicht Betroffene denken bei Menschen mit Behinderung zunächst vor allem an den Rollstuhlfahrer, vielleicht auch noch an den Seh- oder Hörgeschädigten. Doch das soll erst der Anfang sein. Kaum hatte die Staatsregierung ihr Projekt verkündet, meldete sich die die SPD-Landtagsfraktion zu Wort und forderte, dass Barrierefreiheit auch für alle Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen zu gelten habe. Die brauchen vielleicht keine besonderen Ampelanlagen, wohl aber eine andere Art der Kommunikation im öffentlichen Raum: Amtliche Schriftstücke, Hinweisschilder und ähnliches sollen bald auch durchgehend in der so genannten „leichten Sprache“ angeboten werden.
Doch wo dann die Grenze ziehen? Stellen nicht auch beispielsweise komplexe wissenschaftliche Erläuterungen in Museen eine Barriere dar für Menschen, die den Inhalt aus diversen Gründen nicht erfassen können und werden diese damit nicht ausgegrenzt und diskriminiert? Auch Theater müssen sich fragen, ob ihr Angebot nicht zu schwierig ist für viele Menschen.

Festgefügtes Weltbild


Besonders expansiv dürfte sich die Zahl der zu Inkludierenden und der Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den nächsten Jahren im Schulwesen gestalten. Jahrzehntelang besuchten Buben und Mädchen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Förderschule. Grundsätzlich sind Deutschland und Bayern damit nicht schlecht gefahren.
Otto Speck, der Begründer des Lehrstuhls für Sonderpädagogik an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität München, hat es mal sinngemäß so formuliert, dass sich ein Kind an einer Sonder- oder Förderschule durchaus inkludiert und zugehörig fühlen kann – auch wenn das ein externer Betrachter vielleicht anders sieht. Und auch Manfred Hölzlein, langjähriger Präsident des Verbands der bayerischen Bezirke und ein hartnäckiger Kämpfer für die Belange von Menschen mit Behinderung, gab trotz allem immer zu bedenken, dass mehr Geld und staatliche Vorgaben allein die Förderschulen nicht ersetzen können und dass diese den meisten dort unterrichteten Kindern besser täten. Denn was bringt es einem behinderten Kind, die Regelschule zu besuchen, wenn es dort dann nur Fünfer und Sechser schreibt?
Doch es gibt auch Gegenstimmen, die jede Einschränkung der Inklusion bereits als neue Form der Diskriminierung ausgemacht haben. Jutta Allmendinger etwa, die ehemalige Direktorin des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und heutige Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin  fordert von den Ländern „Förderschulen konsequent zu schließen“. Ein empirisch messbarer Nutzen für Betroffene wie Allgemeinheit lässt sich zwar nicht erkennen – dafür aber ein festgefügtes Weltbild.

Bub mit Down Syndrom soll aufs Gymnasium


Manche Eltern greifen das natürlich trotzdem dankbar auf: In Baden-Württemberg lieferte sich kürzlich eine Mutter eine juristische Auseinandersetzung mit den Behörden, weil sie für ihren Bub mit Down Syndrom den Besuch des regulären Gymnasiums durchsetzen wollte. Im oberbayerischen Pfaffenhofen wiederum sahen sich die Lehrer des örtlichen Gymnasiums vor die Herausforderung gestellt, ohne spezielle Ausbildung ein komplett taubes Kind zu beschulen.
Schon jetzt sind die Grenzen des Machbaren also klar erkennbar – wohlgemerkt in einer Zeit, in welcher der unabwendbare demografische Wandel noch nicht alle Regionen des Freistaat erfasst hat und die Phase der wirtschaftlichen Prosperität anhält. Sollten sich aber die Rahmenbedingungen irgendwann ändern, dann wird ein Scheitern angesichts der schon jetzt hochgeschraubten Erwartungen umso stärker Frust und Enttäuschung hervorrufen.
Kritische Stimmen, die vor einer nicht mehr zu kontrollierenden Kostenexplosion warnen, werden gern mit dem Hinweis abgebügelt, das sich Deutschland damit die Missbilligung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung zuziehen. Ob dieses Argument Vorrang haben soll vor der Vernunft – das mag jeder Inklusionsvorkämpfer hierzulande für sich selbst entscheiden.(André Paul)

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