Kommunales

Für Musikdarbietungen auf bayerischen Stadt- und Volksfesten steigen die GEMA-Gebühren. (Foto: DAPD)

30.11.2012

Jeder Ton wird teurer

Die GEMA will ab 2013 bei Stadtfesten deutlich mehr kassieren – Kommunen fürchten um den Erhalt der Veranstaltungen

In Bayern gibt es jedes Jahr mehrere tausend Stadt- und Volksfeste. Deren Zahl könnte ab Frühjahr 2013 deutlich zurückgehen. Denn zum 1. April 2013 plant die GEMA, die Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungsrechte, ein neues Tarifsystem. Nun befürchten viele Kommunen, dass sie dann mehr zahlen müssen und sich solche Veranstaltungen nicht mehr lohnen, weil die Kosten aufgrund der gestiegenen Gebühren über den Einnahmen liegen.
Bisher rechnet die GEMA in elf verschiedenen Tarifen ab. Die Art und Größe der Veranstaltung spielt da eine Rolle – ein Ball der Freiwilligen Feuerwehr zählt günstiger als etwa das Straubinger Gäubodenfest –, auch die verwendete Musik war relevant, traditionelle Blasmusik kommt günstiger als die aktuellen Charts. Dass dies mitunter verwirrend war, gibt man in der Münchner Generaldirektion gern zu. In künftig nur noch zwei Tarifen soll das System übersichtlicher werden. „Bisher wurden kleinere Veranstaltungen überproportional belastet, größere kamen vergleichsweise günstiger weg“, erläutert GEMA-Sprecher Peter Hempel. „Das soll sich jetzt ändern.“
Im oberpfälzischen Sulzbach-Rosenberg hat man das auch zur Kenntnis genommen und entsprechend gerechnet – mit beängstigendem Ergebnis, vor allem bei Veranstaltungen im Freien: „Nach der neuen Berechnungsgrundlage erhöhen sich die Gebühren für das seit 35 Jahren stattfindende Altstadtfest vom bisher entrichteten Pauschalbetrag von 1673,31 Euro auf 6798 Euro“, klagt Kulturamtsleiter Fred Tischler. „Dies bedeutet eine Kostenmehrung von über 400 Prozent!“ Die Durchführung vieler traditioneller Veranstaltungen und Bürgerfeste in der Kommune sei damit gefährdet, bedauert der Verwaltungsbeamte.
Auch im oberfränkischen Kulmbach sieht man düstere Zeiten aufziehen. Der Stadtrat verabschiedete sogar eine Petition an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. „Als Beispiel genannt sei hier ein Schulabschlussball in der Dr.-Stammberger-Halle“, heißt es in dem Schreiben vorwurfsvoll. „Die geplante Tarifänderung der GEMA für Musiknutzung führt zu einer Tariferhöhung von bisher 366,88 Euro auf 963 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um 262 Prozent. Das Vereins- und generell das gesellschaftliche Leben der örtlichen Gemeinschaft würde einen massiven Einbruch erfahren.“ Die bisherigen Tarife, davon sind die Kulmbacher Stadträte überzeugt, seien bereits so gestaltet, „dass sie ein Maximum dessen darstellen, was Veranstalter durch die jeweilige Veranstaltung noch zu erwirtschaften vermögen“.
Und Sven Olaf Brüggemann, der Werkleiter der Kongress- und Tourismusbetriebe der Stadt Aschaffenburg, teilt mit: „Wir werden diverse Veranstaltungen anders konzipieren. So ist zum Beispiel vorgesehen, unseren Weihnachtsmarkt am Schloss nur noch mit Musik aus der Konserve zu beschallen.“
Doch die künftig höheren Gebühren sind nicht das alleinigeÄrgernis für die Kommunen bei den Tarifänderungen der GEMA. Sie befürchten außerdem einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Denn die GEMA rechnet bevorzugt über die Zahl der Besucher ab. Das ist bei Konzerten oder Diskotheken auch nicht schwer, hier gelten die Verkauften Ticketts als Beleg. Doch bei Stadtfesten wird in der Regel kein Eintritt verlangt, das Gelände ist auch meist nicht abgesperrt. Die Stadt muss also vorab anhand der für das Fest genutzten Fläche eine etwaige Besucherzahl an die GEMA melden, auf deren Grundlage dann die Gebühren berechnet werden. Es gibt auch bestimmte Richtgrößen, ein Bürgermeister kann also nicht zu seinen Gunsten schummeln. Wenn aber nun die erwartete Besucherzahl nicht erreicht wird – beispielsweise weil es am Festtag wie aus Eimern regnet – dann muss die Stadt gegenüber der GEMA beweisen, wie viele Leute tatsächlich gekommen sind. Das wiederum macht einen Mitarbeiter nötig, der am betreffenden Tag die Leute zählt.
Die GEMA zeigt zwar Verständnis für den Ärger der Kommunen, bleibt aber in der Sache hart und verweist auf das „komplexe deutsche Urheberrecht“. Eine mögliche Lösung des Dilemmas schlägt unter anderem der Kulmbacher Stadtrat in seiner Petition vor: „Für Kommunen als nicht in erster Linie gewinnorientierte Veranstalter sollte die Abgeltung von Musikrechten zukünftig über eine jährliche Kulturpauschale – zum Beispiel abhängig von der Einwohnerzahl – geregelt werden. (André Paul)

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