Kommunales

Die EU-Parlamentarier sollen die Auswirkungen neuer Gesetze auf die Städte und Gemeinden stärker berücksichtigen. (Foto: DPA)

13.05.2014

Kommunen fordern von EU stärkere Beachtung der Selbstverwaltung

Positionspapier der Spitzenverbände zur Europawahl am 25. Mai

Die Kommunen in Deutschland fordern die EU-Parlamentarier auf, in der europäischen Gesetzgebung das garan­tierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung stärker zu beachten. Das betonten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Maly, des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Christian Schramm, heute anlässlich der Veröffentlichung der Erwartungen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an das am 25. Mai neu zu wählende Europäische Parlament deutlich.
„Europapolitik wirkt heute über weite Strecken in die Kommunalpolitik hinein. Mittlerweile haben etwa 70 Prozent der vom Europäischen Parlament verabschie­deten Richtlinien und Verordnungen Auswirkungen auf die Kommunen. Wir wollen eine bürgernahe EU, in der die Kommunen als vollwertige Partner anerkannt werden. Die Vielfalt der Kommunen mit ihren unterschiedlichen Traditionen und Kulturen ist eine besondere Stärke des geeinten Europas“, so die Präsidenten.Im Vertrag von Lissabon wurde erstmals auf europäischer Ebene das Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert und das Subsidiaritätsprinzip verankert. „Dieses garantierte Recht, kommunale Aufgaben selbstbestimmt und eigen­verantwortlich auszuführen, muss sich in der europäischen Gesetzgebung verstärkt niederschlagen. Wir brauchen eine lebendige Subsidiaritätskultur, beispielsweise eine effektive Gesetzesfolgenabschätzung. Zudem müssen die praktische Umsetzung der EU-Gesetzgebung auf örtlicher Ebene berücksichtigt und der bürokratische Aufwand und die Kosten für die Kommunen auf ein unverzichtbares Mindestmaß reduziert werden“, forderten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

Daseinsvorsorge von zentraler Bedeutung

Von zentraler Bedeutung für die deutschen Kommunen ist die bewährte Erbringung der Daseinsvorsorge, das heißt grundlegende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die kommunale Ebene vor Ort bereitzustellen. Beispielsweise konnte der Versuch der EU-Kommission, eine Privatisierung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Hintertür zuzulassen, am Ende erfolgreich abgewehrt werden. „Wir erwarten vom neugewählten Europäischen Parlament darauf zu achten, dass die Euro­päische Union diesen besonderen Stellenwert der Daseinsvorsorge respektiert. Die Kommunen haben durch den Vertrag von Lissabon die grundsätzliche Entschei­dungsfreiheit, ob und wie sie Daseinsvorsorgeleistungen erbringen wollen, beispielsweise selbst ohne Ausschreibung oder in interkommunaler Zusammen­arbeit, oder ob sie diese nach vorheriger Ausschreibung einem Privaten überlassen. Diese Entscheidungsfreiheit darf nicht mehr in Frage gestellt werden“, erklärten die Präsidenten. Überregulierung drohe beispielsweise auch bei geplanten Änderungen im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs, zum Beispiel durch das Vierte Eisenbahnpaket. Es sei Sache der Kommunen als Aufgabenträger, Art und Umfang des ÖPNV festzulegen, zu planen und über Form und Art der Vergabe zu entscheiden. Das Recht der Kommunen zur Definition von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im ÖPNV dürfe nicht beschnitten werden.Beim Thema Armutswanderung betonen die kommunalen Spitzenverbände: „Wir schätzen die Freizügigkeit in der Europäischen Union als Errungenschaft für das Zusammenleben. Deshalb fordern wir die Europäische Union auf, praxistaugliche und EU-weite Lösungen zu erarbeiten, um Migration in soziale Sicherungssysteme zu verhindern. Dazu gehören gerade auch Maßnahmen in den Herkunftsländern, die die Situation der betroffenen Menschen dort verbessern“, erklärten die Präsidenten. Dies diene auch dem Ziel, die Akzeptanz der EU-Freizügigkeit bei den Bürgern langfristig zu erhalten. (BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.