Kommunales

In vielen Unterkünften müssen auch Minderjährige, die ohne Eltern nach Bayern gekommen sind, betreut werden. (Foto: dpa)

06.11.2014

„Kosten, die der Freistaat tragen muss“

Bezirketagspräsident Josef Mederer über die Finanzierung der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Die Verhandlungen mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer aus Anlass des heutige Kommunalgipfels, haben aus der Sicht des Bayerischen Bezirketags ein erfreuliches Ergebnis gebracht. Für die sieben bayerischen Bezirke standen dabei auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf der Tagesordnung: Durch die aktuelle weltpolitische Lage steigt auch im Freistaat die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die hier Schutz suchen, dramatisch an. Während die Kosten, die den Jugendämtern für diese Kinder und Jugendlichen entstehen, in den anderen Bundesländern vollständig vom Land getragen werden, hat Bayern diese Last nahezu ganz auf die Bezirke übertragen. In den vergangenen Jahren kamen so Aufwendungen von jährlich rund 50 Millionen Euro zusammen, die von den Kommunen über die Bezirksumlage aufzubringen waren. „Dieser bundesweite Kostenausgleich für minderjährige Flüchtlinge ist jedoch keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe, für die der Staat auch aufkommen muss“, betonte Bezirketagspräsident Mederer im Anschluss an den Kommunalgipfel. Der Freistaat bemüht sich derzeit über eine Bundesratsinitiative zu erreichen, dass die einreisenden Jugendlichen gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt werden. Bezirketagspräsident Mederer begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten, dass künftig der Freistaat die den bayerischen Jugendämtern entstehenden Kosten übernehmen werde, sofern die geplante Verteilung auf alle Bundesländer gelingen sollte. „Dies ist ein wichtiger und bedeutsamer Schritt, die Kommunen von diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten“, so der Bezirketagspräsident. (BSZ)

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