Kommunales

Der mittelfränksiche Landkreis Fürth hat knapp 114 000 Einwohner und besteht aus 14 Gemeinden. (Foto: BSZ)

24.07.2014

Kreistagswahl in Fürth ungültig

Weil zwei Bürgermeister unzulässige Wahlwerbung betrieben, müssen die Bürger des Landkreises im Herbst erneut an die Urnen.

Die Kreistagswahl im Landkreis Fürth vom 16. März dieses Jahres ist ungültig und muss frühestens im Herbst wiederholt werden. Das hat die Regierung von Mittelfranken jetzt entschieden. Dem Fürther Landrat Matthias Dießl (CSU) passt das jedoch nicht.
Die Kreistagswahl war von einem Wahlberechtigten aus der Stadt Langenzenn erfolgreich angefochten worden, worüber die Staatszeitung bereits berichtet hatte. Grund: Jürgen Habel (CSU), der Bürgermeister der Stadt Langenzenn, hat in den amtlichen Mitteilungen der Stadt zweimal aktiv dazu aufgerufen, die örtlichen Bewerber in den Fürther Kreistag zu wählen.
Nach der Prüfung durch die Regierung verstößt diese Form der Wahlwerbung aber gegen das für Wahlen geltende strikte Neutralitätsgebot. Danach ist eine Wahlwerbung eines Bürgermeisters, die dieser erkennbar in amtlicher Funktion zugunsten oder zulasten einzelner oder aller am Wahlkampf Beteiligten vornimmt, nicht zulässig, teilt die Regierung mit. Sie verletzt die Integrität der Willensbildung des Volkes und das verfassungsmäßige Recht der übrigen Bewerber auf Chancengleichheit. Das Recht, sich im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts auch zur Wahl zu äußern, findet daher dort seine Grenzen, wo die Abstimmungswerbung für Parteien aber auch für Bewerber beginnt.
Darüber hinaus hat die Prüfung der Kreistagswahl durch die Regierung ergeben, dass auch Friedrich Biegel (Freie Wähler), der Bürgermeister der Gemeinde Großhabersdorf, im dortigen Mitteilungsblatt über einen allgemeinen und zulässigen Wahlaufruf hinaus aktive Wahlwerbung für die ortsansässigen Bewerber um ein Kreistagsmandat zum Nachteil aller übrigen Bewerber betrieben und damit ebenfalls das Neutralitätsgebot verletzt hat.

Landrat Dießl gegen Entscheidung


Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ohne die unzulässige amtliche Wahlwerbung der beiden Bürgermeister das Wahlergebnis sowohl hinsichtlich der Sitzverteilung als auch für einzelne Listennachfolger anders hätte ausfallen können, war die Ungültigerklärung der Kreistagswahl zwingende Folge der Verstöße gegen das Neutralitätsgebo, so die Regierung. Die ungültige Wahl vom 16. März muss daher im gesamten Landkreis Fürth wiederholt werden. Eine Beschränkung der Nachwahl nur auf Langenzenn und Großhabersdorf wäre "im Hinblick auf die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber nicht sachgerecht", heißt es. Hinzu komme, dass eine solche Einschränkung aus wahlrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, da zwischenzeitlich nicht mehr alle ursprünglichen Listenkandidaten wählbar sind. Den genauen Termin für die erforderliche Nachwahl wird die Regierung noch mitteilen.
Mit dieser Entscheidung der Bezirksregierung ist der zum gleichen Zeitpunkt direkt gewählte Fürther Landrat Matthias Dießl (CSU) - er ist von der Entscheidung also nicht betroffen - jedoch keinesfalls einverstanden. Zwar sei das Verhalten der beiden Bürgermeister "ist nicht in Ordnung und zu rügen. Eine Wahlwiederholung dürfte das Ergebnis jedoch viel stärker beeinflussen als die beiden Wahlaufrufe, die letztlich zur Aufhebung führten. Zudem ist zu befürchten, dass die Wahlbeteiligung deutlich geringer ausfällt. Daher bin ich der Meinung, dass eine erneute Wahl den gesamten Wählerwillen nicht uneingeschränkt wiedergibt. In der Bevölkerung gab es in den letzten Wochen wenig Verständnis dafür, dass die Wahl möglicherweise zu wiederholen ist", so der Landrat. Akzeptieren will Dießl die Entscheidung der Aufsichtsbehörde aber trotzdem. (WRA/APL)

Kommentare (1)

  1. Talisker am 07.10.2015
    klar doch, dass amtierender Landrat gegen Neuwahlen ist. Fürth ist doch nicht zum erstenmal für negative Vorkommnisse gerade auf politischer Ebene in den Schlagzeilen. Denken wir doch einmal zurück an die schöne Landrätin Pauli, oder oder oder. Der die Neutralität verletzende Bürgermeister, weswegen Neuwahlen notwendig sind, hatt doch gegen geltendes Recht verstoßen und gehört verklagt. Wer bezahlt denn die Kosten für die Neuwahlen. Bestimmt nicht der Verursacher. Wenn schon ein Bürgermeister und politisch Tätiger schummeln kann, dann können doch auch normale Leute beschummeln. Wo ist der Unterschied? siehe VW und andere Harry
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