Kommunales

Vielfacher Konsens (von links): Bezirketagspräsident Josef Mederer, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Peter Brieger, Ärztlicher Direktor des Bezirkskrankenhauses Kempten. (Foto: Lüttecke)

22.07.2016

Krisennetzwerk für ganz Bayern gefordert

Bayerischer Bezirketag verabschiedet Resolution zum PsychKG

Der Bayerische Bezirketag begrüßt den von der bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml (CSU), durchgeführten Konsensprozess, in dem im Rahmen eines Runden Tisches Eckpunkte für ein PsychKHG erarbeitet worden sind. Der bayerische Bezirketag hat sich mit seinen bereits im Mai 2014 verabschiedeten notwendigen Inhalten eines solchen Gesetzes intensiv in diesen Prozess eingebracht und begrüßt ebenfalls die erarbeiteten Ergebnisse.

Kernforderungen des Bayerischen Bezirketags für ein PsychKHG sind insbesondere:
– Die Schaffung eines flächendeckenden Krisennetzwerks mit sieben regionalen Leitstellen und aufsuchender Krisenintervention als neues verpflichtendes Strukturelement, dabei soll die Verantwortung für die Einführung und für regionale Lösung im Sinne einer Hinwirkungsverpflichtung bzw. Netzwerkkoordination bei den Bezirken liegen. Der Freistaat Bayern wird weiter aufgefordert, mindestens 50 Prozent der ungedeckten Kosten des Krisennetzwerks zu refinanzieren. Als wesentliche Kostenbeteiligung könnte beispielsweise angesehen werden, mindestens die Kosten für die Leitstellen als neues Strukturelement durch den Freistaat zu übernehmen. 
– Zwangsmaßnahmen sollen nur als „ultima ratio“ möglich sein, es wird daher eine regelmäßige Berichterstattung über Zwangsmaßnahmen und über die Zahl untergebrachter Menschen in allen Einrichtungen gefordert. Voraussetzung ist eine zentrale Erfassung von Zwangsmaßnahmen und Unterbringungen in allen Einrichtungen, also auch außerhalb psychiatrischer Kliniken, in einem zentralen Zwangs-Register;

Verbindliche Kooperation und Vernetzung der Akteure


– Verbesserung der Prävention von psychischen Störungen, beispielsweise durch Fortbildungsangebote für medizinisches, soziales und pädagogisches Fachpersonal und die Vermittlung von Basiskompetenzen in der Ausbildung von Lehr-, Polizei- und Verwaltungskräften;
– Die verstärkte Einbindung von Selbsthilfe und Angehörigen, insbesondere durch die verpflichtende Einbindung von Betroffenen- und Angehörigenvertretern durch ein obligatorisches Benennungsrecht seitens der organisierten Selbsthilfe in regionalen und überregionalen Planungsgremien
– Einrichtung regionaler unabhängiger Beschwerdestellen;
– Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, nur im Falle einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung bei fehlendem freien Willen, wenn andere Möglichkeiten zur Abwendung der Gefährdung erfolglos geblieben sind, mit klaren Regelungen zu den Patientenrechten. Sie soll so weit wie möglich offen in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgen und nur solange sie der Behandlung dient. Die Regelungen zur Zwangsbehandlung sollen entsprechend dem Maßregelvollzugsgesetz übernommen werden;  
– Verbindliche Kooperation und Vernetzung aller Akteure durch flächendeckende regionale Steuerungsverbünde;
– Einführung einer Psychiatrieberichterstattung mit regelmäßiger Erhebung bevölkerungs-, einrichtungs- und maßnahmebezogener Daten, die dem Bayerischen Landtag vorzustellen ist. Die Weiterentwicklung der Versorgung soll durch ein vom Landtag beauftragtes Gremium begleitet werden.

Der Bezirketag fordert mit Nachdruck, dass sich die Staatsregierung an den im breiten Konsens mit Betroffenen, Angehörigen, Leistungserbringern und Leistungsträgern gefundenen Ergebnissen der Arbeitsgruppen und den genannten Kernforderungen im weiteren Gesetzgebungsprozess eng orientiert.
(Henner Lüttecke) Die vollständigen Seiten des Bayerischen Bezirketags Teil 1 Die vollständigen Seiten des Bayerischen Bezirketags Teil 2

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