Kommunales

30.09.2011

Kulanz nach Kassenlage

Kommunen behandeln Abzweigung des Kindergeldes für im Elternhaus lebende behinderte Erwachsene uneinheitlich

In Zeiten knapper Kassen müssen die Kommunen sehen, wo sie bleiben und sind verpflichtet, jede Quelle anzuzapfen, die sich ihnen auftut. Dazu gehört unter anderem auch die komplette Einbehaltung des Kindergeldes in Höhe von derzeit 184 Euro für behinderte erwachsene Bezieher von Hartz IV, die bei ihren Eltern leben – vorausgesetzt, die Eltern machen gegenüber der Kommune die anteilige Erstattung von Miet- oder Heizkosten geltend. So lautet zumindest ein verbindliches Gerichtsurteil nach einem Musterverfahren.
Das Bundessozialministerium legt den Kommunen aber nahe, trotzdem darauf zu verzichten. Allerdings fehlt dafür eine verbindliche gesetzliche Regelung – mit der Folge, dass die kreisfreien Städte und Landkreise, die für die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Empfängern zuständig sind, die Angelegenheit ziemlich uneinheitlich handhaben.
Nürnberg beispielsweise stellte das Abzweigen ein, in Ingolstadt wird es dagegen weiter praktiziert, ebenso in Rosenheim. Bei der Landeshauptstadt München ruhen nach Angaben des Sozialreferats vorläufig diesbezügliche Abzweigungsanträge. Der Stadtrat bereitet aber nach Auskunft des Behördensprechers einen Beschluss vor, in dem der Sachverhalt abschließend geklärt werden soll. Viele Landkreise wiederum, darunter unter anderem Deggendorf, Altötting oder Traunstein, haben mit der Einbehaltung des Kindergeldes gar nicht erst begonnen.
Die Abgeordneten des Sozialausschusses im bayerischen Landtag finden diese Regelung sowieso unsozial. Eltern seien durch die Pflege ihrer behinderten erwachsenen Kinder finanziell und organisatorisch ohnehin schon genug belastet, so die fraktionsübergreifende Einschätzung. Der Ausschuss forderte die Kommunen deshalb kürzlich auf, das Abzweigen des Kindergeldes zu unterlassen.
Doch das trifft beim Bayerischen Städtetag und beim Bayerischen Landkreistag auf wenig Akzeptanz. In einem gemeinsamen Schreiben an den Sozialausschuss, so berichtet der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Joachim Unterländer (CSU), haben die Spitzenverbände sich darüber empört, vom Landtag „zu rechtswidrigen Handlungen“ genötigt zu werden.
Kein Verständnis für die Hartleibigkeit der Kommunen hat Bayerns Behindertenbeauftragte Irmgard Badura: „Eltern, die ihre erwachsenen Kinder mit Behinderung zu Hause betreuen, leisten viel. Diese Eltern sollten das Kindergeld auch dann behalten dürfen, wenn das erwachsene Kind Grundsicherungsleistungen nach Sozialhilferecht von den Kommunen, erhält.“ Denn die Eltern hätten im Regelfall trotz der Grundsicherung erhebliche Aufwendungen für ihr erwachsenes Kind. Die Annahme, die Grundsicherung decke bereits voll die Kosten für die erwachsenen behinderten Kinder, sei „absolut lebensfremd“. Ohnehin erhalten diese behinderten jungen Erwachsenen nicht einmal den vollen Regelsatz, sondern seit Jahresanfang 2011 entsprechend der Einführung der neuen Regelbedarfsstufe 3 nur 80 Prozent, also 291 Euro.
Auch die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden sieht eine Abzweigung mit Skepsis, attestiert den betroffenen Eltern „Aufwendungen in erheblicher Höhe“ und möchte sie nur mit maximal 31 Euro zur Kasse bitten.
Manchmal hilft zur Konkretisierung vielleicht auch ein Blick in den ganz normalen Alltag einer Familie. Die Argumentation der Abzweiger-Fraktion behauptet, wenn die Behinderten mit im Elternhaus lebten, müssten beispielsweise viele technische Haushaltsgeräte wie Computer, Radio oder Fernseher ja nur einmal angeschafft werden. Doch auch die Behinderten wollen sich womöglich gern mal in ihr Zimmer zurückziehen, auf dem eigenen PC surfen oder die eigene Musik anhören. Und das kostet nun mal extra.
Abwartend dürften viele Beteiligte in diesen Tagen nach Kassel schauen, denn am dortigen Bundessozialgericht ist ein Verfahren anhängig, das den ursprünglichen Gerichtsbeschluss kippen soll. Wann aber ein Urteil fällt, ist noch ungewiss. (André Paul)

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