Kommunales

Vor der Kommunalwahl im März dieses Jahres drängte Seehofer (links) seinen Parteifreund Kreidl zum Mandatsverzicht auch im Falle einer Wiederwahl. Das gefiel dessen Anhängern zwar nicht, ist aber juristisch nicht zu beanstanden. (Foto: dpa)

11.12.2014

Landratswahl in Miesbach war korrekt

Verwaltungsgericht München lehnt Anfechtung ab

Das Ergebnis der Landratswahl in Miesbach wird nicht revidiert. Toni Hofer (66), ein Bürger aus Fischbachau, dem Heimatort des 62-jährigen Ex-Landrats Jakob Kreidl (CSU), hatte das Ergebnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten mit der Begründung, Kreidl sei faktisch nicht wählbar gewesen, obwohl sein Name auf dem Stimmzettel stand. Zum Landrat gewählt worden war im März dieses Jahres schließlich der Grüne Wolfgang Rzehak.
Hintergrund: Kreidl war von CSU-Chef Horst Seehofer noch vor dem Urnengang am 16. März wegen der umstrittenen Finanzierung seiner 120 000 Euro teuren Geburtstagsfeier durch Sparkasse und Landkreis zum Verzicht auf den Landratsposten im Falle seiner Wiederwahl gedrängt worden. Dadurch seien die Wähler bevormundet worden, glaubt der Kläger. Er moniert zudem die Krankschreibung Kreidls am Wahltag, was einer Dienstunfähigkeit gleichkomme.
Die Vorsitzende Richterin schloss sich dieser Sicht der Dinge allerdings nicht an. Die Wahl sei formal korrekt verlaufen, geltendes Recht nicht verletzt worden. Der Fischbachauer zog seine Klage schließlich zurück.(BSZ)

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