Kommunales

Die Privatwirtschaft soll nicht gegenüber der öffentlichen Müllentsorgung bevorzugt werden. (Foto: Abfallratgeber Bayern)

03.06.2011

Ministerpräsident soll helfen

Bayerns Städtetag fordert: Entsorgung von Abfall muss Aufgabe der Kommunen bleiben

Die Qualität der kommunalen Abfallentsorgung ist durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gefährdet: Denn die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beeinträchtigt nach Einschätzung der jeweils Verantwortlichen in den bayerischen Städten die Versorgungssicherheit. Deshalb hat sich jetzt der Bayerische Städtetag an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) gewandt, um ihn um Hilfe zu bitten, damit die private Abfallwirtschaft nicht bevorzugt wird und die kommunale Abfallentsorgung gewährleistet bleibt. Der Städtetag verweist auf zwei zentrale Punkte: Die Überlassungspflichten von Hausabfällen an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dürfen nicht eingeschränkt werden. Die verpflichtende Einführung einer Sammel-Wertstofftonne für Plastik, Metall und Elektroschrott wird abgelehnt.
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU): „Funktionierende Strukturen in der Abfallentsorgung dürfen nicht durch einen Federstrich aus Berlin zerstört werden. Abfälle sind keine x-beliebige Handelsware. Die Beseitigung von Abfällen und Wertstoffen darf nicht zum bloßen Geschäftsfeld verkommen. Abfälle müssen entsorgt werden, unabhängig davon, ob der Preis für Reststoffe hoch oder niedrig ist. Ob etwas als Wertstoff oder als wertloser Abfall einzuschätzen ist, soll nicht den internationalen Preisschwankungen für Altmetalle oder Altpapier unterworfen werden. Denn sonst gilt das Motto: Wenn es Wertstoff ist, geht es zum Privaten, wenn es wertloser Abfall ist, müssen die Kommunen die Entsorgung gewährleisten. Nach dieser Rechnung darf es nicht laufen. Kommunen brauchen Sicherheit für Planung und Investitionen, um so stabile und sozial verträgliche Gebühren für die Bürger zu garantieren.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung drängt die Kommunen in die Rolle des Lückenbüßers. Er würde zur Stärkung der gewerblichen Sammlungen und somit der privaten Entsorgungswirtschaft führen. Dies würde wiederum zulasten der bewährten kommunalen Abfallentsorgung gehen. Daher haben auf Bundes- und Landesebene die kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter von Städten, Gemeinden und Landkreisen gemeinsam den Gesetzgeber aufgefordert, die Privatwirtschaft nicht gegenüber der öffentlichen Müllentsorgung zu bevorzugen. „Die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung hat sich in Bayern als Erfolgsmodell bewährt. Städte und Landkreise garantieren seit Jahrzehnten, dass die Bürger sich auf eine krisensichere und hochwertige Entsorgung verlassen können“, so Schaidinger.
Bei den Verwertungsquoten kann sich Bayern sehen lassen. Die EU-Vorgaben sind bereits jetzt erfüllt. Die bayerischen Kommunen haben über Jahrzehnte hinweg eine Abfallentsorgung aufgebaut, die Wertstoffe effizient sammelt, für die Weiterverwertung sorgt und eine ökologisch schonende Beseitigung des Restmülls gewährleistet. So haben sich die Wertstoffhöfe bewährt, die nicht zuletzt über die von den Bürgern bezahlten Gebühren in den letzten Jahren im ganzen Land aufgebaut worden sind. Wenn nun ein Bundesgesetz eine verpflichtende Sammelsurium-Wertstofftonne einführen würde, müssten die Wertstoffhöfe wieder schließen. Daher muss den Kommunen überlassen bleiben, wie sie Wertstoffe erfassen.
„Bundestag und Bundesrat müssen die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen respektieren“, fordert Schaidinger. Das bewährte kommunale Entsorgungssystem für Abfälle dürfe nicht auf dem Altar der Liberalisierung geopfert werden. Langfristige Investitionen der Kommunen – und damit der Bürger – in die Entsorgungsinfrastruktur dürften nicht wertlos gemacht werden, weil nun plötzlich mit der Wertstofftonne ein bestimmter Teil des Abfalls als Geschäftsfeld für Privatentsorger reserviert wird.
Die Entsorgung von Abfall muss eine Aufgabe der Kommunen bleiben. Die Abfallwirtschaft in Bayern orientiert sich am Gemeinwohl, an ökologischen Belangen und an hohen Recyclingquoten. „Gewerbliche Sammlungen von ausgewählten lukrativen Rohstoffen nutzen nur den Entsorgungsunternehmen, nicht den Bürgern. Wenn sich Betriebe einzelne Rosinen herauspicken, müssten letztlich die Bürger für die Entsorgung des Restmülls die Zeche bezahlen“, so Schaidinger. (BSZ)

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