Kommunales

Besonders von Armutszuwanderung betroffene Städte erhalten in diesem Jahr 25 Millionen Euro extra vom Bund. (Foto: dpa)

27.08.2014

"Missbrauch ist nicht unsere Hauptsorge"

Der Deutsche Städtetag fordert vom Bund eine zügige Umsetzung der beschlossenen Hilfsprojekte zur Bekämpfung der Armutszuwanderung.

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Pläne der Bundesregierung zu Änderungen im Umgang mit der Armutszuwanderung und dabei vor allem die konkret angekündigten Hilfen für besonders betroffene Kommunen. Der Haupt­geschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, sagte heute nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Endbericht des Staatssekretärs-Ausschusses: „Die Freizügigkeit in der Europäischen Union ist ein hohes Gut. Auch viele Menschen aus Südosteuropa haben in Deutschland ein neues Zuhause und Arbeit gefunden. In einigen Städten konzentrieren sich allerdings Probleme, etwa mit Wohnverhältnissen, Schrottimmobilien und Schulbesuch bei sozial schwer integrierbaren Familien.“ Deshalb sei es gut, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Endbericht konkrete Hilfen für betroffene Städte vorsieht und Positionen des Deutschen Städtetages und seiner besonders betroffenen Mitgliedsstädte aufgreift – auch wenn ein Teil der Forderungen der Städte in dem Papier unerfüllt bleibt.

Rechtsanspruch auf Integrationskurs
wäre auch für EU-Ausländer hilfreich

„Es ist positiv, dass besonders von Armutszuwanderung betroffene Städte in diesem Jahr 25 Millionen Euro vom Bund erhalten sollen, beispielsweise für Unterbringung, Sprachkurse oder Sozialarbeit. Auch die geplanten zehn Millionen Euro für Impfungen von Kindern und Jugendlichen sind eine Hilfe“, so Articus. Jetzt komme es darauf an, die Mittel zügig bereit zu stellen. Für das Jahr 2015 soll nach dem Bericht überprüft werden, ob weitere Unter­stützung der Städte erforderlich ist. Diese Überprüfung sei für die betroffenen Städte bedeutsam und müsse auch dazu dienen festzustellen, wieviel mit den 2014 gezahlten Mitteln bewirkt werden konnte, betonte Articus.
Die im Bericht genannten projektbezogenen Fördermittel müssen nach Auffassung des Deutschen Städtetages auch den Städten zugute kommen, die aufgrund des Problemdrucks bereits kostenträchtige Hilfen eingeleitet haben. Anderenfalls würden gerade die Kommunen benachteiligt, die sich der drängenden Probleme vor Ort bereits angenommen haben. Angekündigt wird im Bericht außerdem eine Entlastung der Kommunen durch die Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes.
„Wir erhoffen uns, dass sozial benachteiligte Stadtteile in betroffenen Städten durch einen vereinfachten Zugang zum Programm Soziale Stadt aufgewertet und Bewohner besser integriert werden können“, erklärte der Hauptgeschäftsführer weiter. Die deutliche Aufstockung des Programms von 40 auf 150 Millionen Euro könnten viele Städte nutzen, darunter auch die von Armutszuwanderung besonders betroffenen Kommunen.
Über die im Endbericht vorgesehenen Maßnahmen hinaus wäre nach Auffassung des Deutschen Städtetages ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Integrationskursen auch für Menschen aus EU-Ländern hilfreich, damit Zuwanderer mit Integrationsschwierigkeiten besser gefördert werden könnten. Schwierige Fragen der medizinischen Versorgung könnte außerdem ein Kompetenzzentrum auf Bundesebene bündeln, um Ansprüche für Behandlungen von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien gegenüber Krankenversicherungen zu klären. Zwar geht der Bericht davon aus, dass die meisten Zuwanderer im Krankheitsfall abgesichert sind, dies deckt sich jedoch nicht mit den Erkenntnissen der Städte vor Ort.

Gewerbeaufsichtsämter sollen Nachweis für
selbstständige Tätigkeit verlangen dürfen

Im Gewerberecht hält der Städtetag es über die vom Bund vorgeschlagenen Veränderungen hinaus für geboten, dass Gewerbeaufsichtsämter die Möglichkeit erhalten, Nachweise für eine selbständige Tätigkeit verlangen zu können, wenn Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Notwendig wäre zudem, die Personalressourcen der Finanzbehörden aufzustocken, damit Verdachtsfällen auch nachgegangen werden kann.
Zu den Vorschlägen der Bundesregierung etwaigem Sozialmissbrauch zu begegnen, stellte Articus fest: „Der Missbrauch bei Sozialleistungen ist nicht die Hauptsorge für die Städte. Es kommt vor allem darauf an, die Probleme vor Ort zu bewältigen, die sich in einigen Städten bei der Integration von Armutszuwanderern stellen.“ Wie wirksam befristete Wiedereinreisesperren in eklatanten Fällen und zeitliche Befristungen für die Arbeitssuche sind, müsse sich in der Praxis zeigen. Richtig sei, dass die Berechtigung zum Kindergeldbezug besser geprüft werden können soll.
Die deutschen Städte stehen zum Prinzip der EU-Freizügigkeit. Die Zuwandernden müssten allerdings auch die entsprechenden Freizügig­keitsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere müssen Nichterwerbstätige über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Von der Europäischen Union erwartet der Deutsche Städtetag Unterstützung für die betroffenen Menschen in den Herkunftsländern: „Mittelfristig müssen die Lebensverhältnisse vor Ort verbessert werden. Das beugt Armuts­zuwanderung am besten vor“, so Articus. (BSZ)

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