Kommunales

Wie viel Platz eine Familie braucht, darüber gehen die Meinungen von Ämtern und Hartz-IV-Empfängern oft auseinander. (Foto: DDP)

18.06.2010

Neuer Stress für Mieter

Die Justizminister planen für Empfänger von Hartz IV eine Wohnpauschale statt einer Kostenerstattung

Bei den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger, für die kreisfreie Städte und Landkreise aufkommen, ließe sich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag sparen – findet eine Arbeitsgruppe der deutschen Justizminister: wenn man künftig die Miet- und Nebenkosten nicht mehr individuell erstattet, sondern stattdessen eine Pauschale zahlt.
Auch unter Hartz-IV-Empfängern gibt es prozessfreudige Menschen. Im vergangenen Jahr, so berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe, gingen bei den deutschen Sozialgerichten über 25 000 Klagen allein wegen der Höhe der Unterkunftskosten ein. Die Gerichte drohen unter diesem Ansturm, der bei Ausformulierung der gesetzlichen Regelung nicht annähernd berücksichtigt wurde, zu kollabieren. Meist finden die Betroffenen, ihnen müsse eine größere Wohnung zur Verfügung stehen oder sie fordern mehr Geld für Strom und Wasser.
Oft spielen sich in den Ämtern dabei für beide Seiten entwürdigende Szenen ab: Vorwürfe, Unterstellungen, peinliche Nachprüfungen, in denen Amtsvertreter auch schon mal mit dem Zollstock in der Wohnung anrücken. Mit einer Pauschale ließe sich dieses Problem weitgehend beseitigen, findet nun eine Arbeitsgruppe der deutschen Justizminister. Obendrein zwänge eine solche Regelung die Empfänger zu mehr Eigenverantwortlichkeit. Schulden müssten nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Die Justizminister beziehen sich dabei auf eine Passage aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Bis auf die Justizminister von Bremen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz gehören alle derzeitigen Amtsinhaber entweder der Union oder der FDP an.
„Dieses System der Pauschalisierung hatten wir in Schweinfurt auch schon zu Zeiten der früheren Sozialhilfe“, erinnert sich Alois Kraus, stellvertretender Leiter der Stabsstelle für Beschäftigung und Grundsicherung bei der Optionskommune Schweinfurt. In der unterfränkischen Stadt, die zu den ärmeren im Freistaat gehört, liegt die durchschnittliche Kaltmiete derzeit bei 5,14 Euro, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt zirka 257 Euro für die Grundmiete bewilligt. Derzeit gibt es in Schweinfurt ungefähr 3000 so genannte Bedarfsgemeinschaften. „Für unsere Mitarbeiter bedeutete eine Pauschalisierung schon eine Arbeitserleichterung.“ Profitiert hätten von der Pauschale vor allem Migranten, so Kraus, schließlich wohnten diese überwiegend in einfacher ausgestatteten und damit meist günstigeren Wohnungen. Ob seine Mitarbeiter auch heute noch entlastet werden würden, bezweifelt Kraus. „Wenn das Personalamt sieht, dass es weniger zu tun gibt, dann sparen die uns bestimmt auch gleich eine Planstelle ein.“ (André Paul)

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